Hallo zusammen,
mein Vertrag mit Immergrün ist beendet (siehe Erhöhung Zahlbetrag Stromanbieter).
Zusammengefasst: Nach etwas hin und her haben sie die ursprüngliche Kündigung während der Vertragslaufzeit zurückgenommen, mein Vertrag ist vom 01.04.2021 - 31.03.2022 durchgelaufen und wurde zu diesem Tag seitens immergrün gekündigt.
ZitatSchon jetzt möchten wir Sie außerdem darüber informieren, dass wir den Vertrag nicht über die Mindestvertragslaufzeit hinaus fortführen werden. Wir sprechen Ihnen hiermit also die ordentliche Kündigung aus. :
Hintergrund dafür ist u. a., dass - auch wenn das aus Kundensicht offenbar keinerlei Rolle spielt - der mit Ihnen geschlossene Vertrag für uns mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
Vertragsgemäß endet Ihre Belieferung dann zum Ablauf des 31.03.2022, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch uns bedarf.
Ich habe jetzt meine Abrechnung erhalten und bin über das Thema des Neukundenbonus (15%) gestolpert.
In den AGB gibt es dazu folgende Regelungen:
Zitat:
9. Prozentualer Bonus, Sofortbonus, Gratisenergie
(1) Alle vom Energieversorger gewährten Boni (insb. prozentualer Bonus, Sofortbonus, Gratisenergie) werden nur Neukunden und nur einmalig gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages an der gleichen Abnahmestelle durch den Energieversorger mit Energie beliefert worden ist und nicht innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrags zur Belieferung eineVertragserklärung widerrufen hat.
(2) Soweit in Privatkundentarifen zwischen den Parteien die Gewährung eines Bonus (insb. prozentualer Bonus, Sofortbonus oder Gratisenergie) vereinbart worden ist, wird dieser nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle in ihrer Eigenschaft als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen.
(3) Soweit bei Gewerbekundentarifen ein Bonus (insbesondere prozentualer Bonus, Sofortbonus oder Gratisenergie) vereinbart worden ist, wird dieser nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle in ihrer Eigenschaft als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB nutzen.
(4) Die Gewährung des prozentualen Bonus setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist. Die Gewährung des Sofortbonus sowie der Gratisenergie setzt voraus, dass der Vertrag bis zum Ablauf des für die Gewährung des Sofortbonus bzw. der Gratisenergie maßgeblichen Belieferungszeitraumes ungekündigt fortbesteht und der Kunde an derselben Abnahmestelle im maßgeblichen
Belieferungszeitraum berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.
(5) Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des prozentualen Bonus vor, so wird der Bonus nach Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraums von 12 Monaten gewährt. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Sofortbonus sowie der Gratisenergie vor, so werden diese zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig.
(6) Die Verrechnung des prozentualen Bonus mit den monatlichen Zahlbeträgen vor Erteilung der ersten Rechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Zeitraumes ist ausgeschlossen. Die Verrechnung des Sofortbonus sowie der Gratisenergie mit den monatlichen Zahlbeträgen ist vor dem Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraums ebenfalls ausgeschlossen.
Ich habe zu dem fettgedruckten Teil auch schon ein wenig gegoogelt und bin dabei auf das Urteil des Amtsgerichts Gladbeck gestoßen:
AG Gladbeck (AZ: 11 C 165/11)
Meiner Meinung nach sollte hier der prozentuale Bonus (Neukundenbonus) dementsprechend greifen, da der Passus bzgl. "darf während des maßgeblichen Belieferungszeitraums nicht gekündigt werden" nur auf den Sofortbonus und die Gratisenergie abzielt.
Ich würde gerne mal eure Meinung dazu hören, ob hier ein Neukundenbonus von 15% noch vom Abrechnungsbetrag abgezogen werden müsste oder nicht.
LG
Xaero
-- Editiert von Xaero am 02.05.2022 23:45
-- Editiert von Xaero am 02.05.2022 23:47