Pachtvertrag mit Nießbrauch

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chris789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag mit Nießbrauch

Mal eine Frage zur Kündigung eines Pachtvertrages mit einem Nießbrauch: Ich bin Eigentümer von 5 Grundstücken (Ackerland) die an einen Landwirt bis Ende 2020 verpachtet sind. Für 2 der Grundstücke hat mein Bruder ein Nießbrauchsrecht, er erhält auch dafür die Pacht. Wenn ich nun den Pachtvertrag Form und fristgerecht kündigen möchte, da ein anderer Interessent mehr Pacht zahlt, ist dies ohne Zustimmung meines Bruders möglich? Er erhält ja auch weiterhin seinen Teil für die Grundstücke mit Nießbrauch.

Würde mich über fachkundigen Rat freuen.

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Der Nießbrauch ist das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung.
Dein Bruder kann die Grundstücke selbst verpachten.
Am besten, Du einigst Dich mit Deinem Bruder und lässt Dir sein Einverständnis, dass Du für ihn die Flächen verpachtest, schriftlich geben.
Das solltest Du dann auch bei Landwirtschaftsamt, wo die Verträge zur Eintragung vorgelegt werden müssen, mit einreichen.

Signatur:

Lukas 7,23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Danke. Also könnte ich den Vertrag über alle Grundstücke nicht allein kündigen und ich müsste immer mit meinen Bruder gemeinsam agieren? Problematisch sind halt unsere Unterschiedlichen Ansichten zur Verpachtung, deshalb hatte ich ja die Frage gestellt. Ggf könnte ich die Grundstücke (ohne Nießbrauch) kündigen. Und mein Bruder bleibt beim bisherigen Pächter?

Hast du noch die Rechtsgrundlage zu deiner Rechtsauslegung? Das Thema der Einreichung beim Amt übernimmt auch der neue Landwirt.

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