Nachzahlung für 4 Jahre

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Nachzahlung für 4 Jahre

Hi Leute,

Jemand hat einen Vertrag bei einem "Steuerhilfering". Seit 4 Jahren hat er keine Steuererklärung dahin geschickt. Nun, hat er für die letzten 4 Jahre eine Rechnung bekommen, in der er den Grundbeitrag zahlen soll. Er hatte diesen Ring schon ganz vergessen und hätte sich auch abgemeldet, wenn die Rechnungen jährlich gekommen wären. Muss er jetzt die letzten Jahre zahlen oder nicht? Es geht dabei um immerhin knapp 500€.

mfg


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-- Editiert Wolle9 am 04.11.2011 11:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Muss er jetzt die letzten Jahre zahlen oder nicht?


Ein Zahlungsanspruch verjährt 3 Jahre nach Fälligkeit (!) zum Jahresende.

War eine Zahlung also lt. Vertrag in 2007 zu leisten, ist der Anspruch verjährt. Zahlungsansprüche aus 2008 verjähren erst zum 31.12.2011, solche aus 2009 und später entsprechend.

D.h. Beitragsansprüche aus 2008 und später sind noch nicht verjährt.

Das Fälligkeitsdatum ist auch wichtig; ist der Beitrag für 2007 lt. Vertrag zum 1.1.2008 fällig (ungewöhnlich, aber möglich), wäre auch dieser Anspruch noch nicht verjährt.


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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Achso...ok. Also wäre die Teilforderung von 2007 als nicht durchsetzbar anzusehen. Die Ansprüche ab dem 01.01.2008 sind aber nach wie vor durchsetzbar. Zwischen 2007 und 2011 kam aber nie eine Rechnung zur Zahlung des Betrages. Spielt das dabei eine Rolle oder muss geguckt werden, ob im vertrag ein regelmäßiges Zahlungsdatum vereinbart wurde?

lg

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Also wäre die Teilforderung von 2007 als nicht durchsetzbar anzusehen.

Nur bei entsprechendem Fälligkeitsdatum.



Ist es wirklich eine Rechung?
Oder eher eine Aufstellung offener Posten?





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#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Es ist eine Aufstellung offener Posten von 2008 bis 2011. Zwischendrin ist aber nie eine Rechnung gekommen.

Ich finde es irgendwie nicht rechtens, dass man eine Kündigung hin schickt. Dann 4 Jahre nichts von dem verein zu hören ist und nun eine Rechnung über die letzten 4 Jahre kommt, obwohl man in der annahme war, dass man kein Mitglied mehr ist.
Die Kündigung ging damals leider nicht als Einschreiben raus.

Satzung des Lohnsteuervereins

Kann man da nicht irgendetwas machen?



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