Nicht erhaltene AGB Änderung

21. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)
Nicht erhaltene AGB Änderung

Hallo zusammen,

mal angenommen jemand eröffnet im März 2000 ein Depotkonto bei einem Direkt Online Broker wie z.Bsp Cortal Consors und zieht nach April 1998 mehrfach um. Die akutelle Adresse wird nicht mitgeteilt. Unterstellen wir das Konto wird nie genutzt und derjenige erhält im September 2004 ein Brief woraufhin er seinen Sollstand auf dem Konto i.H.v. ca. 90 Euro ausgleichen soll. Auf Rückfrage wird er daraufhin hingewiesen, dass in einem Kontoauszug der mit der Post im August 2001 versandt wurde, dargestellt wurde, dass ab sofort keine Auszüge mehr per Post sondern nur per Internet abrufbar sind.

Auch einer AGB Änderung die angeblich im August 2002 per Post versandt worden sei, sei nicht widersprochen worden. Hier wurden entsprechend Preisänderungen des bis dahin kostenfreien Kontos vorgenommen. Die Preise würden ebenso im Internet stehen und seien dort verfügbar.

Nehmen wir an, derjenige habe sich nie auf die Internetseite der Bank bewegt, noch auf das Konto eingeloggt.

Ist nicht die Bank/Broker verpflichtet sicherzustellen, dass der Kunde die AGB Änderungen erhält? Wären in einem solchen FAll die Kosten durch den Kunden zu tragen obwohl der Kunde nur über das kostenlose Konto mit der Preisliste des Jahres 2000 informiert war?

Danke für Eure Stellungnahmen!

Rainer

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Klar, die Bank muss wohl jetzt noch nen Detektiv einschalten, um deinen Aufenthaltsort festzustellen??? Ist nen bisl viel verlangt....

Wenn die hinterlegte Anschrift nicht stimmt und du dich nie anderweitig einloggst bzw. zu erkennen gibst, dann konnte dich die Bank nicht informieren. Das Verschulden liegt aber hier nicht bei der Bank, sondern bei dir. Kontaktinformationen mußt du der Bank schon geben.

Stell dir vor, du hast ein Guthaben bei der Bank...nur verschwindet diese vom Erdboden und ist nicht auffindbar. Was würdest du dann sagen....?





0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi Person30,

das kann ich mir vorstellen. Was ist, wenn derjenige der Bank die Adressänderungen per Post geschickt hat.

Dann ist er genauso "sorgfältig" gewesen wie die Bank.....

Er stellt sich auf die gleiche Stufe. "Ich habe Sie per Post informiert, und konnte hier keine Postrückläufe feststellen..... .

Was wäre dann?

Danke

Rainer


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weltkrieger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Rainer,

habe genau deswegen mit Consors Stress. Was kann ich tun? Gleicher Fall! Alles wie oben geschildert! Wollen jetzt nach 9 (!) Jahren von mir 330 Euro wegen Kontoführungsgebühr obwohl ich das Konto 8 Jahre nicht genuztzt habe und am Anfang war es kostenlos und ich habe NIE über eine Änderung erfahren!!!!!!!

Wollte im letzten Jahr das Konto wieder benutzen und hatte im Jahr 99 geheiratet und Namen geändert. Dieses teilte ich auch mit. Spätestens, wenn die doch an meinen alten Familiennamen Post gesandt hätten, hätten die doch die Post zurückbekommen und dann eine Adressrecherche machen müssen?!. Garnix haben die getan.

Erst als ich 2007 wieder auf das Konto wollte und nach neuen Zugangsdaten fragte musste ich eine Heiratsurkunde und Namensänderung senden ???????????

Jetzt hab ich Post vom Inkasso.

Soll ich mir erstmal eine detaillierte Aufstellung der Hauptforderung zukommen lassen?

Bitte um Mithilfe!

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie sind verpflichtet, dass sichergestellt wird, dass Ihre Post Sie bei Umzug erreicht, dies macht man durch einen Nachsendeantrag.

Da CC ein Onlinebroker ist, sollten Sie das Internet auch nutzen um auf dem Laufenden zu bleiben, dies haben Sie doch wohl in den AGBs bei Abschluß bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen