Notarvertrag - Nun wollen wir das Haus gar nicht mehr kaufen, da es erhebliche Mängel hat...

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tadde
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarvertrag - Nun wollen wir das Haus gar nicht mehr kaufen, da es erhebliche Mängel hat...

Hallo ...wir haben einen Notarvetrag gemacht in dem steht das wir das Haus, in dem wir zur Zeit zur Miete wohnen, im Dezember kaufen, wenn wir denn im Dezember eine Finanzierung durch kriegen. Nun wollen wir das Haus gar nicht mehr kaufen, da es erhebliche Mängel hat und die Besitzer nicht mit sich verhandeln lassen.
Würden wir evtl. früher aus dem Vertrag raus kommen, wenn uns ein Finanzierer bestätigt das wir keine Chance auf eine Finanzierung haben, da wir zu wenig verdienen oder ..oder????
Gibt es eine Möglichkeit da früher raus zu kommen????? eigentlich war der Vetrag nur gemacht worden wegen der ausstehenden Finanzierung, die wir zu dem damligen Zeitpunkt, wegen meinem befristeten Arbeitsvertrag tatsächlich nicht bekommen haben.

LG

Tadde

-----------------
"Ein Stoppschild ist kein Vorschlag!!!!!"

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Na sicher, wenn das so im Vertrag steht.
Einen Kredit nicht zu bekommen ist doch wirklich das einfachste.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
wenn uns ein Finanzierer bestätigt das wir keine Chance auf eine Finanzierung haben


Aber nicht daß das heraus kommt, daß dem in Wahrheit nicht so ist, sonst haben wir Betrug (von dir und dem Finanzierer), Anstiftung zum Betrug (durch dich) und sicher noch so ein paar unangenehme Kleinigkeiten...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tadde
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

nein..nein...einen Betrugsfall können wir ausschließen, da es sich ja hier um die Wahrheit handelt. Wir bekommen defenitiv NICHT die im Notarvetrag angesetzte Summe. Mit der Summe die wir bekommen würden, sind die Verkäufer nicht einverstanden!
Also soll er uns bestätigen das wir die Finanzierung in diesem Fall nicht bekommen, was dann ja der Wahrheit entspricht!


-----------------
"Ein Stoppschild ist kein Vorschlag!!!!!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.781 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen