Guten Tag,
Sachverhalt:
Es besteht ein Vertrag alle 3 Monate 20 € per Überweisung zu zahlen, um Leistungen nutzen zu können.
Dieser Vertrag sollte 01.02.2008 kündigt werden. Wahrscheinlich wurde er es aber nicht.Es wurden keine Zahlungen mehr von mir getätigt im Glauben, dass alles beglichen ist.
Der Vertragspartner meldete sich am 01.07.2009 17 Monate später per Post und mahnt mich an die 3 Monate vom 01.02.2008 bis zum 01.05.2008 zu zahlen oder er stellt alle Leistungen ein.
Da ich mir sicher war, gekündigt zu haben, habe ich die Sache schnell vergessen und mich nicht weiter gekümmert.
Am 01.12.2009 hat sich ein Inkassobüro gemeldet und fordert diesen Betrag von 20 € ein, plus Inkassaufschlag.
Ist es möglich, das der Vertagspartner auch die vertraglich vereinbarten Zahlungen der letzten 14 Monate nach dem 01.05.2009 bis heute einfordert, wenn ich die Kündigung nicht beweisen kann?
Nachforderung möglich?
1. Januar 2010
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Frage vom 1. Januar 2010 | 13:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung möglich?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2010 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119405 Beiträge, 39720x hilfreich)
quote:
Ist es möglich, das der Vertagspartner auch die vertraglich vereinbarten Zahlungen der letzten 14 Monate nach dem 01.05.2009 bis heute einfordert, wenn ich die Kündigung nicht beweisen kann?
Selbstverständlich ist dies möglich.
Es ist sogar überaus wahrscheinlich das er damit vor Gericht recht bekommt.
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