Notarkosten ohne Vertragsunterschrift möglich?
Folgendes fiktives(!) Szenario:
Ich habe vor ein Haus zu kaufen und die Sache gelangt dann soweit, dass ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird und noch 2-3 Mal auf Notar-Seite partiell korrigiert werden muss.
Im Endeffekt kommt es aber doch nicht zum Kauf des Hauses und folglich zu keiner Vertragsunterschrift.
Hat der Notar dennoch Anspruch darauf Kosten für die vorab erstellten Vertragsversionen (und die entsprechende E-Mail- bzw. Telefon-Korrespondenz) zu erheben?
Oder werden Notarkosten (i.d.R. 1,5% des Kaufpreises) tatsächlich nur bei Vertragsunterzeichnung fällig?
Gruss
Djoli
Notarkosten ohne Vertragsunterschrift möglich?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Der Notar ist kein Makler, der nur bei einem tatsächlichen Kauf seine Vergütung erhält.
Wenn der Notar einen Auftrag erhält einen Kaufvertrag zu entwerfen hat er hierfür auch Anspruch auf die Vergütung.
Wenn der Kaufvertrag beurkundet wird kommen zusätzliche Gebühren hinzu.
Danke für die Antwort.
Was gemäß dem Fall, dass der Makler den Notar beauftragt hat, der Vertrag aber nicht zustande kommt, weil im Endeffekt der potentielle Käufer doch noch von einer Unterschrift Abstand nimmt.
Muss gemäß dem Fall der Makler den Notar bezahlen (da er ihn beauftragt hat)?
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--- editiert vom Admin
Hallo!
Und was, wenn gewisse Passagen im Vertrag nicht so manifestiert sind, wie sie ursprünglich mündlich verabredet wurden. Kann man mir dann immer noch vorhalten, dass das Nichtzustandekommens durch mich bewirkt wurde?
Auch, dass der Notar mehrere Versionen anfertigen musste, kann man im Grunde auf dessen "Schludrigkeit" bzw. die mangelnde Kommunikation zwischen Makler und Notar zurückführen, da der Vertrag immer wieder unvollständige/unklare Passagen erhielt. In dem Fall könnte man auch argumentieren, dass, wenn er es das erste Mal bereits richtig angestellt hätte, weitere Korrekturen (sprich; weitere Arbeit) für ihn nicht nötig gewesen wäre.
--- editiert vom Admin
Wie denkst du bezogen auf meine erste Frage:
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Und was, wenn gewisse Passagen im Vertrag nicht so manifestiert sind, wie sie ursprünglich mündlich verabredet wurden. Kann man mir dann immer noch vorhalten, dass das Nichtzustandekommens durch mich bewirkt wurde?
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Gruss
--- editiert vom Admin
@ Ali Baba,
"...Das ist so falsch. Wenn es zu einer Beurkundung gekommen wäre, würden die Entwurfsgebühren (diese betragen regelmäßig 1/2 der Beurkundungsgebühren) auf die Beurkundungsgebühr angerechnet und also nicht gesondert erhoben..."
Es ist falsch, dass weitere Gebühren hinzukommen????
Es bleibt also bei den gleichen Gebühren/Kosten egal ob eine Beurkundung erfolgt?
Hoppla, anscheinend doch nicht.
Sie stellen ja selbst fest, dass die Gebühren "angerechnet" werden. Es kommen also doch weitere Gebühren für die Beurkundung hinzu.
Wie kann man nach der eigenen Feststellung, dass bei einer Beurkundung weitere Gebühren anfallen schreiben es sei falsch, dass zusätzliche Gebühren hinzukommen?
Ich äußerte mich doch in keinster Weise über die Zusammensetzung oder der Höhe dieser Gebühren.
Wenn Sie schon versuchen mit Wissen zu glänzen was mit der eigentlichen Frage nichts zu tun sollten Sie versuchen dies geschickter einzubauen.
-- Editiert am 06.05.2009 12:41
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