Nachtrag im Vertrag

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
PrinzPicasso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtrag im Vertrag

Hallo.

Ich habe vor längerem einen Vertrag abgeschlossen. Diesen habe ich Ende November zu Ende Februar fristgerecht gekündigt . Mündlich (Reitsport, somit wirksam) wurde kurz vor der Kündigung ab Januar etwas anderes vereinbart (Selbstversorger). Nun wurde mir Ende Dezember der Vertrag noch einmal vorgelegt und ich sol_invalid_void(0);lte einen Nachtrag (bezüglich Futter) unterschreiben . Ich bin davon ausgegangen, dass sich dies auf den ab Januar nicht mehr gültigen Vertrag bezieht und nur als Nachtrag dient, falls es doch noch irgendwie zu Streit kommen sollte. Damit habe ich aber nicht den gesamten Vertrag erneut unterschrieben (Nachtrag auf der ersten Seite wurde unterschrieben), oder? Die Kündigung bleibt trotzdem wirksam und der mündlich vereinbarte Vertrag auch?

Ich hoffe mir kann irgendwer eine Antwort darauf geben, ich hab schon schlaflose Nächte :-(

Vielen vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn das auch so in den steht, was du unterschrieben hast, dass es ein Nachtrag war zum existierenden Vertrag um etwas klar zu stellen, dann brauchst du nichts zu befürchten. Kommt halt auf die Wortwahl drauf an. Aber in der Regel wird da schon auch seitens Richtern "menschlich" argumentiert. Sprich: Steht da "Nachtrag", bezieht es sich schon eindeutig auf den alten Vertrag.
Erst wenn da irgendwelche neue Laufzeiten sind o.ä. dürfte es ein Problem geben.

Ein Nachtrag ist sowas wie eine rückwirkende Klarstellung und keine Vertragsänderung mit evtl. bneu vereinbarten Laufzeiten.

Wie ist denn der Wortlaut?



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 00:47

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#2
 Von 
PrinzPicasso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal.

Ein weiteres Problem besteht darin: In meinem damals vereinbarten Vetrag steht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe Ende November vereinbart , dass ab Januar dieser Vertrag dahingehend geändert wird, dass ich mein Pferd selbst versorge.(Vereinbarung, dass ab Januar Selbstversorger wurde bestätigt, allerdings kein neuer Vertrag geschlossen/ unterzeichnet. Stallbesitzer wusste zu dem Zeitpunkt, dass ich trotzdem kündigen werde) Dann habe ich den Vertrag am 03. Dezember zum 28. Februar gekündigt. Bin ich nun verpflichtet für Januar und Februar noch den alten Preis zu zahlen oder den eigentlich ab Januar vereinbarten Preis?

Ich hoffe, dass diese Frage ebenfalls schnell beantwortet werden kann, es wäre mir eine riesengroße Hilfe!

-- Editiert PrinzPicasso am 02.01.2013 17:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das kommt drauf an, ob dem Gegenüber ein Schaden entsteht. Wenn er die Kosten für die Versorgung eins-zu-eins an sie weitergereicht hat (Futter und dergleichen), dann wäre es unlogisch, einen Schadensersatz abzuleiten. Abwraten, ob der Stallbesitzer irgendwas fordert.

Ich würde mich erst damit auseinandersetzen, wenn es soweit ist.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 17:54

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