Hallo,
Ich beabsichtigte einen auf einer Kleinanzeigenplattform inserierten Gegenstand zu kaufen, dieser wurde mir muendlich / per Telefon zugesagt. Daraufhin uebermittelte ich meine Daten fuer den Versand des Gegenstandes, seither warte ich auf die Kontodaten des Verkaeufers der mich nur vertroestet, dass er gerade nicht zuhause sei.
Anrufe werden nicht (mehr) beantwortet und Mails mit Entschuldigungen abgetan. Aufgrund einer weiteren "Kleinanzeige" desselben Verkaeufers erhaertet sich der Verdacht, dass er nicht mehr im Besitz des Gegenstandes ist.
Stellt dieser Sachverhalt einen Vertrag dar und kann man den Verkaeufer belangen?
-- Editiert am 16.12.2010 12:25
Online Privatkauf
16.12.2010
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Frage vom 16.12.2010 | 12:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 16.12.2010 | 14:40
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1114x hilfreich)
quote:
Stellt dieser Sachverhalt einen Vertrag dar
Ja, aber du hast das Problem, daß du im Streitfall beweisen mußt, daß ein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn dafür nur deine Aussage steht, was angeblich telefonisch besprochen worden sein soll, dürfte das wohl extremst mau aussehen.
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#2
Antwort vom 16.12.2010 | 14:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hab noch eine Mail des Verkaeufers von vor 2 Tagen worin er mir versichert dass der Gegenstand noch nicht anderweitig verkauft wurde, eigentlich impliziert er damit weiterhin die Zustimmung zu unserer Abmachung. Implizieren ist zwar ein schoenes Wort aber wohl nicht genug.
mfG
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