Mündlicher Vertrag - Einbau einer Zisterne

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rainbow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag - Einbau einer Zisterne

Hallo,
ich habe einen müdlichen Vertrag über den Einbau einer Zisterne geschlossen. Der Preis war 300 Euro incl. aller arbeiten.

Nun Behauptet der Bauunternehmer die 300 Euro waren nur für das Loch baggern, ohne die Zuleitungen. Er verlangt nun fast 900 Euro.

Auf der Rechnung ist alles detailier aufgeführt wobei aber der Bagger schon 285 Euro Netto ausmacht ohne den Baggerfahrer. Das heisst selbst für das Loch baggern währe ich schon über 300 Euro.

Auch während den Arbeiten wurde ich nicht auf höhere Kosten hingewiesen.

Unterschrieben habe ich einen Regiezettel nach Abschluss der Arbeiten.

Als Zeugen gibt es nur meine Ehefrau die damals telefonisch mithörte.

Er droht nun mit einem Anwalt. Was hätten wir für Möglichkeiten oder Chancen vor Gericht?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marki
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

"Regiezettel"
?

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#2
 Von 
Rainbow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Regiezettel ist ein Zettel wo die Arbeiter des Bauunternehmers Ihre Stunden und das verbrauchte Arbeitsmaterial aufgeschrieben hatten.

Gruß

Rainbow

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#3
 Von 
Rainbow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat denn keiner einen Rat, oder sind meine Karten so Schlecht?

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...die Rechnung nach seine AGBs... - das ist Unsinn.
AGB müssten wirksam vereinbart werden. Dies dürfte mit einem mündlichen Vertrag kaum möglich sein.

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@cand.jur.richter: Es geht sicherlich auch etwas freundlicher.

Ich denke, dass AGBs hin oder her der Auftraggeber beweisen muss, dass tatsächlich die kompletten Leistungen für 300,-- Euro ausgeführt werden sollten.

Mit einem schriftl. Vertrag wären Sie auf der sicheren Seite gewesen, nun müssen Sie zweifelsfrei beweisen können, dass diese mündliche Vereinbarung erfolgt.

Laienmeinung

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@murgab

Ist das wirklich so? Ich möchte es nicht generell anzweifeln, sondern nachfragen auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht.

Wir haben hier eine Dienstleistung, bei der keine schriftliche Form der vergütung festgemacht wurde. Nun stellt sich daher für mich die frage, wer in der beweispflicht ist, was ausgemacht wurde. Schließlich könnte die Firma ja auch eine rechnung über zB 5000€ ausstellen. Und nun soll der Auftraggeber ncahweisen, daß es nicht so war?

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#8
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Es geht sicherlich auch etwas freundlicher...

Das ginge sicher, aber so schallt es nun mal aus dem Wald :)

...Nun stellt sich daher für mich die frage,wer in der beweispflicht ist, was ausgemacht wurde...

Im Zweifel jeder für seine Behauptung - ansonsten düfte, falls keine wirksame Vereinbarung nachweisbar ist, ein ortsüblicher angemessener Werklohn geschuldet sein.

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#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Yes! Da schließe ich mich doch glatt dem nun freundlichen :) :) H. cand. jur. Richter an.

Dies hieße im Zweifel, der vom Unternehmer (zumindest annähernd) geforderte Betrag.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ja, mit dem Ergebnis kann ich mich auch eher anfreunden.

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#11
 Von 
Rainbow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Hilfe.

Werde noch ein wenig mehr zahlen und es dann drauf ankommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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