Nach Widerruf Ware wieder erhalten

27. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
streetjumper16
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Widerruf Ware wieder erhalten

Guten Tag,

folgende Situation:

Ich habe Ende Oktober 2021 einen Laptop bestellt, diesen innerhalb der 14 Tage widerrufen. Soweit so gut, Gutschrift wurde erstellt.
Nun kam am 26.02.2022 dieser Laptop wieder bei mir an mit einer neuen Rechnungsnummer vom 17.02.2022.
Laut Händler gab es Emails am 03.02. & 10.02. Die leider beide in meinem Spam Ordner gelandet sind weshalb ich nichts davon wusste.

Auf Nachfrage beim Händler sei die Seriennummer nicht die die auf der Rechnung stand. Ich habe natürlich direkt nachgeschaut und tatsächlich habe ich das Bodenteil mit dem meines vertauscht wo diese SN aufgedruckt ist. Habe diese nun wieder getauscht.
Das Gerät war also korrekt, nur die Bodenplatte bzw Cover nicht.

Jetzt meine Frage, durch die neue Rechnung ist somit ein neuer Vertrag entstanden also vom 17.02.2022.
Kann ich diesen nun wieder normal widerrufen ?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von streetjumper16):
habe ich das Bodenteil mit dem meines vertauscht wo diese SN aufgedruckt ist.



Das bedeutet jetzt genau was??

Da kann man ganz leicht auf etwas anderes kommen.

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
streetjumper16
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 2 Laptops hier bzw meine Frau und ich. Ich habe den RAM getauscht und dafür musste die Bodenplatte ab. Dies hatte ich auch bei dem meiner Frau gemacht und daraufhin die beiden Böden vertauscht. Sprich, die SN die da aufgedruckt ist.

Der widerruf wurde gestellt da das laptop nicht der Leistung entsprochen hatte die ich mir vorgestellt habe.

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Es ist kein neuer Vertrag zustande gekommen. Der alte Vertrag wurde widerrufen und bleibt auch widerrufen. Es bleibt – je nachdem was jetzt eigentlich genau passiert ist, blicke nicht ganz durch – allenfalls dabei, dass die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Eventuell nebst Wertersatz.

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#4
 Von 
streetjumper16
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber auf eine neue Rechnung bzw Bestellung gibt es doch wieder 14 Tage widerruf oder denke ich da falsch ?

Der Artikel ist ja unbenutzt bzw. in neuem Zustand ohne Mängel.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Es gibt ja nichts, was man widerrufen müsste. Fürs Verständnis: Warum möchtest du denn widerrufen? Doch weil du denkst, dass du jetzt bezahlen müsstest, was da auf der Rechnung steht, nicht wahr? Dem ist aber nicht so. Da kein neuer Vertrag zustande gekommen ist und der alte widerrufen wurde, besteht auch kein Kaufpreisanspruch.

Es kann höchstens sein, dass man Ersatz für das Schiefgehen im Vorfeld verlangt oder man dir missbräuchliches Verhalten vorwirft. Dagegen kann man sich auch nicht mit einer technischen Raffinesse wehren, indem man die "aktualisierte" Rechnung "widerruft"; der Vorwurf, soweit er denn gemacht wird, besteht ja unabhängig davon.

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#6
 Von 
streetjumper16
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es wurde ja gedacht dass das Gerät ein anderes ist als damals bestellt da die SN auf der Rückseite eine andere war wie auf der Rechnung. Mir ist das aber damals nicht aufgefallen das ich hier die Bodenabdeckungen vertauscht hatte und somit eine SN auf dem Boden war die nicht mit dem eigentlichen Notebook übereinstimmt. Daran habe ich auch nicht gedacht.
Erst nachdem ich das gestern überprüft hatte ist es mir aufgefallen.

Jetzt möchte ich weder auf der Rechnung sitzen bleiben noch das Noteboon behalten da ich es ja widerrufen hatte.
Andererseits habe ich nun die Angst das ich nach dem 03.03.2022 (zahlungsfrist laut Rechnung) Das Inkasso am Hals habe.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Ja, genau genommen warst du dann einfach möglicherweise in Verzug mit der Rücksendung. Beziehungsweise hast nicht korrekt zurückgesendet. Jetzt könnte man allenfalls noch darüber streiten, inwieweit man das Verhalten des Verkäufers als Schadensersatzverlangen deuten kann und wie hoch der Schadensersatz maximal sein könnte. Es besteht aber kein neuer Vertrag und der Schadensersatz dürfte auch grundsätzlich weit geringer sein als der Kaufpreis, sodass die Rechnung auch in diesem Punkt nicht passen würde.

Nebenbei, falls man von einem Schadensersatzanspruch ausgeht, könnte man den natürlich auch nicht durch Widerruf beseitigen.

Was die Rechnung jetzt angeht, auf der man nicht sitzenbleiben möchte: Wenn ich dir eine Rechnung schicke, musst du da ebenfalls nichts widerrufen, nur weil ich Rechnung draufschreiben. Ich sehe, was du meinst; da ist ein Unternehmen, das regelmäßig Rechnungen verschickt, und schon geht man davon aus, das könnte ernster sein. Ich verschicke ebenfalls regelmäßig Rechnungen. Ich könnte dir jetzt also auch einfach so eine Rechnung schicken. Aber wenn du – richtigerweise – davon ausgehst, dass die Rechnung Quatsch ist, brauchst du da natürlich auch nichts zu widerrufen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Dagegen kann man sich auch nicht mit einer technischen Raffinesse wehren, indem man die "aktualisierte" Rechnung "widerruft";

Der Empfänger kann - mangels entsprechender Rechte - keine Rechnung widerrufen



Zitat (von streetjumper16):
Ich habe den RAM getauscht

Und der wurde vor dem Widerruf auch wieder zurückgetauscht?



Zitat (von streetjumper16):
Aber auf eine neue Rechnung bzw Bestellung gibt es doch wieder 14 Tage widerruf oder denke ich da falsch ?

Klar.
Du hast die Bestellung also aufgegeben? Dann kannst Du sie natürlich im Rahmen des Widerrufsrechtes auch widerrufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
streetjumper16
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und der wurde vor dem Widerruf auch wieder zurückgetauscht?


Ja klar, ich habe lediglich den neuen mit 32GB eingebaut bzw. vor dem Widerruf wieder die 16GB von Werk aus zurück gebaut.

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.
Du hast die Bestellung also aufgegeben? Dann kannst Du sie natürlich im Rahmen des Widerrufsrechtes auch widerrufen.


Nein, ich habe das Paket unangekündigt gestern empfangen. Dabei lag eine originale Rechnung vom 17.02.2022 und dort steht auch drauf Liefer + Rechnungsdatum 17.02.2022.
In den AGB steht zum Thema Widerruf das man eine Rechnungsnummer braucht und diese ist ja vorhanden.

In meinem Kundenkonto ist allerdings keine "Bestellung" vorhanden da ich ja nichts bestellt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von streetjumper16):
Nein, ich habe das Paket unangekündigt gestern empfangen.

Da nur der Besteller widerrufen kann, wäre die Frage nach dem Widerruf damit erledigt.



Zitat (von streetjumper16):
In meinem Kundenkonto ist allerdings keine "Bestellung" vorhanden da ich ja nichts bestellt habe.

Den Beweis würde ich mir jetzt entsprechend gut sichern.



Zitat (von streetjumper16):
Andererseits habe ich nun die Angst das ich nach dem 03.03.2022 (zahlungsfrist laut Rechnung) Das Inkasso am Hals habe.

Dem Verkäufer entsprechend gerichtsfest mitteilen, das es da eine Verwechselung gab und die Ware entsprechend wieder retournieren.
Will er Wertersatz geltend machen, wird es sich wohl nochmals melden.

Wenn das Inkasso sich meldet ebenfalls wieder hier posten.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
streetjumper16
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Beweis würde ich mir jetzt entsprechend gut sichern.


Wie soll ich das denn machen ? Ein einfacher Screenshot reicht ja nicht aus.

Zitat (von Harry van Sell):
Da nur der Besteller widerrufen kann, wäre die Frage nach dem Widerruf damit erledigt.


Das leuchtet mir ein. Allerdings habe ich ja die Rechnung mit meinen Daten und auch eine Kundennummer.
Es sind aber wie erwähnt keinerlei Bestellungen in meinem Konto vorhanden was mich ein wenig stutzig macht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von streetjumper16):
Ein einfacher Screenshot reicht ja nicht aus.

Warum sollte er nicht?

Aber man kann ja einen machen und dann bestätigt ein unabhängiger Dritter das Screenshot und Original übereinstimmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
"Zitat (von Droitteur):
Dagegen kann man sich auch nicht mit einer technischen Raffinesse wehren, indem man die "aktualisierte" Rechnung "widerruft";"

Der Empfänger kann - mangels entsprechender Rechte - keine Rechnung widerrufen

Ich sage ja – "kann man sich auch nicht" ;) Alles andere hätte eigentlich auch vor dem Hintergrund meiner weiteren Antworten nicht viel Sinn gemacht, oder? :D

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2271 Beiträge, 356x hilfreich)

Also rein juristisch halte ich das Zurücksenden des Laptops mit der falschen Seriennummer für einen Irrtum.

Diesen müsste man durch die jetzt erhaltene Kenntnis darüber unverzüglich erklären und den Laptop mit der richtigen Seriennummer zurücksenden.

Was man dann an Schadenersatz schuldet sind die zusätzlich aufgelaufenen Versandkosten und ggf. den Wertersatz für eine möglicherweise vorhandene Wertminderung durch die durchgeführten und wieder zurückgebauten Hardware-Upgrades.

Und nur damit da auch kein falscher Gedanke aufkommt:
Wenn im Laptop der Frau der RAM kaputt war und man dachte man bestellt einen neuen, tauscht aus und schickt zurück...das wird nicht funktionieren, denn auch RAMs haben Seriennummern (und der Händler wird die nach dieser Geschichte definitiv verifizieren).

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