Hey Leute ich habe eine Frage bezüglich einer OnlineBestellung:
Ich habe bei einem Händler einen Fernseher zum reduzierten Preis bestellt, bezahlt und alles lief ordnungsgemäß ab. Habe dann ca 5(!) Tage später die Bestellbestätigung erhalten. Nochmals zwei Tage später wurde die Bestellung storniert auf seitens des Händlers. Sie riefen bei mir an und sagten das aufgrund eines technischen Fehlers mehr Fernseher verkauft wurden als vorhanden seien. OK. Nun habe ich aber heute festgestellt das der Fernseher im Onlineshop des Händlers wieder da ist - für satte 113€ mehr als ich bezahlt hatte! Kann mir da jemand weiterhelfen? Falls es hilft der Händler war MediaMarkt... Ich hätte den Fernseher nämlich gern zu dem Preis zu dem ich bestellt habe und eigentlich habe ich doch ein Recht dazu oder? Es ist ja zum Vertragsabschluss gekommen. Ich freue mich über alle Antworten.
P.J.
Onlinehändler storniert Bestellung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Keine Chance. Die Bestellbestätigung ist noch nicht der Vertragsschluss, es gab also noch keinen geschlossenen Kaufvertrag, den der Händler erfüllen müsste.
Und wenn er heute einen Vertrag zu einem höheren Preis eingehen würde, dann ist das so. Du hast kein Anrecht auf den niedrigeren Preis.
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"Ach Horst...."
Gilt das auch für Bestellungen übers We mit Lieferdatum für das heutige Datum???
Stornierung kam heute morgen um 9:19 Uhr per Mail an,
Habe am 6.7 bei Real.de bestellt, Artikel war nur noch 1x vorrätig, mit 21,23€
Jetzt ist er über einen Anderen Händler für den doppelten Preis erhältlich und Am Montag früh fällt Ihnen ein, das sie ja doch nicht den Artikel für den Preis haben und ich hab mir jetzt einen Tag für Umsonst freigenommen, hat man da als Kunde wirklich kein Einfluss oder ist das die berüchtigte Grauzone der Regeln und Paragraphen???
Da kann ja dann jeder Händler daherkommen, als Kunde komme ich mir verarscht vor, da ja noch nicht mal versucht wurde mir dieses mitzuteilen, ob ich evtl. Interesse an dem Artikel auch bei höherem Preis hätte.
Hätte auch nicht bei dem Preis eingekauft, bzw. Mehr bestellt als nötig...
-- Editiert von Weatherbee am 10.07.2017 10:40
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatGilt das auch für Bestellungen übers We mit Lieferdatum für das heutige Datum??? :
Stornierung kam heute morgen um 9:19 Uhr per Mail an,
Habe am 6.7 bei Real.de bestellt, Artikel war nur noch 1x vorrätig, mit 21,23€
Jetzt ist er über einen Anderen Händler für den doppelten Preis erhältlich und Am Montag früh fällt Ihnen ein, das sie ja doch nicht den Artikel für den Preis haben und ich hab mir jetzt einen Tag für Umsonst freigenommen, hat man da als Kunde wirklich kein Einfluss oder ist das die berüchtigte Grauzone der Regeln und Paragraphen???
Da kann ja dann jeder Händler daherkommen, als Kunde komme ich mir verarscht vor, da ja noch nicht mal versucht wurde mir dieses mitzuteilen, ob ich evtl. Interesse an dem Artikel auch bei höherem Preis hätte.
Hätte auch nicht bei dem Preis eingekauft, bzw. Mehr bestellt als nötig...
Ps: Bezahlt wurde über Paypal
Wie oben schon angeklungen ist, kommt das auf den Ablauf an.
Meist hilft ein Blick in den Bestellvorgang o.ä.
Beispiel Rewe Lieferservice (Auch wenn es da um Kleinartikel bzw. Essen geht).
Da bekommt man eine vorläufige (!) Bestellbestätigung. Noch bis wenige Stunden vor der Auslieferung kann dann ein einzelner Artikel geändert werden, wenn er nicht mehr vorrätig ist. Man bekommt also die endgültige Lieferbestätigung (!) mit Ersatzartikeln erst wenige Stunden vor Lieferung.
Bei Entgegennahme kann man aber auch die Ersatzartikel kostenfrei ablehnen.
Schaue mal, ob das bei dir ähnlich aufgebaut war.
Ansonsten: Wenn der Händler erklärt, den Vertrag erfüllen zu wollen, hat er ihn auch so zu erfüllen. Wie er das anstellt, ist sein Problem, nicht deines.
Der Händler könnte sich auf einen Irrtum berufen. Ob er das aber schon Donnerstag hätte machen müssen? Tja.
Das ist zwar korrekt, jetzt kommt allerdings ein ganz großer ABER:ZitatKeine Chance. Die Bestellbestätigung ist noch nicht der Vertragsschluss, es gab also noch keinen geschlossenen Kaufvertrag, den der Händler erfüllen müsste. :
Mit der Zahlung des Kaufpreis kommt i.d.R bereits ein Kaufvertrag zu Stande. Das wurde bisher von mehreren Gerichten so bestätigt. Wenn der VK in einer Bestellbestätigung also Vorkasse verlangt und die Möglichkeit einräumt bereits zu bezahlen, dann ist, mit Zahlung des KAufpreises, ein gültiger Vertrag entstanden. Der VK müsste nun den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Eine wirksame Anfechtung ist hier nicht erfolgt und wird, mit der bereits gelieferten Begründung, auch nicht erfolgen können. Der VK schuldet die Lieferung des Fernsehers zum ursprünglichen Preis.
Siehe dazu z.B. Urteil AG Dieburg AZ 22 C 425/04 vom 21.02.2005
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