Nachbesserungsfrist bei Neuwagenkauf

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514309-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbesserungsfrist bei Neuwagenkauf

Hallo Leute, wir haben am 26.02.19 bei der Ford sachsengarage ein Neuwagen gekauft. Am 06.03.19 sollte der an uns ausgeliefert werden welches durch einen Marderschaden hinzog auf den 03.04.19. Am gleichen Tag hatten wir die Störung "Öldruck zu niedrig" in Verbindung mit der motorkontrolllampe und ölkanne. Das Auto musste deshalb am Folgetag abgeschleppt werden. Seitdem werden wir mit mehreren Leihwagen mobil gehalten. Haben die erste Nachbesserungsfrist von 14 tage gesetzt, leider ohne Erfolg. Jetzt haben wir erneut eine 14-tagige Nachbesserungsfrist gesetzt. Was dürfen wir rechtlich machen wenn es bis zum 10.05.19 immer noch erfolglos bleibt und wir das Auto immer noch nicht haben ?? Dürfen wir vom Kaufvertrag zurücktreten obwohl die erste Rate abgebucht wurde? Oder haben wir Anspruch auf einen gleichwertigen neuen Neuwagen ?
Vielen Dank und liebe grüße

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go514309-72):
Haben die erste Nachbesserungsfrist von 14 tage gesetzt, leider ohne Erfolg.

Warum?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go514309-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go514309-72):
Haben die erste Nachbesserungsfrist von 14 tage gesetzt, leider ohne Erfolg.

Warum?


Die können den Fehler zwar auslesen aber bekommen den nicht behoben und sind in Kontakt mit dem Ford Werk in Köln. Aber es passiert von denen ebenfalls nichts zur Fehlerbehebung... Und nun steht bei Ford Rum und nichts geht mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von go514309-72):
Und nun steht bei Ford Rum und nichts geht mehr...
Kann ich mir vorstellen - sobald die Getränke für die Belegschaft genug Umdrehungen haben, geht meist wirklich nicht mehr viel...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Dann wäre die Frage ob 14 Tage ausreichend gewesen sind.
Da es aber 2x 14 Tage gab, dürften 4 Wochen ausreichend sein.

Ich würde daher überlegen, ob ich nicht den Rücktritt erklären würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Und nun steht bei Ford Rum und nichts geht mehr...


:cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich hatte ein ähnliches Problem bei meinem Ford letztes Jahr. Da haben die Ford-Werke es auch nicht geschafft, bei 5 Terminen einen Fehler am Neuwagen zu beheben. Dann sagte man, man hätte alles versucht und könne nur noch warten bis die Ingenieure in den USA eine Lösung finden. Durch die zahlreichen Reparaturversuche konnte ich dann relativ einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, so dass mir das Autohaus den Ford wieder abgekauft hat abzüglich einer (relativ kleinen) Nutzungsentschädigung für die Zeit in der ich damit gefahren bin.

Aber ich weiß noch, dass zwei Reparaturversuche kaum ausreichend sein dürften, um einen Rücktritt zu erklären. Da braucht es noch mehr Versuche, sonst ist das unverhältnismäßig denke ich.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go514309-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich hatte ein ähnliches Problem bei meinem Ford letztes Jahr. Da haben die Ford-Werke es auch nicht geschafft, bei 5 Terminen einen Fehler am Neuwagen zu beheben. Dann sagte man, man hätte alles versucht und könne nur noch warten bis die Ingenieure in den USA eine Lösung finden. Durch die zahlreichen Reparaturversuche konnte ich dann relativ einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, so dass mir das Autohaus den Ford wieder abgekauft hat abzüglich einer (relativ kleinen) Nutzungsentschädigung für die Zeit in der ich damit gefahren bin.

Aber ich weiß noch, dass zwei Reparaturversuche kaum ausreichend sein dürften, um einen Rücktritt zu erklären. Da braucht es noch mehr Versuche, sonst ist das unverhältnismäßig denke ich.


Ich hatte das Auto lediglich 24 Stunden dann war er wieder bei Ford. Also da dürfte ja nicht viel als Nutzungsentschadigung kommen.
Aber vielen dank für dein erzählen des Erlebnis.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn das Kfz schon nach 24h einen Totalschaden aufweist der, auch von studierten Ingenieuren des Herstellers nicht innerhalb von 4 Wochen beseitigt werden kann, dann dürfte das Vertrauen in dieses KfZ (wenn nicht sogar zu der Marke) so erschüttert sein, das ein Rücktritt wohl auch dann schon durchsetzbar wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.