ich habe mich vor einiger zeit an eine private arbeitsvermittlung zwecks jobsuche gewandt und dort auch einen job vermittelt bekommen.
es entstand nach vertragsabschluss mit einem arbeitgeber folgendes problem: ich arbeitete knapp 2 wochen und wurde danach krank, daraufhin wurde mir das arbeitsverhältnis wieder gekündigt.
nun verlangt die private arbeitsvermittlung 600 euro vermittlungsgebühr von mir, weil das arbeitsverhältnis nur 3 wochen dauerte, ich aber mindestens 6 wochen beschäftigt sein muss, damit das arbeitsamt über den vermittlungsgutschein die vergütung an den privaten vermittler zahlt.
es ist jedoch NICHT mein verschulden, dass mir gekündigt wurde, gern hätte ich dort weiter gearbeitet! hätte ich das arbeitsverhältnis jedoch selbst gekündigt, wäre das ganze völlig nachvollziehbar.
aber muss nun jeder arbeitnehmer, welcher seinen job per pav bekommen hat, angst haben in den ersten 6 wochen krank zu werden um nicht auf der gebühr sitzenzubleiben?
ist es rechtens was dieser arbeitsvermittler vom mir verlangt? ich bitte um eine schnelle rückantwort, denn ich bin deswegen ziemlich verzweifelt.
PROBLEME MIT PRIVATER ARBEITSVERMITTLUNG
22. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2008 | 21:12
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
PROBLEME MIT PRIVATER ARBEITSVERMITTLUNG
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten