Mündlicher Vertrag Ratenkredit Bezahlung

11. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Grünspan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündlicher Vertrag Ratenkredit Bezahlung

Mein Sohn hat ein kleine uneheliche Tochter, die bei Mutter und Oma in einem Hartz IV Haushalt lebt. Kurz vor der Trennung hat er sich von der Ex und Oma beschwatzen lassen, bei einem großen Versandhaus eine Geschirrspülmaschine für die beiden zu kaufen mit einem Ratenkredit über 48 Monate, da Hartz IVler keine Ratenkredite bekommen. Zu der Zeit war er Auszubildender mit netto 320,00 Euro im Monat; eigentlich hätte auch er keinen Ratenkredit bekommen dürfen, hat er aber.
Die interne Abmachung war, dass seine Freundin die Abzahlung des Ratenkredites übernimmt.
Mit der ersten Zahlung hat sie sich dann 3 Monate Zeit gelassen und auch nicht die ganze aufgelaufene Summe bezahlt. Immerhin hat sie dann noch 3x die Raten bezahlt, aber wegen des Rückstandes kam wieder eine Mahnung. Da ich keine Lust auf einen Gerichtsvollzieher im Haus (Sohn wohnt bei uns) hatte, noch wollte, dass mein Sohn womöglich einen Schufa Eintrag wegen dieser Geschichte bekommt, habe ich den Ratenkredit ausgelöst.
Die Aufsetzung eines Privat-Darlehens (entweder mit meinem Sohn oder mir) hat die Ex dann aber abgelehnt; uns wurde eine 3 Tagesfrist eingeräumt, die Geschirrspülmaschine abzuholen oder aber sie würde in ihren Besitz übergehen - ha. Wir besitzen aber schon 2 Geschirrspülmaschinen, also keinen Bedarf an mehr!
Meine Frage ist nun, ob durch die insgesamt 4 Tilgungen des Ratenkredits durch die Ex sowas wie ein Eingeständnis in die mündliche Abmachung abgelesen werden kann und die Raten weiterhin von ihr gezahlt werden müssen, auch wenn der "Darlehensgeber" sich geändert hat oder ob Mündliches nix gilt und ich 400 Euro zum Fenster rausgeworfen habe.

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5 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise sind Sie denke ich im Recht und nromalerweise wären auch die Raten durch Sie zu bezahlen, andernfalls sind mündliche Absprachen schwierig bis gar nicht zu beweisen. Im Zweifel will man sich nicht mehr daran erinnern.

Da ihr Sohn im Kaufvertrag drin steht und da bereits angeboten wurde, den Geschirrspüler einfach abzuholen, dürfte das Höchste der Gefühle sein. Wenn sie es nicht bezahlen können (und das ist bei Hartz4-Empfängern eigentlich fast immer der Fall) kann man da auch schwerlich Geld für herauspressen. Im Zweifel blieben Sie also auf einem Rechtsstreit sitzen ohne die Chance, in naher Zukunft etwas zu vollstrecken.
Mit etwas Glück bekommt man jetzt noch einiges an Geld für die Geschirrspülmaschine (ich brauche beispielsweise auch eine neue *g), dürfte ja vielleicht sogar noch Garantie drauf sein, was einen potentiellen Käufer sicherlich interessiert. Vielleicht noch sicherheitshalber schriftlich fixieren das Ganze.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Grünspan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort, obwohl sie mir nicht so recht weiterhilft. Ich bzw mein Sohn hätte wohl gegenüber dem Versandhaus den Ratenvertrag als sittenwidrig anfechten müssen (eine Bonitätsprüfung fand nicht statt). Wenn man schon einem Hartz IV Empfänger mit monatlich über 350 Euro keine Ratenkredite gibt, wieso dann einem Auszubildenden mit 320 Euro? No comment!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bezahlt ist bezahlt. Wenn Sie das bezahlt haben, ist der Zug gegenüber dem Versandhaus in meinen Augen abgelaufen. Ob und wie sie sich das Geld wiederholen, ist nun ihre Aufgabe gegenüber ihrem Sohn, denn er war Käufer des geschirrspülers.

Ansonsten sind die Varianten, die Ex dafür verantwortlich zu machen und über die Sittenwidrigkeit etwas zu erreichen, nichts, was ich ohne Anwalt machen würde. Ich sehe die Chance, damit durchzukommen, als extrem unwahrscheinlich.
Selbst wenn man mit der Ex durchkommt, wenn die keinerlei Einkommen haben, ist da nichts zu pfänden. Den Geschirrspüler dann zu pfänden ist sinnbefreit, wenn es sowieso schon angeboten wurde, den einfach so abzuholen.
Wenn man vor Gericht irgendwie qaus der Nummer rauskommt, könnte auch am Ende neben Gerichts-/Anwaltskosten stehenbleiben, dass man den Geschirrspüler zugesprochen bekommt.

Die Nummer ist ärgerlich, so ist das oft bei mündlichen Verträgen. Aber ich denke vieles läuft darauf hinaus, dass man am Ende außer viel Ärger nicht mehr erreicht als den geschirrspüler dann doch am Backen zu haben. Wenn Sie sich erhoffen, da etwas zu erreichen, schalten Sie einen Anwalt ein. Ansonsten würde ich den Geschirrspüler abholen, so er denn noch funktioniert und keine schlimmen Gebrauchsspuren hat, dann versuchen ihn zu verkaufen, damit der Restwert wenigstens dafür sorgt, dass man am Ende nicht auf irgendeinem Minus sitzen bleibt.

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#4
 Von 
Grünspan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun gut, Ex und Oma meinen ja, mit dem Ablauf der 3-Tagesfrist, die sie gesetzt haben, den Geschirrspüler abzuholen und die nicht eingehalten wurde, nun in den Besitz des Geschirrspülers gelangt zu sein :-) Wie verhält es sich denn damit?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

3-Tages-Frist ist sicherlich nicht zumutbar. Und in den besitz des Geschirrspülers sind sie nicht mal ansatzweise gelangt. Ihr Sohn hat den gekauft und fast komplett bezahlt. Die Ex darf ihn gegen Entrichtung einer Gebrauchsgebühr einige Tage kostenlos aufbewaren, sonst nichts. Ich würde das auch so darstellen, dass die zwei Raten, die sie bezahlt hat, einer Miete/Gebrauchsgebühr entsprechen.

Kaufverträge können nicht einseitig ausgesprochen werden. Besitzübergänge genausowenig. Dazu hätten Sie schon zustimmen müssen bzw. Ihr Sohn.

Davon abgesehen: Wenn die Ex meint, sie ist nun im besitz des Geschirrspülerns, dann soll sie ihn auch komplett und sofort bezahlen. Entweder sie will den haben, dann bezahlt sie ihn oder sie will ihn nicht, dann wird er abgeholt. Geschenkt war er ja definitiv nicht. ;)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.12.2012 09:28

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