Hallo zusammen - mich interessieren Eure Antworten zu folgender Fallkonstellation:
- telefonisch ausgemachter Verkauf von PrivatA zu PrivatB
- PrivatA entschließt sich doch nicht zu verkaufen
- PrivatB will das nicht akzeptieren
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Kann A widerrufen oder ist A gezwungen zu verkaufen? Wie steht es um B, kann er die Herausgabe fordern?
Mündlicher Vertrag (privat - privat)
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Können Sie den telefonisch geschlossenen Vertrag zweifelsfrei beweisen???
Nein, weder PrivatA noch PrivatB können das zweifelsfrei sagen. Keine Aufnahme, keine Zuhörer, keine Zeugen. Es würde Aussage gegen Aussage stehen.
Mir ist vorhin in der Mittagspause etwas eingefallen, wodurch sich A "theoretisch" aus der Sache rausreden kann:
A hat das Produkt verkaufen wollen, ohne das Wissen und die Zustimmung von C dem das Produkt gehört (bzw. der das Produkt gekauft hat)-somit wäre die Vereinbarung des Verkaufs an B doch nichtig, da A keine Befugnis/Erlaubnis zum Verkauf hatte.
Habe ich das richtig interpretiert?
Grüße von Tohwny
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein.
Ich kann Ihnen auch den Eiffelturm (oder einen 3-Millionen-Karat-Diamanten) rechtswirksam verkaufen in dem Sinne, daß ich dann verpflichtet wäre, Ihnen Besitz und Eigentum zu verschaffen - wenn ich das nicht kann, ist das mein Problem und ich muß Ihnen Schadensersatz leisten.
Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrages setzt nicht voraus, daß der VK den verkauften Gegenstand im Besitz oder Eigentum hat oder daß er überhaupt existiert.
In der Tat, diese Ausrede bringt Ihnen nichts.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
der mündliche kaufvertrag ist wirksam.
wenn es allerdings vor gericht gehen sollte stellt sich letztendlich immer die frage der beweisbarkeit.
und mit deiner ausrede würdest du lediglich bestätigen, dass ein kaufvertrag zustande gekommen ist.
bestreiten wäre hier das einzige was hilft.
ist natürlich nicht die feine art und ein richter kann das evtl. auch anders sehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten