Neuwagenkauf Rücktritt innerhalb 14 Tagen trotz bereits erfolgter Zulassung?

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pat4123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenkauf Rücktritt innerhalb 14 Tagen trotz bereits erfolgter Zulassung?

Hallo,

Ich habe einen Neuwagen gekauft, und noch bin ich in der "14-Tage-Frist" nach dem Vertragsabschluss. In der Zwischenzeit hat mein Händler festgestellt, das er das Zubehörteil, was er noch einbauen wollte vor der Übergabe wohl nicht bekommt. Die Abholung des Neuwagens soll übermorgen sein.

Nach ewigen Hin und Her bekommt er es jetzt wohl doch, aber die Art und Weise wie mit mir umgegangen ist, hat das Vertrauensverhältnis ziemlich zerrüttet - ich würde gerne zurücktreten. Normal sollte das innerhalb der 14 Tagen kein Problem sein.

JEDOCH wurde mir der Brief schon zugeschickt, und ich hab das Auto bereits zugelassen. Wie hält es sich jetzt mit dem Rücktritt? Den dem Verkäufer ist dadurch ja dann ein Schaden entstanden, da das Auto nun nicht mehr "neu", sondern eben aus 1. Hand ist (auch wenn noch kein Meter damit gefahren wurde)

Vielen Dank für jeden Hinweis/Tip!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Haben Sie denn mit dem Händler ein "14-Tage-Rücktrittsrecht" vertraglich vereinbart?

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#2
 Von 
Pat4123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Guter Punkt. Im Darlehensvertrag habe ich folgendes gefunden:

Zitat:
Besonderheiten bei weiteren Verträgen
- Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag, so ist er auch an den KFZ-Kaufvertrag, den Vertrag über die Erbringung von Händler-Service-Leistungen, (...) nicht mehr gebunden.


Jedoch steht hier eben nichts davon, wenn das Auto schon zugelassen wurde in der Zwischenzeit (aber eben noch nicht geholt, bewegt, ...)

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Sie haben das Fahrzeug also über den Händler bzw. dessen Bank oder die Bank des Herstellers finanziert. Damit steht Ihnen das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zu.

Der Händler wird in diesem Fall den Wertverlust geltend machen, der sich nur durch die Zulassung des Neuwagens auf 20 % (!) des Kaufpreises beläuft (siehe auch BT-Drs. 14/6040 und LG Heidelberg, Urteil vom 09.01.2019 – 1 S 34/18).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Plus die Kosten für die (Ab-)Nutzung des Fahrzeugs.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Plus die Kosten für die (Ab-)Nutzung des Fahrzeugs.
Die sich hier wohl auf "Null" belaufen, da das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde.

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