Mündlicher Vertrag - Hallenmiete - Einnahmen von Veranstaltung

6. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Colonel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag - Hallenmiete - Einnahmen von Veranstaltung

Unser Verein hat eine Halle gemietet. Und es wurde alles auf Mündlicher Basis gemacht, auch der Preis. Vor der Veranstaltung hieß es das wir 1000€ bezahlen, wenn soviel Geld nach der Veranstaltung da ist, wenn nicht sollte weniger bezahlt werden.
Nach dem die Veranstaltung zu Ende ist, kommt der Besitzer an und sagt das wir 1000€ Zahlen müssen. Ob wohl wir nur 500€ bei der Veranstaltung raus haben. Dazu meint der Besitzer auch das er zeugen dafür hätte das er 1000€ bekommt.

Wie kann man das ganze anhaben, wer hat wirklich recht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Entscheidend ist, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Der Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig für Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs, wird im Streitfall (gerichtliches Verfahren)insoweit ggf. Beweis (z.B. Zeugenbeweis)antreten müssen. Der Gegner seinerseits kann Gegenbeweis (z.B. Zeugenbeweis) antreten. Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, wird es darauf ankommen, wem der Spruchkörper letztlich Glauben schenkt. Sollte das Gericht der Auffassung sein, daß entscheidungserhebliche Tatsachen umstritten sind, wird darüber Beweis erhoben werden.

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