Guten Tag,
ich habe am 18.08. diesen Jahres einen Handyvertrag mit einem Note 7 abgeschlossen.
Laufzeitbeginn: 30.08.2016
Seit diesem Datum zahle ich den Vollen Preis (rd. 50€ Netto pro Monat) für diesen Vertrag. Bis heute habe ich nie ein Gerät erhalten. Nun ist die Produktion eingestellt und der Händler unterbreitet mir folgendes Angebot:
"- Sie entscheiden sich für ein Alternativgerät auf unserer Internetseite wofür wir Ihnen gerne ein neues Individualangebot erstellen oder
- Wir entfernen das Gerät aus dem Auftrag und hinterlegen die höchstmögliche einmalige Auszahlung für Ihren Vertrag in Höhe von 650€ zzgl. Ihrer schon eventuell bereits geleisteten Anzahlung von xx.xx€"
Mit diesen 650€ bin ich natürlich nicht zufrieden. Ich wollte eigentlich nie wieder einen Vertrag in Anspruch nehmen, in dem ich quasi das Handy auf Raten kaufe (hohe Grundgebühr, quasi keine Kosten fürs Handy), hab mich dann aber doch von den relativ guten Konditionen verleiten lassen. Das Note hätte 850€ gekostet. Man bietet mir 650€.
Habe ich auf Grund der Nichtverfügbarkeit des Gerätes nun ein Sonderkündigungsrecht?
Die Widerrufsfrist ist natürlich bereits abgelaufen.
Grüße
Note 7 und Vertrag - Sonderkündigungsrecht?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatDie Widerrufsfrist ist natürlich bereits abgelaufen. :
Wieso, das Gerät ist doch noch gar nicht geliefert worden?
Falls einem keines der Alternativgeräte zusagt, würde ich den Vertrag ohne Begründung widerrufen und die Einzugsermächtigung entziehen, das ganze per Einschreiben.
Okay? Das hört sich gut an!
Ich habe erstmal eine Anfrage gestellt wie die Kosten für meinen "Wunschersatz" wären. Sollte mir dieser Ersatz nicht zusagen kann ich kündigen?
Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit einer Kündigung sind einige Nachteile verbunden. Der sichere Weg wäre der Widerruf.
Warum und wie du vorgehen solltest, hat Harry van Sell bereits beschrieben.
Aus pragmatischen Gründen ist der Widerruf (nur bei Fernabsatz) sinnvoll. Zusätzlich würde ich noch auf die Nichterfüllung des Vertrages hinweisen, der geschlossen wurde.
Klären muss das übrigens der Anbieter mit Samsung. Die haben sich den Mist eingebrockt. Nicht akzeptieren, wenn die versuchen, das auf deinen Rücken klären zu wollen.
Das Zauberwort ist hier übrigens "verbundener Vertrag". Wenn ein wesentlicher Teil des verbundenen Vertrages nicht erfüllt wird, kann man vom Vertrag insgesamt zurücktreten.
Ihr seid Spitze! Vielen Dank! Ich warte mal auf die Antwort ab. Sollte man mir das iPhone zum selben Preis anbieten, den es mit dem gleichen Vertrag bei aktuellem Frischabschluss kosten würde, akzeptiere ich das, ansonsten geht der Widerruf raus.
Ihr habt mich beruhigt, ich dachte schon ich hänge da jetzt drin.
Schönen Abend und schönes Restwochenende noch.
Eventuell könnte man nach dem Widerruf noch den Satz "Hilfsweise kündige ich fristlos wegen Nichterfüllung" hinzufügen. Nur um auf "Nummer sicher" zu gehen.
Zitat:Sollte man mir das iPhone zum selben Preis anbieten
Ich würde erst mal abwarten, ob Samsung die Akku-Probleme in den griff bekommt. Was nützt dir ein Handy, was zufällig in Flammen aufgeht?
https://forum.vodafone.de/vodafonede/attachments/vodafonede/Vodafone-Internet/72630/1/Rauchzeichen.jpg
ZitatIch würde erst mal abwarten, ob Samsung die Akku-Probleme in den griff bekommt. :
Derzeitiger Stand: Samsung stampft das Note 7 ein. Komplett
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten