Nachhilfeschule stellt Regressansprüche

10. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)
Nachhilfeschule stellt Regressansprüche

Hallo Liebes Forum,

ich habe bei einer Nachhilfeschule unterrichtet und musste dort auf Druck des Chefs kündigen.

Als einige meine Schüler das gehört haben, haben sie ohne mein Zutun (das ist wirklich so, ich habe ihnen lediglich mitgeteilt, dass ein anderer Lehrer ab jetzt für sie zuständig sein wird) dort gekündigt und wollen bei mir Privat weiter unterrichtet werden. Das schmeckt meinem ehemaligen Arbeitgeber natürlich nicht.

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir nun einen netten Brief geschrieben, in dem steht, dass ich aufhören soll, Schüler abzuwerben(was ich nie gemacht habe). Dazu soll ich noch eine Erklärung unterschreiben, mit der ich mich verpflichte, keinen der Schüler in den nächsten zwei Jahren zu privat zu unterrichten, da sonst Regressansprüche in Höhe von 800€ pro Schüler auf mich zukommen würden.

Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist, möchte er auch mein letztes Gehalt zurückhalten.

Kann er das alles mit mir machen, oder kann ich das einfach ignorieren, oder irgendwie kontern?

Ich soll die Erklärung bis Ende nächster Woche abgeben, da ich sonst auch noch die Kosten des dann anstehenden Verfahrens übernehmen müsste...

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Anmerkungen

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13 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es wundert mich, dass eine solche 'Vertragsstrafe' nicht schon seit Anfang Deiner Lehrtätigkeit Bestandteil Deines Vertrages war. Ist ziemlich üblich.

So eine Erklärung jetzt noch abzufordern, bzw. nachzuschieben, ist ziemlich heftig. Ich würde darauf an Deiner Stelle nicht eingehen, also nicht unterschreiben. Was sollen die schon machen, wenn Du das nicht unterschreibst?

quote:
...da ich sonst auch noch die Kosten des dann anstehenden Verfahrens übernehmen müsste...


Was für ein Verfahren denn?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Naja, da steht halt, falls ich der Forderung(also das Schreiben zu unterschreiben) nicht Folge leiste, dann werden sie juristische Schritte einleiten...

Was auch immer das bedeutet.

Kann ich eigentlich im Gegenzug fordern, dass die mein Gehalt rausrücken?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...dann werden sie juristische Schritte einleiten...


Das halte ich für eine leere Drohung. Mir ist nicht ersichtlich, welche Schritte das denn konkret sein sollen. Die können Dich nicht zu dieser Unterschrift zwingen. Punkt.

quote:
Kann ich eigentlich im Gegenzug fordern, dass die mein Gehalt rausrücken?


Selbstverständlich. Ich würde schriftlich (nachweisbar) eine Frist setzen, danach gerichtliches Mahnverfahren.

Viel Erfolg!


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 10.06.2007 22:07:43

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#4
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Da gibt es noch eine Sache, die vielleicht ein Problem sein könnte.

Ich kann mich nicht erinnern, bei Arbeitsbeginn vor 2 Jahren so etwas wie einen Vertrag unterzeichnet zu haben. Ich bin mir aber nicht sicher (das ist jetzt kein wischiwaschi Geschwätz von mir, denn ich weiß, dass es hier um klare Angaben geht, ich kann mich wirklich nicht erinnern), ob es einen Vertrag gab, den ich unterschrieben habe. Ich kann mich weder erinnern, noch habe ich daheim einen gefunden, was aber definitiv auch an meiner Schludrigkeit liegen könnte. Ich bin ein sehr unordentlicher und zerstreuter Mensch :crazy:

Kann ich denn dort anfragen, auf welcher Grundlage diese Forderungen gestellt werden? Fall ich so eine Klausel je unterzeichnet habe, dann könnten sie mir das ja belegen und dann wäre das ja geklärt. Dann wäre mir aber nicht klar, warum er diese Unterschrift nun, vielleicht noch einmal, einfordert...

Bin ein wenig ratlos. Ich glaube, ich frag mal nen sorgfältigeren Kollegen, ob wir bei Arbeitsantritt sowas mal unterschreiben mussten.

Grüße und danke für die Hilfe

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn der ehemalige Arbeitgeber Ihnen solche Auflagen machen möchte >> Wettbewerbsverbot, dann müsste er nach meiner Kenntnis diesen Zeitraum Ihnen gegenüber in der Zahllast sein.

Ist das nicht der Fall, hat er keinen Einfluss auf Ihre Tätigkeitsausübung.

Nach dem Urteil des BArbG hat Ihr ehemaliger AG keine Chance:

Berufliche Kenntnisse:
Arbeitnehmer können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die beruflichen Kenntnisse und das redlich erworbene Erfahrungswissen frei verwerten.
Bedingung: dass kein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag vereinbart ist. (BArbG - Az.: 9 AZR 558/91 )

Lassen Sie sich nicht zu Unrecht einschüchtern !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#6
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Danke, das sieht ja sehr gut aus. Somit müsste er sogar Karenzzahlungen leisten, wenn ich auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot einginge (wenn ich das richtig verstanden habe) :grins: . Das wäre natürlch auch nicht schlecht :cool: .

Danke, ihr habt mir sehr geholfen.

Ich habe meinerseits ein Schreiben aufgesetzt, indem ich darauf hinweise, dass ich nicht unterschreiben werde(und warum ich nicht unterschreiben muss, damit er gleich sieht, dass ich mich informiert habe und dass sein Einsüchterungsversuch misslungen ist) und dass ich die Überweisung meines Gehalt bis zum 16.06.2007 unter Androhung eines Mahnverfahrens fordere. Ist diese Frist zu kurz?

Besteht sonst irgend eine Gefahr, dass ich abgemahnt werde, falls ich meine alten Schüler wieder unter meine Fittiche nehme? Ich meine, irgendwo her muss er seine 800€ Regressanspruch pro Schüler ja her haben, er wird sie sich ja nicht aus den Fingern gesaugt haben.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Nochmal Danke,

es hat sich jetzt doch durch ein einfaches Gespräch einigen lassen. Ich bin hin, habe ihm freundlich zu verstehen gegeben, dass ich nichts unrechtes tue und wir konnten das klären.

Vielen dank für die ermunterung, sich nicht einschüchtern zu lassen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

für die erfolgreiche Rückmeldung herzlichen Dank. Es ist doch erfreulich, wenn man(n) einen unschuldig Betroffenen mit Erfolg einen *Rettungsring* zu werfen kann.

Mit Ihrer neuen Aufgabe alles Gute und viel Erfolg !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#9
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Er war jetzt noch ein mal bei seinem Anwalt und hat wohl gemerkt, dass er wirklich keine Chance hat. Dann hat er mich angerufen und gesagt, wenn ich auf den Deal nicht eingehe, dann muss er nicht den Rechtsweg bestreiten, denn er habe auch andere Mittel mich dazu zu bringen(welche das sind, wollte er mir nicht sagen). Da ich ihn nicht sehr gut kenne, weiß ich nicht, ob das eine leere Drohung war, oder ob er mir einen Schlägertrupp nach Hause schicken würde. Also habe ich eingewilligt, keine ehem. Schüler von mir zu unterrichten (er hat es also geschafft, mich einzuschüchtern, mist!).

Jetzt fühl ich mich sehr schlecht, da ich das Gefühl habe ohnmächtig zu sein, dabei würde ich ihn gerne wegen Nötigung anzeigen. Aber da ich keine Zeugen oder Beweise habe, kann ich mir das abschminken.

:-(

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dann unterrichten Sie doch einfach (wieder) ehemalige Schüler von ihm. Ihre telefonische Zusicherung kann er kaum beweisen, solange er nicht mit Ihrer Zustimmung mitgeschnitten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

und wenn er es ohne meine Zustimmung mitgeschnitten hat?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dann ist das erstens illegal und zweitens vor Gericht nicht verwertbar.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

ok, das vereinfacht die Sache wieder. Danke

0x Hilfreiche Antwort

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