Notarielles Schuldanerkenntnis und Anwesenheit

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mesecop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarielles Schuldanerkenntnis und Anwesenheit

Hallo.

Mal angenommen eine Person A erklärt sich bereit, ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel zugunsten einer anderen Person B zu unterschreiben.

Dazu geht Person A zu einem Notar und unterschreibt das Schuldanerkenntnis.

Muss dazu Person B beim Notar anwesend sein?

Danke!

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wieso befragt man dazu nicht den Notar?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pmmasia
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
das wuerde mich auuch intressieren ob der Glaeubiger anwessend sein muss , oder kann der Schuldner es alleine beim Notar machen. ( grund : entfernung ,lange fahrzeit)

danke

-- Editiert von User am 17. März 2023 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Der Gläubiger muss in der Regel nicht anwesend sein, da er ja nichts erklärt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen