Notarvertrag

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
huon1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarvertrag

Hallo Zusammen,

wir möchten ein Haus kaufen.
Nachdem wir über den Preis einig waren, hat der Verkäufer einen Notar beauftragt. Derzeit sind wir noch im Gespräch mit einer Bank und warten auf Finanzierungszusage.
Heute bekamen wir schon vom Notar die Notarverträge und gleichzeitig die Rechnung.
Unterschrieben/beauftragt haben wir nichts, die Initiative lag beim Verkäufer. Müssen wir die Notarrechnung jetzt bezahlen?
Wenn die Finanzierungszusage positiv ist, ist die Zahlung selbstverständlich.

Was tun, wenn die Bank nicht finanziert und wir das Haus nicht kaufen können?
Ist der Notar trotzdem durch uns zu zahlen?
Kann jemand helfen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Gegenüber dem Notar sind sie derzeit nicht zahlungspflichtig. Dies ist als Auftraggeber der Verkäufer.

Wurde denn mit dem Verkäufer vereinbart, dass er einen Notar beauftragt?

Üblich ist normalerweise dass der Käufer den Notar bestimmt (und beauftragt), da er auch üblicherweise vereinbarungsgemäß die kompletten Kosten tragen muss.

Wenn der Vertrag beurkundet ist, sind beide Parteien Kostenschuldner gegenüber dem Notar.. Gem. dem Kaufvertrag muss aber im Innenverhältnis der Käufer üblicherweise den Notar zahlen.

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#2
 Von 
huon1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Der Verkäufer hatte seinen Notar vorgeschlagen, da er geschäftlich mit ihm zusammenarbeitet. Der Entwurf des Kaufvertrages war sehr gut, das hat auch meine Bank bescheinigt.

So ich die Finanzierungszusage erhalte, ist es mir auch klar, das ich in der kompletten Zahlungsverpflichtung bin.

Wörtlich heisst es: Anbei erhalten Sie die dazugehörige Notarkostenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Ich habe mit gleicher Post den Vollzug des Vertrages eingeleitet, d.h. ich stelle die Anträge auf Erteilung aller Genehmigungen und Bescheinigungen. Den antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung werde ich beim Grundbuchamt erst einreichen, wenn mir Ihre Genehmigungserklärung vorliegt.

Ich bitte Sie um Vereinbarung eines Termins mit meinem Büro.

Mich irritiert, das ich nie etwas unterschrieben habe. Nur per mail habe ich die Anfrage zu meinen Angaben beantwortet.

Platzt die Finanzierung, ist die Frage, inwieweit ich eine Leistung bezahlen muss, die ich nicht beauftragt habe.

Ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie den Notar beauftragt haben wären sie auch verpflichtet die Kosten zu tragen. Hierzu ist keine Unterschrift notwendig. Auch ein mündlicher Auftrag ist hierfür ausreichend.

Beweispflichtig für den Auftrag und somit der Kostentragungspflicht ist der Notar.

Die Sachverhaltsangabe "Der Verkäufer hat den Notar vorgeschlagen" ist zu dürftig um beurteilen zu können, wer Auftraggeber des Notars ist.

Entscheidend ist die Frage, wer konkret mit dem Notar Kontakt aufgenommen und gebeten hat einen Vertragsentwurf zu erstellen.

Ich gehe davon aus, dass die Rechnung nur den Vertragsentwurf aber noch keine Beurkundung umfasst. Ist dies korrekt?


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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
Nur per mail habe ich die Anfrage zu meinen Angaben beantwortet.


Deshalb wurde der Notar tätig, weil Du ihm Deinen Wille zeigte
quote:
hat mit gleicher Post den Vollzug des Vertrages eingeleitet, die Anträge auf Erteilung aller Genehmigungen und Bescheinigungen gestellt
wie er sagte



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#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Merkwürdig, genau das gleiche ist mir vor einiger Zeit auch widerfahren!

Verkäufer hat befreundeten Notar zur Begutachtung vorgeschlagen, der Notar hat vom Verkäufer unsere Namen + Anschrift erhalten, als der Kauf im Endeffekt doch nicht zustande kam, sollten WIR die Kosten für den Vertragsentwurf zahlen.
Ende vom Lied: beim Landgericht Beschwerde eingelegt, mündliche Verhandlung, wir mussten nichts zahlen...

Aber wie schon geschrieben: es kommt sehr genau darauf an, wie und wo man Kontakt mit dem Notar hatte. Es reicht evtl. sogar auch aus, eine "schlüssige Handlung" zu tun, um erkennen zu lassen, das man den Vertragsentwurf haben möchte! Also alles genaustestens prüfen, am besten man hat Zeugen!


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#6
 Von 
celly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi All,
ne,ne - so sicher nicht.
Der Käufer bestimmt den Notar seiner Wahl und seines Vertrauens.
ER BEZAHLT IHN JA AUCH!!!
Vom Notar des VK verschickte Entwürfe (der VK will ja Druck machen),
müssen weder bezahlt noch zurückgeschickt werden.
Die reine Information mit dem Hinweis auf einen eigenen Notar nimmt hier
jeden geldgierigen "Partner" des VK raus.
Habe noch nie von einem Notar eine Rechnung vor abgeschlossener Beurkundung
des Vertrages erhalten. DAS IST IN HÖCHSTEM MASSE UNSERIÖS !!!
Fragt mal bei der zuständigen Notariatskammer nach...
Die schriftliche oder telefonische Nachfrage seitens des VK-Notars beim Käufer ist wider dem Datenschutz, zudem als unerlaubte Werbung strafbar.

Ich bin im Immo-Handel tätig, darf juristisch gesehen Annoncen mit privatem Charakter nicht kontaktieren als Makler, da ich jedoch selber ankaufe und nicht vermittle, schon. So streng ist das geregelt in der BRD.

Deshalb - nicht ins Bockshorn jagen lassen...
Dazu noch ein Fall meiner Partnerin:
Der eingetragene Verwalter stellt an die Eigentümerin der zu verkaufenden WE eine Rechnung von 260€ für einen Besichtigungsaufwand zzgl. Fahrtkosten, obwohl die Schlüssel beim Nachbarn liegen und eine Maklerfirma beauftragt ist.
Noch Fragen... vom Kuchen will halt jeder was abhaben...

MfG Wappen Immobilien



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