Online-Buchung einer Reise

20. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pumuckl377
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)
Online-Buchung einer Reise

Guten Tag zusammen,

meine Familie und ich wollen im nächsten Sommer wieder Urlaub in Italien machen. Wir haben uns einen Campingplatz ausgesucht und haben im Internet die Preise der verschiedenen Veranstalter verglichen. Dabei ist uns ein Veranstalter aufgefallen, der einen sensationellen Preis angeboten hat. 14 Tage für 1050,- Euro. Wir sind gleich auf die Onlinebuchung gegangen und haben auch eine Bestätigungsmail bekommen (Betreff: Bestätigung Ihrer Buchung)

Sehr geehrte Fam. Mustermann,

Vielen Dank für Ihre Buchung. Wir haben Ihre Daten als folgt empfangen::
Unterkunftsnummer: I4190/929
Campingplatz: Marina di Venezia (Name des Veranstalters)
Unterkunftstyp: Casa Adria
Ankunftsdatum: 14 August 2010
Dauer: 14 Nächte
Preis: 1050,00


Name: Mustermann
Straße und Hausnummer: Musterweg 1
PLZ Wohnort: 12345 MUSTERSTADT
Email: mustermann@irgendwas.de
Telefon: 0123456789
Erwachsene: 2
Kinder: 3
Alter der Kinder: 7, 1, 13

Stellplatzgarantie:
Bettwäschesets: Doppelpaket 0 EUR 19/Wechsel
Einzelpaket 0 EUR 13/Wechsel

Kinderstuhl: Nein
Bettgitter: Nein
Babypaket: Nein
Babybett: Ja
Reiserücktrittskostenversicherung: Ja

Ihre Buchung ist erst definitiv, wenn Sie eine Buchungsbestätigung/Rechnung bekommen haben. Eventuelle Extra's (z.B. Babybett, Babystuhl, usw.) und die Reservierungsgebühr nicht inbegriffen.

Ihre Anmerkung::
In einigen Augenblicken erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anfrage per E-mail. Die Rechnung zu Ihrer Buchung erhalten Sie ebenfalls via Email. Falls Sie noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.:

usw. und sofort...


Gerade bekomme ich einen Anruf vom Veranstalter, das bei dem Angebot im Internet ein Tippfehler vorliegt, das der tatsächliche Reisepreis bei ca. 1800,- Euro liegt und das ich jetzt zwei Möglichkeiten habe:

1. Den neuen Preis zu akzeptieren

2. Kostenfrei zu stornieren

Ich habe der Dame gesagt, das es ja nicht mein Problem ist, wenn sich der Anbieter vertippt hat und das ich auch nicht glaube, das es sich um einen Tippfehler handelt, da es mehrere Angebote in der selben Preisklasse gab.

Ich bekam zur Antwort, das es sich doch um einen Tippfehler handelt und das der Veranstalter jederzeit das Recht hat, den Preis der Reise zu verändern.

Ich habe sofort bei der Verbraucherzentrale angerufen und die haben mir gesagt, das ich Vertragsrechtlich gute Chancen habe, dagegen durch zu kommen.

Wie sehen das die Experten hier? Welches wäre der sinnvollste nächste Schritt? Ich hab die Dame am Telefon hingehalten, ihr gesagt, das ich mich gegen Abend nochmal bei Ihr melde und ihr dann sage, wie wir uns entscheiden, weil mein Mann gerade auf Arbeit ist.

Liebe Grüsse, Pumuckl377


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Die Experten aus Reiserecht könnten das bestimmt besser beantworten.

Mein Bauchgefühl sagt "Recht haben und Recht bekommen, das sind 2 verschiedene Dinge"
Willst du in Italien gegen den Campingplatz klagen?
Der Urlaub ist auch verdorben, wenn man dann den schlechtesten Platz neben dem Klo bekommt (im Falle einer gewonnenen Klage).

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pumuckl377
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich will nicht in Italien gegen den Campingplatz klagen, nein. Es ist so, das auf vielen Plätzen (und auf diesem eben auch) verschiedene Anbieter sitzen. Der Platz selber hat seine Stellplätze und Unterkünfte aber auch andere Agenturen wie z.B. Albatross, Go4Camp, Homair, Vacansoleil, etc. Man meldet sich auch bei der Ankunft nicht bei der Rezeption des Platzes an, sondern an einem Büro der Agentur bei der man gebucht hat.
Wir haben das schonmal gemacht, allerdings bei einem anderen Anbieter und das gab keine Probleme.

Man sagte mir, das sei Vertragsrecht, ich hoffe, ich bin hier richtig.

Liebe Grüsse und danke für das Interesse.

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-- Editiert am 20.10.2009 12:33

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ja, es ist Vertragsrecht ... für eine Reise.
Die Reiseexperten sind im Unterforum Reiserecht. Vielleicht kennen die sich auch mit Campingplätzen aus. Ich leider nicht.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pumuckl377
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Habs im Reiserecht nochmal gepostet. Danke für den Hinweis.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

HIER gehts zum entsprechenden Post im Reiserecht.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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