Ich habe einen neuen Nebenjob vor kurzem angenommen. Das verlief auch ganz ohne Probleme. Allerdings auch ohne großes Vorstellungsgespräch., Die setzen immer noch auf Online-Schulungen usw.
Das Problem hierbei ist, das e s sich um einen Vertrag über freie Mitarbeit handelt. Ich hatte einer Bekannten den Vertrag gezeigt, weil sie sich ein wenig damit auskennt. Da steht drin, das ich mich selbst um eine Betriebshaftpflichtversicherung kümmern müsste. Ich gebe 1x die Woche an den Schulen bei uns in der Stadt Unterricht mit Gitarre für Kinder. Das funktionierte soweit gut.
Der Nachteil, das Lehrmaterial für uns "Lehrkräfte" haben wir auch nur als PDF erhalten. Die Kinder müssen dann die Bücher mitbringen. Ein Kind hatte an dem einen Tag weder noch dabei und ich musste mit meinen Handy improsivieren, was natürlich nicht sehr gut war. Gitarren sind dort für Kinder als Leihinstrumente zur Verfügung gestellt worden.
20 Euro Stundensatz und natürlich mit Umsatzsteuer. In dem Arbeitstsvertrag steht auch was von sogenannten Vertragsstrafen drin, wenn ich mich nicht dran halte.
Zudem wird auch verlangt, sollte ich nicht können, müsste ich mich selbst um eine Vertretung bemühen. Zudem liegt mir quer im Magen, wie bin ich auf dem Weg zur Arbeit und nach der Arbeit versichert, ich nutze die öffentlichen Verkehrsmitteln und das 49 Euro Ticket. Bin ich überhaupt aktuell bei dem Job richtig abgesichert oder haben die nur Leute, die mal eben da die Kinder eine Stunde lang nur ein bisschen Gitarre spielen beibringen und wie das dort erstellt wurde, auch mit den Lehrbüchern so hab ich das selber damals nicht gelernt, weil ich hatte ja auch so mit Gitarrenunterricht angefangen. Keine Frage mir macht das große Freude den Kindern das musizieren bei zubringen, aber nicht unter solchen Bedingungen und in dem Vertrag steht ua. auch noch drin, das ich selbst dann keinen eigenen Unterricht geben dürfte. Die Möglichkeit hätte ich bei meinen Kontakten natürlich.
Mir geht es einzig um allein um die rechtliche Absicherung, auch durch die Arbeit mit den Kindern, bevor ich da irgendwas groß mache und auch, wenn mir mal was passiert auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Es handelt sich hierbei um einen Arbeitsvertrag um "freie Mitarbeit"
-- Editiert von Moderator topic am 6. Juni 2023 13:08
-- Thema wurde verschoben am 6. Juni 2023 13:08
Nebenjob angenommen - Arbeitsvertrag nicht ganz klar
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Du hast mit Sicherheit keinen Arbeitsvertrag im Sinne dieses Forums, sondern eher einen Lehrauftrag oder dergleichen. Daher bist du mit deiner Frage hier nicht gut aufgehoben.
Das klingt nicht nach einem Arbeitsvertrag sondern nach einen Dienstvertrag, also dass sie selbstständiger Musiklehrer oder so sind.
Mit wem ist denn der Vertrag?
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ZitatIn dem Arbeitstsvertrag :
Das ist wohl kein Arbeitsvertrag...
ZitatMir geht es einzig um allein um die rechtliche Absicherung :
Da man offenbar aelbständiger Unternehemr ist, muss man für ales selber sorgen.
ZitatMir geht es einzig um allein um die rechtliche Absicherung, auch durch die Arbeit mit den Kindern, bevor ich da irgendwas groß mache und auch, wenn mir mal was passiert auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. :
Freie Mitarbeit = keine Arbeinehmerrechte, kein Versicherungsschutz, keine sonstige Absicherung
Ja, so ist das. Die freien Mitarbeiter erhalten ein Honorar.ZitatDas Problem hierbei ist, das e s sich um einen Vertrag über freie Mitarbeit handelt. :
Alles, was sonst in einem Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber gilt, gilt hier nicht.
Da du schon Unterricht gibst und offenbar den Vertrag schon unterzeichnest hast, verhältst du dich bereits vertragswidrig...auch, wenn noch nichts passiert ist.
Verträge unbekannter Art sollte man vor Unterzeichnung und vor Beginn der Mitarbeit lesen/prüfen lassen.
Was sagt die denn?ZitatIch hatte einer Bekannten den Vertrag gezeigt, weil sie sich ein wenig damit auskennt :
also ich habe das noch mal durch gelesen, der Vertrag wurde mit einer Musikschule abgeschlossen. Vorstellungsgespräch fand nur aus der Ferne via Videocall statt. Außerdem hab ich jetzt gelesen, das man als freie Mitarbeiter gar kein Kündigungsrecht hat? Ist das richtig?
Zudem fand ich heraus, das wenn ich kündigen würde, das es bei freien Mitarbeitern gar keine Kündigungsfrist, hier haut der mir der Arbeitgeber in dem Fall di e Musikschule (wo ich als Musiklehrerin Kinder unterrichten soll) eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ein und aus bestimmten Grund geht das auch sofort. Wenn ich mich nicht an diese Vereinbarung halte, wird gleich mit hoher Vertragsstrafe gedroht. Ist das überhaupt so rechtens?
Meine Bekannte hat auch gesagt, das ich die Finger von lassen soll. Ich habe mich zwar sehr auf diesen Job gefreut und das hat auch schon Spaß gemacht in der Schule zu unterrichten, aber das ganze drum herum gefällt mir nicht Wollte damit lediglich meine Haushaltskasse aufbessern, aber nun ,liegt mir die ganze Sache quer im Magen.
Außerdem steht noch drin, das ich selber keinen eigenen Musikunterricht geben darf, Ein erweitertes Führungszeugnis wollen die auch, das ist eigentlich klar, das ist nachvollziehbar wegen Arbeiten mit Kindern und den Masen Impfschutz habe ich denen auch zukommen lassen.
Es läuft dort alles nur per Mail oder Videokonferenzen. Die haben das seit Corona einfach so bei behalten und arbeiten bundesweit und ich war beim ersten Mal auch in der Schule ganz auf mich allein gestellt mit den Kindern ,aber irgendwie hab ich das noch auf die Reihe bekommen. Stundensatz 1x die Woche mit Bonuszahlungen (aber davon ist bis jetzt auch nix weiter mehr erwähnt worden) 20 Euro plus die 19 % Mehrwertsteuer.
Ist das mit dem Vertrag rechtens, ich habe da in der Sache langsam kein gutes Gefühl mehr dabei und werde das nächste Mal besser auf meine Bekannte hören und einfach nur noch raus aus dem Vertrag. Und notfalls eigenständig mit Kindern was arbeiten, wenn das dort schon unterbunden wird.
Die Musikschule ist dein Vertragspartner und dein Auftraggeber. Du bist der Auftragnehmer.
Es gibt hierbei KEINEN Arbeitgeber.
Deine Interpretation und Wiedergabe hilft nicht. Der Wortlaut der Passagen wäre wichtig.ZitatIst das überhaupt so rechtens? :
Dann beende das doch vertragsgemäß, wenn du das Risiko als zu hoch einschätzt.ZitatMeine Bekannte hat auch gesagt, das ich die Finger von lassen soll. :
ZitatAußerdem hab ich jetzt gelesen, das man als freie Mitarbeiter gar kein Kündigungsrecht hat :
Wo kann man denn so einen Unfug lesen?
ZitatIst das mit dem Vertrag rechtens, :
In Ermangelung jedweder relevanter Fakten nicht seriös zu beantworten.
Da kein Arbeitsvertrag besteht kann man diesen logischerweise auch nicht kündigen. Es gibt einen Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer (dir) und dieser ist zu erfüllen..... von beiden Seiten.ZitatAußerdem hab ich jetzt gelesen, das man als freie Mitarbeiter gar kein Kündigungsrecht hat? Ist das richtig? :
Bisher hast du noch nichts geschrieben warum das nicht rechtens sein würde.ZitatIst das überhaupt so rechtens? :
Das ist kein Job, das ist ein Auftrag den du angenommen hast!ZitatIch habe mich zwar sehr auf diesen Job gefreut :
ZitatAußerdem steht noch drin, das ich selber keinen eigenen Musikunterricht geben darf :
Und das ist etwas, was für einen freien Unternehmer in der Regel ein Grund ist einen Auftrag gar nicht erst anzunehmen.
(oder was glaubst Du, wie Dein Elektriker reagiert, wenn Du ihm zur Bedingung machst, dass er bis die eigene Elektroinstallation fertig ist, nirgendwo anders arbeiten darf?)
Ich denke mit 20 EUR pro Stunde und 1 Stunde pro Woche und das ganze exklusiv...da hat die Musikschule ein Schnäppchen gemacht. Das reicht wohl kaum um die Kosten (Anfahrt, Abfahrt, Versicherungen, Steuerberatung) zu decken. Allein die Exklusivität würde ich mit mindestens 100 EUR pro Woche (und ja, wenn man aus dieser Exklusivität dann nur eine Stunde abruft, dann ist wäre das unwirtschaftlich, aber das ist ja auch der Sinn dahinter...die Exklusivität soll entweder sinnvoll sein oder eben so teuer, dass man sie sich nicht leisten will) ansetzen.
20 Euro Stundensatz und natürlich mit Umsatzsteuer Wieso "natürlich"? 22.000 Euro Umsatz im Jahr werden Sie doch kaum erreichen - folglich können Sie vom § 19(1) des UStG Gebrauch machen und Umsatzsteuer weder ausweisen noch zahlen.
Das muss man aber aktiv beim Finanzamt beantragen. Wenn man das nicht tut, herrscht Umsatzsteuerpflicht.
Unfug - Kleinunternehmer ist man per Gesetz. Was man beantragen muss, wäre die Nichtanwendung der KU-Regelung.
Da der TE aber Umsatzsteuer ausweist ...ZitatUnfug - Kleinunternehmer ist man per Gesetz. Was man beantragen muss, wäre die Nichtanwendung der KU-Regelung. :
ZitatStundensatz 1x die Woche mit Bonuszahlungen (aber davon ist bis jetzt auch nix weiter mehr erwähnt worden) 20 Euro plus die 19 % Mehrwertsteuer. :
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