Hallo alle zusammen,
ich habe dummerweise im Februar ein Abo bei der PVZ für die Computer Bild abgeschlossen.
Eine Auftragsbestätigung kam am 19. Februar 21 und darin steht, das ich das erste Quartal für 0€ bekomme.
Die erste Zeitschrift wird am 12.03. geliefert (wurde sie auch).
Jetzt steht da nirgends etwas von Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist (Nur 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bei 12 und 6 Monatiger Laufzeit und 6 Wochen bei 3 Monatiger Laufzeit)
Am Telefon wurde mir gesagt, das meine Kündigungsfrist am 24.04. abgelaufen sei und damit um ein Jahr verlängert wurde. Gleichzeitig sei aber mein Abo erst mit der Lieferung der ersten Zeitschrift begonnen.
Quartal allein (Ohne Bezug auf ein Jahr) kann ja wohl schlecht ein Datum eingrenzen. Daher gehe ich davon aus das Sie damit die nächsten 3 Monate meinen. Dann ist die Rechnung ja relativ einfach, sodass mein Abo bis zum 12.06.21 geht und damit der 01.05.21 (6 Wochen vorher) die eigentliche Kündigungsfrist ist. Oder liege ich da falsch?
Ich habe diese Kündigung dann zum 12.06. verfasst und heute per Email weg geschickt. Diese ist auch ohne Bestätigung sofort wirksam oder?
Die Computer Bild ist wirklich interessant, aber ich lese Sie schlicht nicht, weshalb ich mir die 150€ für ein Jahresabo gerne sparen möchte.
Freundliche Grüße
Mauli
PVZ Zeitschriften Abo vor Kündigungsfrist einfach verlängert
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Zitat:Ich habe diese Kündigung dann zum 12.06. verfasst und heute per Email weg geschickt. Diese ist auch ohne Bestätigung sofort wirksam oder?
Gerade bei PVZ wird diese Kündigung nie angekommen sein.
Falls Kündigung bei PVZ -> dann bitte nur per Einwurfeinschreiben!
Also vorsorglich per Einschreiben sollte kein Problem sein, aber gilt eine Email nicht besonders dann als zugestellt wenn ich eine der üblichen automatisch generierten Antworten bekommen habe? Weil die hab ich auf die Kündigung bekommen.
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Und per wann konnte nach den anerkannten Bedingungen gekündigt werden.
Wozu gibt es hier Schilderungen wie "Jetzt steht da nirgends etwas" ?
Und dann die Frage:
Zitat:Diese ist auch ohne Bestätigung sofort wirksam oder?
Wirksam für was ? Da kann man nur antworten, ja der Himmel ist blau und die Sonne scheint.
Ich habe leider nicht mehr Daten als die genannten.
Auftragsbestätigung wurde verfasst am 19.02.2021
Das erste Quartal soll kostenlos sein.
Das erste Heft wird am 12.03.21 geliefert.
Kündigung muss bei 3 monatigem Abo mindestens 6 Wochen vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit erfolgen. (3 Monate bei 12 bzw 6 monatigem Abo)
Ich habe keine Informationen zur exakten Laufzeit bekommen und auch keine zur Kündigungsfrist.
Aus dem "Quartal" entnehme ich mal eine 3-monatige Laufzeit, aber wann beginnt diese Laufzeit? Mit der Lieferung des ersten Hefts? Immerhin beginnt da ja meine Abo-Nutzung, würde ja Sinn machen das dann auch mein Abo beginnt.
Ich möchte ja einfach wissen ob meine Kündigung noch fristgerecht ist.
Und ob Sie ohne Bestätigung wirksam ist, bedeutet ob Sie einmal abgesendet "rechtskräftig" ist. Eine Kündigung gilt ja nunmal als rechtskräftig sobald die dem Kündigungsempfänger zugestellt wird. Was mit einer Email ja theoretisch umgehend passiert.
Zitatbedeutet ob Sie einmal abgesendet "rechtskräftig" ist. :
Nein.
Zum einen muss sie eine entsprechend wirksame Erklärung enthalten, zum anderen muss sie dem Empfänger zugehen.
ZitatIch habe keine Informationen zur exakten Laufzeit bekommen und auch keine zur Kündigungsfrist. :
Aus dem "Quartal" entnehme ich mal eine 3-monatige Laufzeit, aber wann beginnt diese Laufzeit? Mit der Lieferung des ersten Hefts? Immerhin beginnt da ja meine Abo-Nutzung, würde ja Sinn machen das dann auch mein Abo beginnt.
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