NIcht 18 bei Vertrag für Webseitbaukasten

8. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ammersee123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
NIcht 18 bei Vertrag für Webseitbaukasten

Hallo,
nehmen wir an:
Person X ist 16 Jahre alt und kauft ein Angebot von einem Online-Webseitebaukasten, das reduziert ist. Nach 2 Jahren verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre wie angegeben, der erhöhte Preis dafür wird bei der Verlängerung in Rechnung gestellt. Der nun 18 Jährige hat vergessen rechtzeitig zu kündigen. Er kontaktiert den Webseitebaukastenverkäufer und verlangt eine Reduzierung oder Aufhebung der Rechnung / des Vertrags, da er ja beim Vertragsabschluss erst 16 Jahre alt war.
Ist er im Recht und muss die Rechnung nicht bezahle? Oder hat er sich selbst/seine Eltern strafbar gemacht, da er damals den Vertrag abgeschlossen hat ohne das geschäftsfähige Alter zu haben?

Vielen Dank für Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ammersee123):
Ist er im Recht

Nö.
Das man unter 18 kein Verträge eingehen kann bzw. sich mit dem Argument "war unter 18" sich einfach von Verträgen lösen kann, ist nur ein Märchen.



Zitat (von Ammersee123):
Oder hat er sich selbst/seine Eltern strafbar gemacht, da er damals den Vertrag abgeschlossen hat ohne das geschäftsfähige Alter zu haben?

Nö - das ist nämlich überhaupt keine Straftat.



Zitat (von Ammersee123):
Der nun 18 Jährige hat vergessen rechtzeitig zu kündigen.

Bedeutet der nun 18 Jährige hat auch nicht unmittelbar mit erreichen der Volljährigkeit den Vertrag angefochten.



Zitat (von Ammersee123):
ein Angebot von einem Online-Webseitebaukasten, das reduziert ist.

Und über welchen monatlichen Preis reden wir da?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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