Hallo zusammen :-)
Habe eine kleine Frage im Zusammenhang mit einer Rechnung
von meinem (alten da mittlerweile gekündigtem ) Domain-Provider:
Nach Erstbestellung wurde mir am 02.10.2002 eine Rechnung über EUR 11,88 gestellt für die 1. Jahresgebühr. Die war völlig korrekt und wurde von mir beglichen.
Im darauf folgenden Jahr (29.09.2003) bekam ich eine Rechnung über EUR 3,24. Als Positionsbezeichnung wurde "Folgebetrag Jahresgebühr Domain xxx" angegeben. Auch diese wurde von mir bezahlt, auch wenn mir nicht 100%ig klar war wie es zu diesem kleinen Betrag kommt (aber weniger bezahlt man ja gern und beschwert sich nicht).
Vor einem Monat habe ich meine Domain fristgerecht (4 Wochen Kündigungsfrist) gekündigt, der Transfer zu meinem neuen Anbieter ist auch relativ problemlos über die Bühne gegangen.
Gestern (19.08.2004) nun erhalte ich von meinem alten Provider eine Rechnung über EUR 8,64. Als Betreff wird "Differenz Folgebetrag Jahresgebühr Domain xxx" angegeben.
Mir dieser Rechnung konnte ich so nichts anfangen und fragte beim Support nach. Hier wurde mir erklärt dass durch einen Skriptfehler im letzten Jahr ein zu kleiner Rechnungsbetrag ausgewiesen wurde und nun die entsprechende Nachforderung gestellt würde (EUR 3,24 + EUR 8,64 = EUR 11,88 was ja auch der tatsächlichen Jahresgebühr entspricht).
Wegen diesen ~8 Euronen möchte ich natürlich keinen großen Streit anfangen, trotzdem würde ich gerne wissen ob ich verpflichtet bin diese Nachforderung zu begleichen. Das Vertragsverhältins ist schließlich bereits beendet und die ursprüngliche Rechnung über 10 Monate her, für den Fehler im Abrechnungssystem kann ich ja nichts.
Danke für Eure Antwort(en)!
Dominator
-- Editiert von dominator am 19.08.2004 13:28:15
Nachforderung Rechnung für Domain
19. August 2004
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2004 | 13:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung Rechnung für Domain
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#1
Antwort vom 19. August 2004 | 14:50
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Verjährt ist es noch nicht, also bitte zahlen.
Freu dich doch lieber über den Zinsgewinn "g".
#2
Antwort vom 20. August 2004 | 13:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke :-)
Hatte ich mir schon gedacht, aber fragen kostet hier bei euch glücklicherweise ja nix.
Beste Grüße,
Dominator
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