Guten Tag,
fernab von erworbenen Gegenständen, hier nun meine Frage bzgl. Online-Services u. Widerrufsrecht.
Im Jahr 2016 ließ ich mich in einem Telefonat breitschlagen einen Premium-Service der Fa. XING zu beauftragen. Es ging hierbei um Neukundengewinnung.
In einer turbulenten Zeit kam ich damals nicht dazu, den Dienst auch nur mithilfe eines XING-Mitarbeiters einzurichten, habe ihn dementsprechend auch nie genutzt.
Die Kosten für das erste Jahr Mitgliedschaft habe ich damals beglichen. Mir war nicht bewusst, dass der Service, sofern nicht gekündigt, jährlich verlängert wird. Nach einem Jahr (11/2017) folgte eine Rechnung über die "ProCoach-Mitgliedschaft für 12 Monate" auf die ich jedoch nicht reagierte. Im Jahr 2018 folgte keine Rechnung mehr, eine Nachricht über die Beendigung der Mitgliedschaft habe ich jedoch nicht erhalten.
Nun fordert XING mich über einen Anwalt auf, die Kosten für das zweite Jahr zu begleichen. Bei Durchsicht des eMail-Verkehrs fiel mir auf, dass ich weder die AGBs, noch einen Hinweis auf Widerrufsrecht etc. erhalten habe. Gilt für solche Verträge auch das Fernabsatzgesetz? Sprich: Ist in diesem Fall das Widerrufsrecht auch unbefristet? Wo könnte man ansonsten mit einem Widerspruch ansetzen, da der Dienst ja nie genutzt wurde?
Vielen Dank im Voraus.
Online-Service, Widerrufsrecht
27. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2019 | 13:39
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Service, Widerrufsrecht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. April 2019 | 14:35
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatIm Jahr 2016 ließ ich mich in einem Telefonat breitschlagen einen Premium-Service der Fa. XING zu beauftragen. Es ging hierbei um Neukundengewinnung. :
Nutzt du diesen Dienst geschäftlich? Dann steht dir von Haus aus kein Widerrufsrecht zu, das haben nur Verbraucher (siehe §13 BGB ). Dir bleibt dann keine andere Wahl, als zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.
#2
Antwort vom 27. April 2019 | 15:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber bin ich in dem Moment nicht Verbraucher?
Es ist ja keine Ware oder eine Dienstleistung, die ich an meine Kunden veräußere.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. April 2019 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatAber bin ich in dem Moment nicht Verbraucher? :
Nö.
ZitatEs ist ja keine Ware oder eine Dienstleistung, die ich an meine Kunden veräußere. :
Na und?
#4
Antwort vom 1. Mai 2019 | 15:02
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatProCoach-Mitgliedschaft :
Eindeutig gewerblich ... ohne Verbraucherschutz.
Und jetzt?
Schon
268.376
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
28 Antworten