Note 7 und Vertrag - Sonderkündigungsrecht?

14. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
go451770-56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Note 7 und Vertrag - Sonderkündigungsrecht?

Guten Tag,

ich habe am 18.08. diesen Jahres einen Handyvertrag mit einem Note 7 abgeschlossen.
Laufzeitbeginn: 30.08.2016

Seit diesem Datum zahle ich den Vollen Preis (rd. 50€ Netto pro Monat) für diesen Vertrag. Bis heute habe ich nie ein Gerät erhalten. Nun ist die Produktion eingestellt und der Händler unterbreitet mir folgendes Angebot:

"- Sie entscheiden sich für ein Alternativgerät auf unserer Internetseite wofür wir Ihnen gerne ein neues Individualangebot erstellen oder
- Wir entfernen das Gerät aus dem Auftrag und hinterlegen die höchstmögliche einmalige Auszahlung für Ihren Vertrag in Höhe von 650€ zzgl. Ihrer schon eventuell bereits geleisteten Anzahlung von xx.xx€"

Mit diesen 650€ bin ich natürlich nicht zufrieden. Ich wollte eigentlich nie wieder einen Vertrag in Anspruch nehmen, in dem ich quasi das Handy auf Raten kaufe (hohe Grundgebühr, quasi keine Kosten fürs Handy), hab mich dann aber doch von den relativ guten Konditionen verleiten lassen. Das Note hätte 850€ gekostet. Man bietet mir 650€.

Habe ich auf Grund der Nichtverfügbarkeit des Gerätes nun ein Sonderkündigungsrecht?

Die Widerrufsfrist ist natürlich bereits abgelaufen.

Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go451770-56):
Die Widerrufsfrist ist natürlich bereits abgelaufen.

Wieso, das Gerät ist doch noch gar nicht geliefert worden?

Falls einem keines der Alternativgeräte zusagt, würde ich den Vertrag ohne Begründung widerrufen und die Einzugsermächtigung entziehen, das ganze per Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go451770-56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay? Das hört sich gut an!

Ich habe erstmal eine Anfrage gestellt wie die Kosten für meinen "Wunschersatz" wären. Sollte mir dieser Ersatz nicht zusagen kann ich kündigen?

Grüße

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Mit einer Kündigung sind einige Nachteile verbunden. Der sichere Weg wäre der Widerruf.

Warum und wie du vorgehen solltest, hat Harry van Sell bereits beschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aus pragmatischen Gründen ist der Widerruf (nur bei Fernabsatz) sinnvoll. Zusätzlich würde ich noch auf die Nichterfüllung des Vertrages hinweisen, der geschlossen wurde.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Klären muss das übrigens der Anbieter mit Samsung. Die haben sich den Mist eingebrockt. Nicht akzeptieren, wenn die versuchen, das auf deinen Rücken klären zu wollen.
Das Zauberwort ist hier übrigens "verbundener Vertrag". Wenn ein wesentlicher Teil des verbundenen Vertrages nicht erfüllt wird, kann man vom Vertrag insgesamt zurücktreten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
go451770-56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr seid Spitze! Vielen Dank! Ich warte mal auf die Antwort ab. Sollte man mir das iPhone zum selben Preis anbieten, den es mit dem gleichen Vertrag bei aktuellem Frischabschluss kosten würde, akzeptiere ich das, ansonsten geht der Widerruf raus.

Ihr habt mich beruhigt, ich dachte schon ich hänge da jetzt drin.

Schönen Abend und schönes Restwochenende noch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Eventuell könnte man nach dem Widerruf noch den Satz "Hilfsweise kündige ich fristlos wegen Nichterfüllung" hinzufügen. Nur um auf "Nummer sicher" zu gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Sollte man mir das iPhone zum selben Preis anbieten

Ich würde erst mal abwarten, ob Samsung die Akku-Probleme in den griff bekommt. Was nützt dir ein Handy, was zufällig in Flammen aufgeht?
https://forum.vodafone.de/vodafonede/attachments/vodafonede/Vodafone-Internet/72630/1/Rauchzeichen.jpg

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde erst mal abwarten, ob Samsung die Akku-Probleme in den griff bekommt.

Derzeitiger Stand: Samsung stampft das Note 7 ein. Komplett



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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