Guten Tag,
ich habe bei einem Online Händler ein neues Tablet für meine Tochter als Geburtstagsgeschenk gekauft und dieses auch geliefert bekommen. Beim Auspacken haben wir Gebrauchtspuren am Gerät (Fingerabdrück, keine Schutzfolien) entdeckt. Das finde ich nicht problematisch. Allerdings klebt an der Rückseite des Gerätes noch der Sicherungsclip, welche im Laden gegen Diebstahl oder für eine Halterung dienen soll. Weiterhin befinden sich diverse Fotos auf dem Gerät (von Kunden) die das Gerät im Laden getestet haben.
Da es sich um ein Geburtstagsgeschenk gehandelt hat und dieser am Samstag war, bin ich sofort los und habe ein neues Gerät direkt im Laden gekauft.
Ich werde das Tablet an den Online-Händler zurück senden und möchte aufgrund des höheren Kaufpreises im Laden, die Differenz erstattet bekommen und möchte fragen ob dies so rechtens ist.
Viele Grüße
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Neuware bestellt, Gebrauchtware erhalten
11. August 2013
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Frage vom 11. August 2013 | 10:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuware bestellt, Gebrauchtware erhalten
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#1
Antwort vom 11. August 2013 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119284 Beiträge, 39707x hilfreich)
Ausdrücklich Neuware, keine 2. Wahl/B-Ware?
Dann wäre der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Nachbesserung verpflichtet.
quote:
Da es sich um ein Geburtstagsgeschenk gehandelt hat und dieser am Samstag war,
Obwohl eine tendenziell verbraucherfreundliche Rechtsprehung zu beobachten ist, habe ich starke Zweifel, ob sich ein Richter für einen "Last-Minute-Geschenke-Käufer" erwärmen könnte und ihm einen Ersatz der Differenz zusprechen würde.
quote:
bin ich sofort los und habe ein neues Gerät direkt im Laden gekauft.
Das wäre eine eigenmächtige Selbstvornahme aus der keine Rechte erwachsen.
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