O2 Vertragsverlängerung widerrufen. Recht auf alten Vertrag?

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schwaen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 Vertragsverlängerung widerrufen. Recht auf alten Vertrag?

Hallo zusammen,

vor vier Wochen habe ich bei o2 einen Vertrag verlängert welchen ich widerrufen habe.
Seit dem 4.2. hat o2 auf andere Verträge umgestellt, und zwar bei drosselung auf 32kbit/s, wie sonst davor auf 1mbit/s. Das war auch der Grund für den Widerruf.

Jetzt wird mir durch o2 aber ein anderer Vertrag bereitgestellt, welchen ich davor nicht hatte.

Habe ich ein Recht auf meinen alten Vertrag, welchen ich davor besessen habe oder ist o2 nur in der Pflicht einen „ähnlichen" bereitzustellen? Finde darüber leider nichts in der widerrufsbelehrung.

Außerdem hat o2 seit 3 Wochen meine Zahlung nicht zurückgezahlt.
Mein Widerruf erfolgte nach 14 Tagen, am 27.3. Am 6.4. hat o2 die Anzahlung eingezogen und seitdem nicht mehr zurückbezahlt.

Das alles ging über einen Corporate Benefits Unternehmen, weshalb ich nicht direkt mit o2 Kommunizieren kann. Wie kann ich bei o2 meinen alten Vertrag einfordern, den ich vor der VVL hatte? Ich kann mit 32kbits drosselung nicht arbeiten.

Viele Grüße,
Schwaen

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116276 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Schwaen):
Wie kann ich bei o2 meinen alten Vertrag einfordern, den ich vor der VVL hatte?

Logischerweise gar nicht:
Zitat (von Schwaen):
alles ging über einen Corporate Benefits Unternehmen, weshalb ich nicht direkt mit o2 Kommunizieren kann.



Da müsste man erst mal schauen, welche vertraglichen Vereinbarungen mit dem "Corporate Benefits Unternehmen" bestehen.
Wenn das Vertragspartner ist, muss man seine Forderungen an dieses richten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Grundsätzlich ist nach einem Widerruf der vorherige Zustand wieder herzustellen - so als wenn der andere Vertrag nicht abgeschlossen wurde. Etwas merkwürdig, das man bei gleichem Produktnamen andere Leistungen definiert. So ist der 2020er "Free" ohne Weitersurfgarantie, während der alte Free noch 1 MBit/s nach dem Highspeedvolumen liefert. Du wirst also vermutlich nicht korrekt (zurück-)umgestellt worden sein. Angeblich geht das auch nicht. Ist natürlich Blödsinn, denn es gibt noch viele Altkunden in dem alten Free. Du solltest auch 384 k haben statt 32k - sonst ist alles mehrfach falsch.
Hast Du bei o2 widerrufen oder über den Corporate Kontakt?
Du hast aber einen normalen O2-Portalaccount?

-- Editiert von Mr.Cool am 23.04.2020 19:10

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116276 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Angeblich geht das auch nicht. Ist natürlich Blödsinn, denn es gibt noch viele Altkunden in dem alten Free.

Das Problem ist hier, das die Software das nicht zulässt.

Rein juristisch wäre das dann zwar das Problem von O² wie die das lösen.
Rein juristisch wäre es O² aber auch möglich, den Tarif zu kündigen.


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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Natürlich lässt die Software das zu. Schließlich wird die Option wieder neu eingerichtet, da die Kunden Amok laufen nach dem FREE-Etikettenschwindel. In 2 Wochen wird sich das Problem sicher lösen lassen. Unter 3 Wochen läuft bei o2 derzeit sowieso nichts!

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#5
 Von 
Schwaen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
.So ist der 2020er "Free" ohne Weitersurfgarantie, während der alte Free noch 1 MBit/s nach dem Highspeedvolumen liefert. Du wirst also vermutlich nicht korrekt (zurück-)umgestellt worden sein. Angeblich geht das auch nicht. Ist natürlich Blödsinn, denn es gibt noch viele Altkunden in dem alten Free.
-- Editiert von Mr.Cool am 23.04.2020 19:10


Ganz genau das ist auch der Grund meines Widerrufes.
Eben, ich denke auch, dass es Systemseitig aufjeden Fall die Möglichkeit gibt (bzw. geben sollte) das umzustellen.


Zitat (von Mr.Cool):
Du solltest auch 384 k haben statt 32k - sonst ist alles mehrfach falsch.
Hast Du bei o2 widerrufen oder über den Corporate Kontakt?
Du hast aber einen normalen O2-Portalaccount?
-- Editiert von Mr.Cool am 23.04.2020 19:10


Ich habe 384k derzeit, wegen der Corona Erhöhung. Aber das geht ja wohl nicht mehr allzu lange und dann sind es eben nur noch 32k. :/
Habe bei CB per Mail widerrufen, das wird da so gehandhabt. Die klären dann alles weitere.
Ja, einen Account bei o2 habe ich, dadurch sehe ich auch was eben umgestellt wurde oder was nicht.

Zitat (von Mr.Cool):
Natürlich lässt die Software das zu. Schließlich wird die Option wieder neu eingerichtet, da die Kunden Amok laufen nach dem FREE-Etikettenschwindel. In 2 Wochen wird sich das Problem sicher lösen lassen. Unter 3 Wochen läuft bei o2 derzeit sowieso nichts!


Corporate Benefits meinte auch, dass sehr viele o2 Kunden sich deshalb beschweren. Da aber die meisten von denen Kunden sind, die das Datenvolumen eh nie verbrauchen, juckt die das einfach nicht.
Wird die Option sicher eingerichtet? Finde das auch unter aller Sau, dass die die Verträge einfach weiterhin „Free" nennen!
Hier noch die Aussage von Corporate Benefits:
Zitat (von CB):
Wir haben diesbezüglich Rücksprache mit O2 gehalten.
Unglücklicherweise ist es nicht mehr möglich, Sie in Ihren „alten" Tarif zurückzustufen, systemseitig ist dieser nicht mehr auswählbar.
 
Somit kann lediglich der jetzige Tarif mit 40 GB und der aktuellen Drosselung bestehen bleiben.


Auf jeden Fall habe ich geschrieben dass ich die Aussage nicht akzeptiere, dass der Vertrag jetzt halt so bleibt.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mr.Cool):
Angeblich geht das auch nicht. Ist natürlich Blödsinn, denn es gibt noch viele Altkunden in dem alten Free.

Das Problem ist hier, das die Software das nicht zulässt.

Rein juristisch wäre das dann zwar das Problem von O² wie die das lösen.
Rein juristisch wäre es O² aber auch möglich, den Tarif zu kündigen.

Bist du dir da sicher, dass die das tatsächlich ohne Wiederkehr aktiviert haben? Sind die deppat? ^^

-- Editiert von Schwaen am 23.04.2020 20:17

-- Editiert von Schwaen am 23.04.2020 20:20

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Spatzen pfeiffen es vom Dach. Ohne Corona wäre das alte Free vermutlich längst da. Es ist nur unklar ob für 5€ oder frei oder welche Kundenkreisbeschränkungen. https://www.teltarif.de/o2-free-endlos-weitersurfen/news/80380.html
Erst dann ist es offiziell möglich die Free-Funktion wieder einzurichten. Dann wird notfalls der Aufpreis wieder rabattiert oder sonst ein Trick. Das alte Free+Connect ist bekanntlich systemtechnischer Schrott.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schwaen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Die Spatzen pfeiffen es vom Dach. Ohne Corona wäre das alte Free vermutlich längst da. Es ist nur unklar ob für 5€ oder frei oder welche Kundenkreisbeschränkungen. https://www.teltarif.de/o2-free-endlos-weitersurfen/news/80380.html
Erst dann ist es offiziell möglich die Free-Funktion wieder einzurichten. Dann wird notfalls der Aufpreis wieder rabattiert oder sonst ein Trick. Das alte Free+Connect ist bekanntlich systemtechnischer Schrott.


Okay, super! Dann hat das „sich beschweren" doch gelohnt.
Ist aber mehr als angebracht von o2 das wieder zurückzustellen. War ja reine Schikane die weiterhin free zu nennen.
Danke für diese Information!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aus taktischen Gründen noch etwas warten. Dann nächste Woche parallel über den Corporate Kanal als auch O2 über O2-Forum nachhaken. Mit etwas Glück klappt es bis übernächste Woche.

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
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(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Schwaen):
vor vier Wochen habe ich bei o2 einen Vertrag verlängert welchen ich widerrufen habe


Ich verstehe das so: Wenn du die Verlängerung widerrufen hast, ist der alte Vertrag ausgelaufen. Dann wäre niemand verpflichtet, einen neuen Vertrag zu alten Konditionen mit dir einzugehen.

Oder wie war die Konstellation genau? Wie lange wäre der alte Vertrag sonst noch gelaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Situation bei o2 ist momentan etwas "kompliziert".
Ohne Kündigung läuft der alte Vertrag natürlich unverändert weiter, bis er gekündigt wird. Das wäre die passive Verlängerung um 12 Monate. Da keine Kündigung erfolgte gibt es auch keinen auslaufenden Vertrag.

Der TE hat hier eine aktive Verlängerung (Neuvertrag über 24 Monate) vorgenommen. Trotz scheinbar gleichem Produkt(gleicher Name) fehlen wesentliche Merkmale und das hat den TE zum Widerruf bewegt. Jetzt wird der alte Vertragszustand und dessen Leistungsmerkmale nicht wieder hergestellt.

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Haben wir dann rechtlich nicht eine Kündigung des alten Vertrages in Verbindung mit einem neuen? Dann kann man zwar die auf den neuen Vertrag gerichtete Willenserklärung widerrufen, aber halt nicht die Kündigung des alten (weil es für Kündigungen kein Widerrufsrecht gibt). Anfechtungsgründe sehe ich auch keine. Irrtum, weil man davon ausging, daß man den neuen Vertrag behalten würde? Halte ich für etwas dünn, jedenfalls als Prozeßrisiko.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nein, eine Kündigung fand nie statt. Es ist im Endeffekt nur ein Neubeginn mit (meist) anderen Konditionen. Es bleibt an sich alles gleich - Telefonnummer, Vertragspartner etc.. Wenn Telefonnr. und Produktname identisch bleiben, dann ist dabei keine Willenserklärung zur Vertragsaufhebung zu erkennen.
O2 versucht ja auch den Kunden an sich zu binden und will ihn nicht aus dem alten Vertrag lassen. Man gaukelt hier nur techn. Schwierigkeiten vor bei der Wiederherstellung des alten Zustandes. Ob Kalkül, Schikane oder Unfähigkeit ist nicht sicher auszumachen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116276 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Ob Kalkül, Schikane oder Unfähigkeit ist nicht sicher auszumachen.

Schikane mit Kalkül - in der Hoffnung das der Kunde resigniert und man Geld spart bzw. neue Einnahmen generiert.

Softwaretechnisch ist die Umstellung nicht die große Herausforderung und so doof sind deren Programmierer auch nicht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Schwaen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: Seit dem 5.5. läuft tatsächlich mein alter Vertrag wieder - mit 1mbit/s Drosselung.
Also wird es jetzt wohl (wieder) möglich sein, Verträge mit schneller Drosselung zu buchen!

Danke an alle!

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