Hallo zusammen,
wie würdet Ihr folgendes Fallbeispiel bewerten:
Herr A. schließt einen Kaufvertrag mit der Fertighausfirma X über ein Einfamilienhaus für ca 330.000 Euro ab. Im Vertrag enthalten ist u.a. ein Materialpaket "Wand- und Bodenbeläge (Parkett 40€/qm)" für 7100€. Nach Vertragsabschluss findet die sogenannte Bemusterungsphase statt, in der weitere Details für das Haus festgelegt werden und somit neue Positionen hinzukommen, andere entfallen oder werden geändert. Ergebnis der Bemusterungsphase (Dauer ca 2 Monate) ist eine "Mehr- und Minderkosten" Aufstellung.
Herr A hat sich in der Bemusterung nun konkret für Nussbaumparkett entschieden. Außerdem will er selbst tapezieren und malern. Die "Mehr- und Minderkosten" enthalten nun einen Posten Mehrkosten "Fertigparkett Nussbaum 133qm, FBH geeignet, geölt statt standard" für 3275€ (Herr A rechnet aus: also etwa 25€/qm). Die Minderkosten enthalten einen Posten "Wand- und Bodenbeläge Materialpaket entfällt aus Vertrag" mit 7100€. Die Mehr- und Minderkosten Aufstellung wird von Herrn A, dem Bemusterungsberater B (Mitarbeiter von X) und der Geschäftsführung der Fertighausfirma X unterschrieben.
1 Jahr und 2.5 Monate später bekommt Herr A einen Anruf des Bemusterungsberaters B. B teilt Herrn A mit, dass sich B bei der Aufstellung der Mehr- und Minderkosten verrechnet habe. Dies sei ihm nun aufgefallen, da die Firma X von ihrem Parkettlieferanten eine Rechnung über ca 9000€ erhalten habe. Er habe irrtümlich das ganze Materialpaket herausgerechnet statt nur Tapeten und Farben. Der unter Mehrkosten aufegführte Parkettpreis sei nur der Aufpreis auf die im Vertrag angenommenen 40€/qm. Daher müsse Herr A noch 6500€ für das Parkett nachzahlen (also statt den von ihm erwarteten und unterschriebenen 3275€ nun 9775€).
Herr A hatte sich vor Unterschrift die Mehr- und Minderkosten Punkt für Punkt durch Herrn B erläutern lassen, da er nichts unterschreibt was er nicht versteht.
Nehmen wir noch folgendes an: die Firma X baut im Jahr etwa 100-120 Fertighäuser, das Parkett ist (natürlich) schon längst im Haus verlegt, die Schlussrechnung der Firma X an Herrn A steht noch aus, da noch Restarbeiten zu erledigen sind, die in einem Abnahmeprotokoll festgehalten sind.
Würde Herr A Preise einholen, so würde er für das Parkett der Marke, die ihm Firma X geliefert hat etwa 70-80€/qm genannt bekommen. Von anderen Marken bekäme er das Parkett (gleiche Dicke der Nutzschicht, auch Nuss) für 35-40€/qm. Die Marke ist Herrn A egal, sein Entscheidungkriterium bei der Bemusterung war, dass Firma X ihm das Parkett günstiger angeboten hatte als Händler vor Ort und er es deshalb von X kaufte (seine Vermutung war: bei über 100 Häusern pro Jahr hat X einfach bessere Einkaufskonditionen).
Nun die große Frage: würdet Ihr nach Lektüre des Fallbeispiels sagen, Herr A muss die zusätzlichen Kosten an die Firma X bezahlen oder nicht oder vielleicht teilweise?
Nachforderung nach Vertragsabschluss
18. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2009 | 09:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung nach Vertragsabschluss
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 18. Februar 2009 | 10:15
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 464x hilfreich)
Ich würde vermuten, ein Kalkulationsirrtum ist unbeachtlich und geht zu Lasten der Firma.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.499
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten