Nochmal ein Versuch. Folgendes:
Ich habe am 30.11.08 DSL und Festnetzauftrag unterschrieben.
Am 24.11.08 wurde ich freigeschaltet. Ab wann gilt nun die möglichkeit, innerhalb 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen ?
Ich hatte am 29.4.09 per E-Mail gekündigt und darauf die Antwort bekommen, ich sei an 24 Monate gebunden und könne gerne zum 24.11.2010 mit einer 3 Monatsfrist kündigen.
Wäre euch dankbar, mir hier schnell zu helfen
Gruß, Bömmel
Netcologne innerhalb 6 Monaten kündigen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
> Ab wann gilt nun die möglichkeit, innerhalb 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen ?
Woher sollen wir das wissen? Was steht denn in Ihrem Vertrag? Wenn da eine 24-monatige Erstlaufzeit drinsteht, dann ist das eben so. Oder ist der Vertrag mißverständlich und legt gleichzeitig eine 24-monatige Erstlaufzeit *und* ein Kündigungsrecht von 6 Monaten zum Monatsende (auch während der Erstlaufzeit) fest?
Was ist da so schwer zu verstehen ?
Ich habe im Laden am 30.11.08 einen auftrag unterschrieben. darin steht: der vertrag ist innerhalb der ersten sechs monate jeweils zum monatsende kündbar.
Da ich aber erst am 24.11.08 die geräte und die freischaltung bekam, dürfte doch auch erst ab diesem tag der vertrag zustande gekommen sein. zumal ich ja auch die rechnungen zum 24. abgebucht bekomme
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achso. im antrag steht einmal: Punkt 4.Vertragslaufzeit 24 Monate
Punkt 5. Vorteilsaktion:der vertrag ist innerhalb der ersten sechs monate jeweils zum monatsende kündbar.
ich hoffe, so ists verständlicher
quote:
Ich habe am 30.11.08 DSL und Festnetzauftrag unterschrieben.
Am 24.11.08 wurde ich freigeschaltet.
Nochmal zur Sicherheit: Die Freischaltung erfolgte vor der Beauftragung?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
> Was ist da so schwer zu verstehen ?
Daß Sie im Eingangsposting nirgends schreiben, woher die 6 Monate kommen sollen vielleicht?
Abgesehen davon haben Sie jetzt *zweimal* geschrieben, daß die Freischaltung vor der Beauftragung erfolgte. Und dann wundern Sie sich, daß Sie "schwer zu verstehen" sind?
Wenn der Vertrag am 30.11.08 zustande kam, enden die 6 Monate, innerhalb derer noch in Monatsfrist gekündigt werden kann, am 30.5.09.
Wenn er am 30.10.08 zustande kam, am 30.4.09.
Wieso meint der Anbieter, am 29.4.09 sei es dafür schon zu spät?
Oder war der Auftrag schon am 30.9.08?
Bringen Sie mal Ihre Daten in Ordnung, dann kann man auch was dazu sagen.
Oh, Sorry
Hatte mich wirklich bei dem Datum vertan.
Der Auftrag wurde am 30.10.2008
unterschrieben. Und in dem Formular steht, das man die ersten 6 Monate jeweils zum Monatsende kündigen kann.
Freigeschaltet wurde ich aber erst am 24.11.08
Und gekündigt hatte ich, allerdings per E-Mail am 29.04.09
Sorry für den Durcheinander
So langsam kommen wir der Sache schon näher. Jetzt sind noch folgende Fragen offen:
Was steht in dem Vertrag bzw. den AGB zum Thema
a) Formvorschriften für die Kündigung (z.B. Schriftform)
b) Kündigungsfrist
c) Vertragsbeginn
?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wenn die Vertragsfreischaltung = Leistungsbeginn der 24.11.08 war, dann besteht möglicherweise zum 24.5. (Vertragsmonatsende?) noch eine Kündigungsmöglichkeit. Wenn aber beispielsweise eine Frist von 1 Monat (oder länger?) VOR der Kündigung einzuhalten ist, wäre der 29.4. bereits zu spät gewesen.
Daher hat Jo Recht - ohne präzise Angaben zu den wesentlichen Vertragsbedingungen kann man nicht helfen.
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