Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um folgendes.
Ich habe meinen PC im November 2007 ( Restgarantie vorhanden) bei einem namenhaften PC Händler gekauft ( Sn**gard)
Innerhalb der Garantiezeit ist ein Garantiefall aufgetreten, d.h, das Netzteil wurde kostenlos ausgetauscht, allerdings erst nach langem Hin und Her ( angeblich Netzteil kein Garantiefall), Austausch auf Kulanzbasis.
Nun ist ein technisches Problem aufgetreten, dass der PC beim Starten einfriert und die Festplatten nicht mehr erkennt.
Da ich mich selbst mit PC's auskenne, habe ich versucht, die Fehlerquelle selbst zu finden, jedoch ohne Erfolg.
Da ich beim ursprünglichen Händler auch kostenpflichtig eine Fehlersuche hätte durchführen lassen müssen, gab ich den PC bei einem Spezalisten in meiner Nähe ab. ( Ende Mai 2009)
Nachdem festgestellt wurde, dass die Festplatte angeblich defekt ist, konnte ich den PC gegen eine Rechnung von 140 Euro mitnehmen.Zuhause musste ich feststellen, dass der exakt selbe Fehler immernoch aufgetreten ist, daraufhin habe ich reklamiert, dass der Fehler immernoch da ist.
Der Spezialist ( PC Werkstatt) versprach, dies nochmal zu überprüfen.Nach 2 1/2 Wochen erhielt ich die Rückmeldung, dass anscheinend auch das Netzteil kaputt sei, man dieses austauschen müsste, um den eigentlichen Fehler zu beheben, wie oben beschrieben.
Als ich den Rechner abholen wollte, musste ich die Kosten für das Netzteil tragen, ich bat ausserdem um eine Demonstration vor Ort, dass der Fehler behoben wurde. Noch in der PC Werkstatt haben wir feststellen müssen, dass der Rechner noch nicht funktioert. Nach mehrwöchiger Überprüfung soll ich den Rechner wieder abholen ( August 2009, also morgen 03,08.09) , ich bin aber nicht bereit, nocheinmal Mehrkosten zu tragen ( 2 fehlgeschlagene Reparaturversuche und 240 Euro Reparaturkosten)
Hier ein Auszug aus den AGB der Werkstatt:
Reparaturen
Reparatur defekter Hardware
Eine Funktionsstörung Ihres Systems kann verschiedene Ursachen haben. Die Fehlersuche verläuft bei jedem PC anders. Deshalb unterziehen wir Ihr Gerät vor jeder Reparatur einer gründlichen Überprüfung. Und erst dann reparieren oder ersetzen wir in Absprache mit Ihnen die betroffenen Komponenten, damit Ihr Gerät danach wieder reibungslos funktioniert.
Garantieabwicklung
Einschicken defekter Geräte zum Hersteller – auch für nicht bei uns gekaufte Geräte
Sollten Sie ein defektes Gerät haben, welches sich noch im Garantiezeitraum des Herstellers befindet, übernehmen wir gern das Einsenden zum Hersteller für Sie. Auch wenn Sie Ihr Gerät nicht bei uns gekauft haben, können wir diese Dienstleistung gegen eine geringe Aufwandsgebühr erbringen.
Die Garantieabwicklung über den Hersteller wurde erst beim 2. Reparaturversuch in Anspruch genommen,
Wie ist die Rechtslage?? Muss ich nach 2. maligem Bezahlen nach missglückten Reparaturen noch ein 3. Mal eine Rechnung akzeptieren? Oder hätte ich noch nicht mal die 2. Rechnung bezahlen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Christopher
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-- Editiert am 03.08.2009 00:24
-- Editiert am 03.08.2009 01:23
PC - Reparatur Ärgernis
3. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2009 | 00:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
PC - Reparatur Ärgernis
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#1
Antwort vom 3. August 2009 | 13:05
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
Warum solltest du für eine Reparatur bezahlen, die offensichtlich fehlgeschlagen ist? Es handelt sich ja bei einer Reparatur um einen Werkvertrag, nicht um einen Dienstvertrag, d.h. der Reparierende schuldet den Erfolg, sonst keine Kohle.
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#2
Antwort vom 3. August 2009 | 15:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
D.h. nachbesseren ohne Nachzahlen, aber für notwendigen Ersatzteile dennoch bezahlen?! Vielen Dank
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. August 2009 | 18:42
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
aber für notwendigen Ersatzteile dennoch bezahlen?
Naja, wenn die Diagnose z.B. "Grafikkarte kaputt" war und in Wahrheit war die gar nicht der Grund für den Fehler (sondern z.B. das Mainboard), warum solltest du dann für die unverlangt unnötig eingebaute Karte zahlen müssen? (Die Firma kann sie ja gerne wieder auf eigene Kosten gegen deine alte austauschen, wenn sie die noch haben.)
Du zahlst nur das, was nachweislich zur Behebung des Fehlers notwendig war. (Was natürlich im Einzelfall zu einem langen Rechtsstreit mit viel Gutachterstreit werden kann, wenn die Firma behauptet, ein bestimmter Austausch sei nötig gewesen; da mußt du selber wissen, wieviel Zeit, Nerven und Risiko dir das wert ist oder ob du lieber die Faust in der Tasche ballst und zahlst.)
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#4
Antwort vom 6. August 2009 | 03:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ende gut, alles gut, keine 3. Zahlung, das Ding ist repariert! Danke SCHÖN!!
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