Nach Kündigung Mahnungen, Mahnbescheid

30. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Kündigung Mahnungen, Mahnbescheid

Ich benötige schnelle Hilfe sonst droht mir ein Mahnbescheid.
Um es in der Reihenfolge kurz zusammen zu fassen:
- Ich war bei einem Anbieter für Internet, Telefon…vertraglich für min. 1 Jahr gebunden.
Diesen Vertrag habe ich fristgerecht zum Jahresende 2007 gekündigt, weil der Telefonanschluss mangelhaft war. Wir konnten ab ca. August kaum noch erreicht werden.
Das war sehr wichtig, weil meine Frau schwer erkrankte.
Diese Störung meldete ich dem Anbieter auch mehrmals per Telefon, mail, Onlineformular.
Alles ohne Erfolg. Selbst eine Fristsetzung und Androhung einer Kündigung brachte keine Besserung.
Eine Bestätigung habe ich bekommen. Allerdings erst zum 19.3.08, also 3 Monate später.
Mit der Begründung, dass ich ein upgrade vorgenommen hätte.
Tatsache ist, dass es eher ein downgrade war.
Mit diesem Termin war ich daher nicht zufrieden und wollte mich nicht damit abfinden und fand es unverschämt, dass man sich nicht an die eigenen AGB’s hält.
Daher teilte ich denen mit, dass ich ab Januar nicht zahlen werde, was ich dann auch tat.
Die buchten trotzdem ab, obwohl ich die Einzugsermächtigung entzogen hatte (nicht zum ersten Mal). Daher ließ ich die Beträge auch wieder zurückbuchen.
Der Anschluss blieb weiter in der vorliegenden Form bestehen. Mein neuer Anbieter sollte ab Januar frei schalten, was er nicht konnte da die Nr. nicht portiert wurde.

Es folgten 2 Mahnungen und nun 2 Schreiben von deren RA mit der Androhung eines Mahnbescheides, wenn ich jetzt nicht bis zum 30.6. bezahle.
Nun würde ich gerne wissen was ich machen soll, zahlen oder den Mahnbescheid abwarten und widersprechen und ggf. die Schlechtleistung, Schadenersatz etc. mit anführen?
Kann mir jemand helfen ? Ich hatte dem RA auch eine gütliche Einigung angeboten. Ohne Erfolg.

Hinzu kommt, dass auch in seinen 2 Schreiben nun eine weitere Rechng.Nr. auftaucht die ich nicht kenne. Wäre das evtl. auch ein zusätzlicher Widerspruchspunkt ?

Hallo kann mir bitte jemand helfen, warum bekomme ich keine Antwort ?

-- Editiert von waldwolf65 am 01.07.2008 13:52:30

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo waldwolf65,

ist schon ein paar Tage her, aber vielleicht hilft es dir noch (dein Anliegen war aber auch sehr kurzfristig):

Ein Mahnbescheid ist nicht wirklich schlimm. Kommt zwar vom Gericht, ist aber im Prinzip auch nur ne Mahnung. Wichtig ist nur, dem Mahnbescheid rechtzeitig (min. 2 Wochen) zu widersprechen, sonst kommt ein Vollstreckungsbescheid. Nach Widerspruch ist alles so wie vorher, das Unternehmen müsste Klage einreichen.
Wenn du dich sicher im Recht fühlst (kann ich von hier nicht richtig beurteilen), dann würde ich es auf eine Klage ankommen lassen, ist aber auch ein Kostenrisiko.

Vorraussichtlich schwer zu gewinnende Rechtstreitigkeiten werden oft auch nicht weiter verfolgt, besonders bei kleinen (aus sicht des Anbieters) Beträgen.

Ist denn mittlererweile wenigstens der Anschluß portiert ?

MfG Stefan

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