Paketverlust - Widerbeschaffungskosten vs. Verkaufspreis

3. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Textmarker123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Paketverlust - Widerbeschaffungskosten vs. Verkaufspreis

Hallo Zusammen,

ich habe vor einiger Zeit private alte Druckerpatronen verkauft. Alt im Sinne von, dass der Drucker schon etliche Jahre nicht mehr produziert wird und letztendlich nur noch Restbestände zu kaufen sind.
Dementsprechend hoch sind auch die Verkaufspreise.
Meine Sendung ist anscheinend auf dem Versandweg verloren gegangen.
Der Versanddienstleister hat von mir Nachweise zum Inhalt gefordert, da das Paket versichert war.
Als Nachweis lieferte ich die Paypal Zahlung, in der natürlich der Preis, sowie die Artikel aufgeführt waren.

Laut Bedingungen wird der Schaden wie folgt ersetzt:
"Versichert ist der nachgewiesene Wert Ihrer Sendung zum Zeitpunkt der Abholung oder Einlieferung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten bei Totalverlust"

Für mich stellen sich nun zwei Fragen:

1. Ich habe die Toner sehr günstig verkauft. Ist der Wiederbeschaffungswert dann trotzdem der Preis, zu dem ich die Toner verkauft habe, oder der Preis, den man aktuell im Internet bezahlen muss? (z.B. günstigster Vergleichspreis Idealo)

2. Kann der Verkäufer von mir verlangen, dass ich ihm trotzdem den Toner liefern muss? Oder ist das Thema mit einer Rückerstattung erledigt?

Danke!

-- Editiert von User am 3. November 2022 23:48

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Textmarker123):
Ist der Wiederbeschaffungswert dann trotzdem der Preis, zu dem ich die Toner verkauft habe

Denknotwendigerweise nicht.



Zitat (von Textmarker123):
der Preis, den man aktuell im Internet bezahlen muss? (z.B. günstigster Vergleichspreis Idealo)

Korrekt.



Zitat (von Textmarker123):
2. Kann der Verkäufer von mir verlangen, dass ich ihm trotzdem den Toner liefern muss?

Ja, kann er.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (Staus des Verkäufers, kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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