PC-Leasing Vertragsende

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ramona13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
PC-Leasing Vertragsende

Hallo,

mein Leasingvertrag ist ausgelaufen. Ich habe mich entschieden, den zu erwerben um ihn zu behalten. Leider hat mich der Händler bisher sehr auflaufen lassen. Kontakt nur noch per Mail. Ich traue ihm auch gar nicht mehr.
Ich wollte von ihm eine jetzt Rechnung. Er sagt, ich soll erst zahlen, dann bekomme ich die Rechnung.
Ist das rechtens? Oder müsste er nicht erst eine Rechnung stellen, die ich dann bezahle?
Bisher lag ein Angebot zur Objektübernahme vor.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand kurzfristig einen Tipp hat.

Ganz vielen Dank u. herzliche Grüße aus Berlin.:)

Ramona

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Bisher lag ein Angebot zur Objektübernahme vor.


Könnte man auch "Rechnung" nennen

Was soll dir passieren, du hast doch den PC.

Warum man einen alten Rechner kaufen will, wenn ein neuer keine 300 Euro kosten musst du wissen

Uwe

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#2
 Von 
ramona13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für die Auskunft,

in dem Angebot steht aber "Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung".
Kann ich da auf eine Rg vorab bestehen?

Ansonsten gibts halt viel Uneinigkeit u. Stress zwischen dem Händler u. mir u. bisher hat er mich schon sehr auflaufen lassen. Daher hab ich Angst, dass er sich noch irgendwelche Gemeinheiten einfallen lässt, wenn er schon mal das Geld hat u. die Sache an sich für ihn mit mir erledigt ist. Ich hab in der Zwischenzeit seit ich ihn kenne so allerhand erfahren über ihn u. traue ihm da viel zu.

Viele Grüße

Ramona

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn in dem Angebot steht aber "Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung".

Dann würde ich ihn schriftlich per Einschreiben mitteilen das du das Angebot annimmst und um Rechnungsstellung bittest.

Du hast doch Rechner und Geld - da wird er sich schon bewegen müssen.

Sobald die Rechnung kommt zahlen.

Uwe

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#4
 Von 
ramona13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für die schnelle Antwort!
:)
Viele Grüße
Ramona


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