Nebenjob angenommen - Arbeitsvertrag nicht ganz klar

6. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob angenommen - Arbeitsvertrag nicht ganz klar

Ich habe einen neuen Nebenjob vor kurzem angenommen. Das verlief auch ganz ohne Probleme. Allerdings auch ohne großes Vorstellungsgespräch., Die setzen immer noch auf Online-Schulungen usw.

Das Problem hierbei ist, das e s sich um einen Vertrag über freie Mitarbeit handelt. Ich hatte einer Bekannten den Vertrag gezeigt, weil sie sich ein wenig damit auskennt. Da steht drin, das ich mich selbst um eine Betriebshaftpflichtversicherung kümmern müsste. Ich gebe 1x die Woche an den Schulen bei uns in der Stadt Unterricht mit Gitarre für Kinder. Das funktionierte soweit gut.

Der Nachteil, das Lehrmaterial für uns "Lehrkräfte" haben wir auch nur als PDF erhalten. Die Kinder müssen dann die Bücher mitbringen. Ein Kind hatte an dem einen Tag weder noch dabei und ich musste mit meinen Handy improsivieren, was natürlich nicht sehr gut war. Gitarren sind dort für Kinder als Leihinstrumente zur Verfügung gestellt worden.

20 Euro Stundensatz und natürlich mit Umsatzsteuer. In dem Arbeitstsvertrag steht auch was von sogenannten Vertragsstrafen drin, wenn ich mich nicht dran halte.

Zudem wird auch verlangt, sollte ich nicht können, müsste ich mich selbst um eine Vertretung bemühen. Zudem liegt mir quer im Magen, wie bin ich auf dem Weg zur Arbeit und nach der Arbeit versichert, ich nutze die öffentlichen Verkehrsmitteln und das 49 Euro Ticket. Bin ich überhaupt aktuell bei dem Job richtig abgesichert oder haben die nur Leute, die mal eben da die Kinder eine Stunde lang nur ein bisschen Gitarre spielen beibringen und wie das dort erstellt wurde, auch mit den Lehrbüchern so hab ich das selber damals nicht gelernt, weil ich hatte ja auch so mit Gitarrenunterricht angefangen. Keine Frage mir macht das große Freude den Kindern das musizieren bei zubringen, aber nicht unter solchen Bedingungen und in dem Vertrag steht ua. auch noch drin, das ich selbst dann keinen eigenen Unterricht geben dürfte. Die Möglichkeit hätte ich bei meinen Kontakten natürlich.

Mir geht es einzig um allein um die rechtliche Absicherung, auch durch die Arbeit mit den Kindern, bevor ich da irgendwas groß mache und auch, wenn mir mal was passiert auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Es handelt sich hierbei um einen Arbeitsvertrag um "freie Mitarbeit"

-- Editiert von Moderator topic am 6. Juni 2023 13:08

-- Thema wurde verschoben am 6. Juni 2023 13:08

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19016 Beiträge, 6952x hilfreich)

Du hast mit Sicherheit keinen Arbeitsvertrag im Sinne dieses Forums, sondern eher einen Lehrauftrag oder dergleichen. Daher bist du mit deiner Frage hier nicht gut aufgehoben.


:forum:

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Das klingt nicht nach einem Arbeitsvertrag sondern nach einen Dienstvertrag, also dass sie selbstständiger Musiklehrer oder so sind.

Mit wem ist denn der Vertrag?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
In dem Arbeitstsvertrag

Das ist wohl kein Arbeitsvertrag...



Zitat (von go630459-26):
Mir geht es einzig um allein um die rechtliche Absicherung

Da man offenbar aelbständiger Unternehemr ist, muss man für ales selber sorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18271 Beiträge, 9922x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Mir geht es einzig um allein um die rechtliche Absicherung, auch durch die Arbeit mit den Kindern, bevor ich da irgendwas groß mache und auch, wenn mir mal was passiert auf dem Weg zur Arbeit oder zurück.

Freie Mitarbeit = keine Arbeinehmerrechte, kein Versicherungsschutz, keine sonstige Absicherung

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37522 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Das Problem hierbei ist, das e s sich um einen Vertrag über freie Mitarbeit handelt.
Ja, so ist das. Die freien Mitarbeiter erhalten ein Honorar.
Alles, was sonst in einem Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber gilt, gilt hier nicht.
Da du schon Unterricht gibst und offenbar den Vertrag schon unterzeichnest hast, verhältst du dich bereits vertragswidrig...auch, wenn noch nichts passiert ist.

Verträge unbekannter Art sollte man vor Unterzeichnung und vor Beginn der Mitarbeit lesen/prüfen lassen.
Zitat (von go630459-26):
Ich hatte einer Bekannten den Vertrag gezeigt, weil sie sich ein wenig damit auskennt
Was sagt die denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich habe das noch mal durch gelesen, der Vertrag wurde mit einer Musikschule abgeschlossen. Vorstellungsgespräch fand nur aus der Ferne via Videocall statt. Außerdem hab ich jetzt gelesen, das man als freie Mitarbeiter gar kein Kündigungsrecht hat? Ist das richtig?

Zudem fand ich heraus, das wenn ich kündigen würde, das es bei freien Mitarbeitern gar keine Kündigungsfrist, hier haut der mir der Arbeitgeber in dem Fall di e Musikschule (wo ich als Musiklehrerin Kinder unterrichten soll) eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ein und aus bestimmten Grund geht das auch sofort. Wenn ich mich nicht an diese Vereinbarung halte, wird gleich mit hoher Vertragsstrafe gedroht. Ist das überhaupt so rechtens?

Meine Bekannte hat auch gesagt, das ich die Finger von lassen soll. Ich habe mich zwar sehr auf diesen Job gefreut und das hat auch schon Spaß gemacht in der Schule zu unterrichten, aber das ganze drum herum gefällt mir nicht Wollte damit lediglich meine Haushaltskasse aufbessern, aber nun ,liegt mir die ganze Sache quer im Magen.

Außerdem steht noch drin, das ich selber keinen eigenen Musikunterricht geben darf, Ein erweitertes Führungszeugnis wollen die auch, das ist eigentlich klar, das ist nachvollziehbar wegen Arbeiten mit Kindern und den Masen Impfschutz habe ich denen auch zukommen lassen.

Es läuft dort alles nur per Mail oder Videokonferenzen. Die haben das seit Corona einfach so bei behalten und arbeiten bundesweit und ich war beim ersten Mal auch in der Schule ganz auf mich allein gestellt mit den Kindern ,aber irgendwie hab ich das noch auf die Reihe bekommen. Stundensatz 1x die Woche mit Bonuszahlungen (aber davon ist bis jetzt auch nix weiter mehr erwähnt worden) 20 Euro plus die 19 % Mehrwertsteuer.

Ist das mit dem Vertrag rechtens, ich habe da in der Sache langsam kein gutes Gefühl mehr dabei und werde das nächste Mal besser auf meine Bekannte hören und einfach nur noch raus aus dem Vertrag. Und notfalls eigenständig mit Kindern was arbeiten, wenn das dort schon unterbunden wird.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37522 Beiträge, 6271x hilfreich)

Die Musikschule ist dein Vertragspartner und dein Auftraggeber. Du bist der Auftragnehmer.
Es gibt hierbei KEINEN Arbeitgeber.

Zitat (von go630459-26):
Ist das überhaupt so rechtens?
Deine Interpretation und Wiedergabe hilft nicht. Der Wortlaut der Passagen wäre wichtig.
Zitat (von go630459-26):
Meine Bekannte hat auch gesagt, das ich die Finger von lassen soll.
Dann beende das doch vertragsgemäß, wenn du das Risiko als zu hoch einschätzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Außerdem hab ich jetzt gelesen, das man als freie Mitarbeiter gar kein Kündigungsrecht hat

Wo kann man denn so einen Unfug lesen?



Zitat (von go630459-26):
Ist das mit dem Vertrag rechtens,

In Ermangelung jedweder relevanter Fakten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Außerdem hab ich jetzt gelesen, das man als freie Mitarbeiter gar kein Kündigungsrecht hat? Ist das richtig?
Da kein Arbeitsvertrag besteht kann man diesen logischerweise auch nicht kündigen. Es gibt einen Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer (dir) und dieser ist zu erfüllen..... von beiden Seiten.

Zitat (von go630459-26):
Ist das überhaupt so rechtens?
Bisher hast du noch nichts geschrieben warum das nicht rechtens sein würde.

Zitat (von go630459-26):
Ich habe mich zwar sehr auf diesen Job gefreut
Das ist kein Job, das ist ein Auftrag den du angenommen hast!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2603 Beiträge, 417x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Außerdem steht noch drin, das ich selber keinen eigenen Musikunterricht geben darf

Und das ist etwas, was für einen freien Unternehmer in der Regel ein Grund ist einen Auftrag gar nicht erst anzunehmen.
(oder was glaubst Du, wie Dein Elektriker reagiert, wenn Du ihm zur Bedingung machst, dass er bis die eigene Elektroinstallation fertig ist, nirgendwo anders arbeiten darf?)

Ich denke mit 20 EUR pro Stunde und 1 Stunde pro Woche und das ganze exklusiv...da hat die Musikschule ein Schnäppchen gemacht. Das reicht wohl kaum um die Kosten (Anfahrt, Abfahrt, Versicherungen, Steuerberatung) zu decken. Allein die Exklusivität würde ich mit mindestens 100 EUR pro Woche (und ja, wenn man aus dieser Exklusivität dann nur eine Stunde abruft, dann ist wäre das unwirtschaftlich, aber das ist ja auch der Sinn dahinter...die Exklusivität soll entweder sinnvoll sein oder eben so teuer, dass man sie sich nicht leisten will) ansetzen.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33990 Beiträge, 17647x hilfreich)

20 Euro Stundensatz und natürlich mit Umsatzsteuer Wieso "natürlich"? 22.000 Euro Umsatz im Jahr werden Sie doch kaum erreichen - folglich können Sie vom § 19(1) des UStG Gebrauch machen und Umsatzsteuer weder ausweisen noch zahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2603 Beiträge, 417x hilfreich)

Das muss man aber aktiv beim Finanzamt beantragen. Wenn man das nicht tut, herrscht Umsatzsteuerpflicht.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33990 Beiträge, 17647x hilfreich)

Unfug - Kleinunternehmer ist man per Gesetz. Was man beantragen muss, wäre die Nichtanwendung der KU-Regelung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 935x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Unfug - Kleinunternehmer ist man per Gesetz. Was man beantragen muss, wäre die Nichtanwendung der KU-Regelung.
Da der TE aber Umsatzsteuer ausweist ...
Zitat (von go630459-26):
Stundensatz 1x die Woche mit Bonuszahlungen (aber davon ist bis jetzt auch nix weiter mehr erwähnt worden) 20 Euro plus die 19 % Mehrwertsteuer.

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