Nichtzahlender Vertragspartner

31. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
cielstar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichtzahlender Vertragspartner

Hallo,
ich habe eine "Freundin" 10 Woche zur Untermiete bei mir wohnen lassen, als ich selbst im Ausland war. Vorher habe ich einen Untermietvertrag mit ihr abgeschlossen, indem auch die Mietkosten (50@/Woche) drinstehen inkl. dem Hinweis, dass diese jeweils im Vorraus gezahlt werden müssen, plus anfallender telefonkosten. Sie hat niemals einen Pfennig bezahlt und schuldet mir nun ins. etwas über 600€!! Ich habe ihr bereits nach mehreren Telefonaten und beschwichtigungen ihrerseits - eine Mahnung mit der "Androhung" eines Anwalts geschickt, die ich auch gerne war machen würde, da mir das langsam zu blöd wird und ich das Geld wirklich brauche (und selbst natürlich bereits bezahlen musste).
Nun meine Fragen:
1.) Bekomme ich als Student (kein BaföG) einen kostenlosen Anwalt?
2.) Ist meine Mahnung rechtens, da ich sie an die Adresse ihres Ausweises geschickt habe (ohne Einschreiben), diese aber offensichtlich nicht mehr stimmt?

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

1.: Nein.
2.: Steht in Ihrem Untermietvertrag keine Anschrift drinnen? Wenn nein: Es war schon richtig, an die Perso-Adresse zu schicken. Wenn sie dort aber nicht mehr wohnt, ist die Mahnung damit nicht wirksam zugestellt. Vielleicht können Sie über das Einwohnermeldeamt die neue Anschrift herausfinden, denn ansonsten bringen auch folgende Aktionen nichts: Die folgenden Aktionen wären in diesem Fall die Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides (dafür brauchen Sie nichtmal eine vorherige Mahnung, da bereits jetzte Verzug vorliegt). Dafür brauchen Sie auch keinen Anwalt; die notwendigen Formulare gibts im Schreibwarenladen oder sogar online (-> Google!). Allerdings brauchen Sie dafür eine zustellungsfähige, d.h. richtige, Anschrift der Schuldnerin.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...1.: Nein... Falsch, selbstverständlich besteht hier die Möglichkeit, PKH zu beantragen und in diesem Rahmen einen Anwalt bestellt zu bekommen.

-- Editiert von cuno am 31.10.2007 15:27:00

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das bezweifle ich. Eine Anwaltspflicht besteht in diesem Verfahren auf Grund des Streitwerts nicht. Da auch keine sonstigen Angaben ersichtlich sind, die einen Anwalt notwendig machen (da man erstmal das kostengünstigere Mahnverfahren anstreben kann), sehe ich auch keine Grundlage für die PKH.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Das bezweifle ich...

Das kannst Du natürlich gern tun. :)

-- Editiert von cuno am 31.10.2007 16:47:13

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