O2 DSL ausserhalb der Frist kündigen!?

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
dancerinthedark69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 DSL ausserhalb der Frist kündigen!?

Guten Morgen,

Es geht um folgendes:

Eine Freundin, hat sich von ihrem Mann getrennt,.....,....
Daher derzeit ohne Eigene Wohnung und bei einem Freund unter gekommen.
,....
Da der DSL Vertrag bei O2 auf ihren Namen läuft, und nicht ab zu sehen ist wann sie eine
eigene Wohnung beziehen kann.

Hat sie doch das recht diesen Vertrag außerhalb der Frist zu kündigen, da in dieser Wohnung bereits ein
Dsl Anschluss läuft. Daher O2 nicht in der Lage ist ihren Teil des Vertrags zu erfüllen.

Liege ich damit richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Lg Ben

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde es probieren. Also Kündigen mit Argument Umzug und dass bereits ein Anschluss geschaltet ist.
Da werden dann, wenn es klappt, 3 Monate Grundgebühren als Gebühr fällig und dann ist Ruhe.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
dancerinthedark69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Hab noch nen schönen Tag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Man kann es probieren. Die Chancen stehen aber eher 10:1 dagegen, denn es sind mehrere DSL-Anschlüsse in den meisten Wohnungen möglich. Dann wird der Vertrag fortgesetzt und Umzugsgebühren werden fällig. Eine Vertragsübernahme durch den Mann ist auch möglich und vermutlich sinnvoller, es sei denn es geht hier um bewussten Rosenkrieg.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

aber es heißt doch

Zitat:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

d.h. es ist unerheblich, ob der Anschluss 'blockiert' ist, solange dort prinzipiell die Leistung angeboten werden kann?

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja-in ...
Es sind meist 4 Adern (=2 DSL-Leitungen) oder mehr pro Wohneinheit vorhanden. Also ist meist nichts "blockiert". Wenn der Provider eine bewusste Blockade merkt wird er auch versuchen trotzdem zu kassieren. Dem kann man allerdings entgegenhalten "ohne Leistung keine Bezahlung". Man darf aber die Leitungsbereitstellung nicht wirklich aktiv torpedieren wie "Vermieter möchte nicht ..." u.a. lahme Ausreden. Das ist nicht zu empfehlen.
Man könnte auch versuchen den Vertrag zeitweise auszusetzen bis zum Bezug einer neuen Wohnung, aber auch das wird schwierig.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Daher derzeit ohne Eigene Wohnung und bei einem Freund unter gekommen.

Und sie hat sich auch beim Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß umgemeldet?

Ansonsten kann man die Sache mit der Umzugskündigung wohl vergessen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
d.h. es ist unerheblich, ob der Anschluss 'blockiert' ist, solange dort prinzipiell die Leistung angeboten werden kann?

Die Frage, ob auch blockierte Anschlüsse drunter zählen, ist eine Auslegungssache. Bei so etwas ziehen Juristen gerne mal die Gesetzesbegründung heran und die ist zwar für sich auch nicht weiter erhellend (derselbe Satz), stellt aber einen Bezug her dazu, dass das Ziel des Gesetzes eindeutig sei, dass die Altverträge eins zu eins weitergeführt werden müssen nach Umzug, ansonsten würde ein Sonderkündigungsrecht gelten.
Vertragsänderungen oder ähnliches berechtigen zur Sonderkündigung und werden mit den 3 Monaten Entschädigung aufgewogen. Es reicht also nicht, dass der Anbieter einfach nur eine Leistung theoretisch irgendwie oder auch verändert anbieten könnte, er muss auch zweifelsfrei liefern können und zwar exakt so wie vorher, keine niedrigere Geschwindigkeit. So würde ich persönlich es zumindest auslegen nach Lektüre der Gesetzesbegründung.

Der Einwand von Mr.Cool, dass der Anbieter ggf. die technische Möglichkeit hat, dass man ein zweites Modem betreibt, mag gelten. Wenn es denn tatsächlich so möglich ist. Und ja, eine bewusste Blockade (Abklemmen der Leitungen u. ä.) ist natürlich für den Kunden nachteilig. Das darf er nicht.

Ich kenne bisher noch kein Urteil, dass diesen Fall aufgreift. Meinem Wissen nach akzeptieren die Provider es durchaus, wenn man in eine WG mit existierendem Anschluss zieht und lassen einen mit Entschädigung raus. Ob sie nur die gerichtliche Auseinandersetzung scheuen oder nicht, wer weiß.

Ich würde mir erst dann Gedanken darüber machen, wenn der Provider auf der Vertragserfüllung beharrt.

-- Editiert von mepeisen am 11.06.2016 04:44

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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