Hallo.
Mal angenommen eine Person A erklärt sich bereit, ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel zugunsten einer anderen Person B zu unterschreiben.
Dazu geht Person A zu einem Notar und unterschreibt das Schuldanerkenntnis.
Muss dazu Person B beim Notar anwesend sein?
Danke!
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Notarielles Schuldanerkenntnis und Anwesenheit
12. Dezember 2013
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Frage vom 12. Dezember 2013 | 17:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarielles Schuldanerkenntnis und Anwesenheit
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2013 | 18:43
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Wieso befragt man dazu nicht den Notar?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 17. März 2023 | 09:05
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 2x hilfreich)
hallo,
das wuerde mich auuch intressieren ob der Glaeubiger anwessend sein muss , oder kann der Schuldner es alleine beim Notar machen. ( grund : entfernung ,lange fahrzeit)
danke
-- Editiert von User am 17. März 2023 09:08
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#3
Antwort vom 17. März 2023 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Der Gläubiger muss in der Regel nicht anwesend sein, da er ja nichts erklärt ...
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