Online-Service, Widerrufsrecht

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hubtus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Service, Widerrufsrecht

Guten Tag,
fernab von erworbenen Gegenständen, hier nun meine Frage bzgl. Online-Services u. Widerrufsrecht.
Im Jahr 2016 ließ ich mich in einem Telefonat breitschlagen einen Premium-Service der Fa. XING zu beauftragen. Es ging hierbei um Neukundengewinnung.
In einer turbulenten Zeit kam ich damals nicht dazu, den Dienst auch nur mithilfe eines XING-Mitarbeiters einzurichten, habe ihn dementsprechend auch nie genutzt.
Die Kosten für das erste Jahr Mitgliedschaft habe ich damals beglichen. Mir war nicht bewusst, dass der Service, sofern nicht gekündigt, jährlich verlängert wird. Nach einem Jahr (11/2017) folgte eine Rechnung über die "ProCoach-Mitgliedschaft für 12 Monate" auf die ich jedoch nicht reagierte. Im Jahr 2018 folgte keine Rechnung mehr, eine Nachricht über die Beendigung der Mitgliedschaft habe ich jedoch nicht erhalten.
Nun fordert XING mich über einen Anwalt auf, die Kosten für das zweite Jahr zu begleichen. Bei Durchsicht des eMail-Verkehrs fiel mir auf, dass ich weder die AGBs, noch einen Hinweis auf Widerrufsrecht etc. erhalten habe. Gilt für solche Verträge auch das Fernabsatzgesetz? Sprich: Ist in diesem Fall das Widerrufsrecht auch unbefristet? Wo könnte man ansonsten mit einem Widerspruch ansetzen, da der Dienst ja nie genutzt wurde?
Vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Hubtus):
Im Jahr 2016 ließ ich mich in einem Telefonat breitschlagen einen Premium-Service der Fa. XING zu beauftragen. Es ging hierbei um Neukundengewinnung.


Nutzt du diesen Dienst geschäftlich? Dann steht dir von Haus aus kein Widerrufsrecht zu, das haben nur Verbraucher (siehe §13 BGB ). Dir bleibt dann keine andere Wahl, als zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hubtus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber bin ich in dem Moment nicht Verbraucher?
Es ist ja keine Ware oder eine Dienstleistung, die ich an meine Kunden veräußere.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Hubtus):
Aber bin ich in dem Moment nicht Verbraucher?

Nö.



Zitat (von Hubtus):
Es ist ja keine Ware oder eine Dienstleistung, die ich an meine Kunden veräußere.

Na und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Hubtus):
ProCoach-Mitgliedschaft


Eindeutig gewerblich ... ohne Verbraucherschutz.

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