Onlinekontoeröffnung bei Bank, astronomische Bankgebühren versteckt, Bank fordert nun 500 Euro

27. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlinekontoeröffnung bei Bank, astronomische Bankgebühren versteckt, Bank fordert nun 500 Euro

Hallo,
Meine Tochter, 23, arbeitet im nicht EU Ausland. Nun wollte sie ein Bankkonto in Europa eröffnen, was vom nicht EU Ausland recht schwer zu bewerkstelligen ist.

Irgendwann hat sie die Satchel-Bank (Litauen) gefunden, die sogar Debitkarten ausstellt. Beim Blick auf die Kontogebühren (fees) für „personal account" (grosser gelber Button) https://satchel.eu/fees/ hat auch alles akzeptabel ausgesehen und das Konto wurde eröffnet.

Nach einer Woche kam dann eine Mail, dass man nun endlich die 375 Euro für die Eröffnung des Kontos zahlen soll… Sie ist natürlich aus allen Wolken gefallen.

Beim näheren Hinsehen auf die Gebührenseite erkennt man dann einen kleinen Schalter rechts oben. Der ist standardmäßig auf EU eingestellt und die Seite zeigt die günstigen EU-Gebühren als Default an.
Die teuren nicht EU Gebühren sieht man erst, wenn man diesen kleinen Schalter – den sie übersehen hat – umlegt auf non-EU.

Nächstes Jahr wird sie nach Deutschland ziehen – und nun ist die Frage, ob die Bank das Recht hat diese 375 Euro (plus 100 Euro für die Schließung des Kontos, plus 35 Euro Monatlich, solange das Konto besteht) eintreiben kann. (Natürlich mit entsprechenden „Versäumnisgebühren in dreistelliger Höhe)

Ist der Vertrag nach deutschem Recht überhaupt zustande gekommen, da nicht explizit auf die horrenden Gebühren für nicht-EU-Bewohner hingewiesen wurde – und die nur nach dem umschalten des kleinen Schalters rechts oben zu erkennen waren?

Da meine Tochter auf den Philippinen wohnt und dort nur 400 Euro im Monat verdient belastet sie diese Situation natürlich sehr. Und sie hat Angst, dass sie, wenn sie in Deutschalnd ankommt, gleich mal 1000 Euro an die Bank zahlen muss.

...Darum im Voraus vielen Dank für die Antwort wie die Rechtliche Situation für sie nun aussieht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Ist der Vertrag nach deutschem Recht überhaupt zustande gekommen,

Da deutsches Recht überhaupt nicht interessiert, muss man darüber nicht diskutieren. Aber auch nach deutschem Recht wäre er zustande gekommen.
Hier kommt litauisches Recht bzw. eventuell Philippinisches Recht zur Anwendung - damit dürfte sich hier keiner auskennen.



Zitat (von herbert1965):
da nicht explizit auf die horrenden Gebühren für nicht-EU-Bewohner hingewiesen wurde

Wieso nicht explizit darauf hingewiesen? Die stehen unter "Fees" zu lesen. Lesen muss man halt schon selber wenn man was vertragliches abschließt - das wäre selbst unter der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung in DE so.



Zitat (von herbert1965):
und die nur nach dem umschalten des kleinen Schalters rechts oben zu erkennen waren?

Der Schalter ist weder klein, noch versteckt. Das wäre in DE aber eine Voraussetzung für eine Anfechtung.
Vermutlich wurde aber im Laufe der Kontoeröffnung auch nochmals auf die Gebühren eingegangen und diese vertraglich vereinbart - dann ist es eh egal was auf der Website für Schalter umgelegt werden mussten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Sieht also schlecht aus.
Der Vertrag wurde auf den Philippinen abgeschlossen.
ich schätze, dass die Litausiche Bank nun ein philippinisches Inkassounternehmen beauftragt, um die 500 Euro einzutreiben. Mal sehen wie das dort weitergeht.
Die Bank weiss auch, dass meine Tochter auch eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn sie nun nach Deutschland einreist, kann sie dann Probleme bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich wurde aber im Laufe der Kontoeröffnung auch nochmals auf die Gebühren eingegangen und diese vertraglich vereinbart - dann ist es eh egal was auf der Website für Schalter umgelegt werden mussten.

Ne, das wurde eben nicht. Und weder auf der Hauptseite: https://satchel.eu/ noch auf der Sign-up-seite https://my.satchel.eu/#/registration/personal/ sind Gebühren ersichtlich.
Die Gebühren sind erst dann ersichtlich, wenn man den link "fees" https://satchel.eu/fees/ drückt und dann den kleinen Schalter auf non EU bewegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ehrlich - ich würde mir hier keine Sorgen machen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Wenn sie nun nach Deutschland einreist, kann sie dann Probleme bekommen?

Nein, die würde ich nicht befürchten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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