Notarvertrag: Pflichten für Nießbrauchsnehmer und Eigentümer an einem Haus

23. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.10.2016 16:08:04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarvertrag: Pflichten für Nießbrauchsnehmer und Eigentümer an einem Haus

Notariell hat mein Vater den Nießbrauch am Haus meiner Schwester, das er ihr vor vielen Jahren bereits überschrieben hat.
Im Notarvertrag steht, dass mein Vater "alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen, privaten und öffentlich-rechtlichen Lasten und Abgaben während der Dauer des Nießbrauchs" trägt. Er übernimmt demzufolge seit Jahren alle Zahlungen für das Haus und kümmert sich um den Erhalt.
Nun ist er in ein Alter gekommen, in dem er die Verwaltung des Hauses (also alles Schriftliche) nicht mehr allein machen kann (Abrechnung der Betriebskosten mit den Mietern, Suche neuer Mieter, Mietanpassungen etc.) und hoffte auf die Unterstützung meiner Schwester als Eigentümerin. Sie hingegen lehnt jede Hilfe ab. Für eine anstehende Mieterhöhung hat sie eine Maklerin beauftragt und fordert nun die Kostenübernahme von meinem Vater ein.
Nun konkret meine Frage: Ist der Nießbrauchsnehmer in der Pflicht, das Haus zu "verwalten" bzw. die Kosten dafür zu tragen? Oder ist das Sache des Hauseigentümers?
Leider reden beide nicht miteinander, es ist also keine direkte Absprache möglich.

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