Es gibt ja zwei Formen von Vertägen: Den schriftlichen und den mündlichen.
Um den zweiten geht es in meiner Frage. Dazu die kurze Schilderung:
Vor zwanzig Jahren baute meine Mutter und ihr Bruder ein gemeinsames Haus. Jeder im Grundbuch eingetragen und so gehören jedem selber seine eigene Wohnung und gemeinsam der Grund um das Haus.
Nun lebe ich mit meiner Lebensgefährtin in der Wohnung meiner Mutter, da diese verzogen ist. Nun machte sie vor einigen Jahren einen Abmachung mit ihrem Bruder. Dieser war gerade beim Rasen mähen und so sagte meine Mutter zu ihm, dass sie das ja auch einmal tun müsse, da ihr ja der Garten auch gehört. Ihr Bruder entgegnete, dass er das alleine mache, dafür nutze er aber den Grund auch allein. Meine Mutter dachte über diese Vereinbarung nicht viel nach und stimmte zu.
Nun möchte ich auch den Garten benutzen und nützen, was mir aber vom Bruder meiner Mutter verboten wird, da er sich auf diese Vereinbarung beruft. ("Er habe einen mündlichen Vertrag mit meiner Mutter, dass er den Grund alleine nutzen darf")
Jetzt ergeht die Frage: Ist dieser Vertrag gültig?
Kann gegen diesen Vertrag etwas unternommen werden? Kann er mir es überhaupt verbieten, da meine Mutter gleichmäßige Besitzerin laut Grundbuch ist?
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-- Editiert simml am 13.04.2012 16:34
Mündlicher Vertrag - Nutzung Grundstück
13. April 2012
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Frage vom 13. April 2012 | 16:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag - Nutzung Grundstück
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#1
Antwort vom 13. April 2012 | 17:58
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Es gilt primär das was im Grundbuch steht. Alle mündlichen Vereinbarungen mögen zwar gültig sein, sind aber im Detail schwer beweisbar und zudem kündbar.
Ohne genaue Teilung des Haus und Hofes mit Angaben zur Gartennutzung wird es für den Bruder schwierig.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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