Guten Tag
Ich bräuchte mal eure Hilfe ich bin Grade im Urlaub und mein Auto steht an einem Flughafen im Parkhaus für 8 Tage mit 79 Euro Mietgebuehr.
Leider konnte der Betrag nicht per Lastschrift bei meiner Freundin abgebucht werden weil sie anscheinend im Kaufrausch war.
Jetzt möchte das Parkhaus pro Tag 69 Euro haben also 552 Euro und das Auto als Pfand behalten bis der Betragg bezahlt wurde.
Ist das so rechtens in den AGBs finde ich nix
Parkhaus abzocke
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitatmein Auto steht an einem Flughafen im Parkhaus :
In welchem Land?
ZitatJetzt möchte das Parkhaus pro Tag 69 Euro haben also 552 Euro und das Auto als Pfand behalten bis der Betragg bezahlt wurde. :
Mit welcher Begründung?
ZitatMit welcher Begründung? :
ZitatLeider konnte der Betrag nicht per Lastschrift bei meiner Freundin abgebucht werden weil sie anscheinend im Kaufrausch war. :
Wer am Flughafen parkt, weiß, dass es keine Schnäppchenpreise sind. Zudem sind die im allgemeinen bei der Einfahrt gut sichtbar. Man hätte wonders parken können und den ÖPNV nutzen.
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Auf ausreichende Deckung des Kontos sollte man natürlich achten....
ZitatWer am Flughafen parkt, weiß, dass es keine Schnäppchenpreise sind. Zudem sind die im allgemeinen bei der Einfahrt gut sichtbar. Man hätte wonders parken können und den ÖPNV nutzen. :
Anscheinend wurde ja ein Vertrag über 8 Tage zu insgesamt 79 Euro geschlossen. Den kann der Parkhausbetreiber nicht einseitig auf 69 Euro / Tag ändern nur weil die Lastschrift platzt. Auch nicht wenn er das in die AGB schreibt.
Ich würde dem Betreiber anbieten, die 79 Euro + 5-10 Euro für die Rücklastschriftkosten zu zahlen. Sollte er sich nicht darauf einlassen, Strafanzeige wegen Betruges / Erpressung und einstweilige Anordnung zur Freigabe des Autos erwirken.
Spielt ds Ganze überhaupt in der BRD, EU oder wo. Deutsches Recht gilt nicht überall !!
Ja das Parkhaus ist in Deutschland.
Laut AGBs platzt der Vertrag, wenn die Lastschrift nicht eingezogen werden kann.
Deshalb soll jetzt der normale Tarif gezahlt werden.
Es steht dort aber auch das die Zahlung sofort fällig ist,
Gebucht haben wir vor 3 Monaten und meine Freundin hat einfach nicht dran gedacht sonst hätte sie vom Tagesgeld Konto etwas rueber geschickt.
Auch dass das Auto als Pfand eingezogen wird steht mit drin weshalb mir eine telefonische anwaltliche Beratung sagte das es rechtens is was ich eigentlich nicht glauben kann
-- Editiert von docki am 27.07.2021 21:23
-- Editiert von docki am 27.07.2021 21:27
Zitatin den AGBs finde ich nix :
Aha ...
ZitatLaut AGBs platzt der Vertrag, wenn die Lastschrift nicht eingezogen werden kann. :
ZitatDeshalb soll jetzt der normale Tarif gezahlt werden. :
Eventuell mal den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen hier posten, dann kann man mal darüber diskutieren.
Der Mietzins („Parkentgelt") und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sind sofort bei Abgabe des Angebotes per EC-Karte oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig. Das Zahlungsmedium (EC-Karte oder Kreditkarte) sollte mindestens bis zum Ende der in der Buchungsbestätigung bestimmten Einstelldauer („Mietzeit") gültig sein. Andernfalls wird bei einer Stornierung eine Servicepauschale erhoben (s.u. Ziff. 5). Die Annahme des Angebotes des Mieters erfolgt durch eine Bestätigung der FKB unverzüglich nach Abgabe des Angebotes und Zahlung des Parkentgeltes (Buchungsbestätigung). Der Abschluss des Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der Zahlung des Parkentgeltes auf dem Konto der FKB. Schlägt der Einzug des Parkentgelts fehl, so kommt ein Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag nicht zustande. Hat der Mieter das Fehlschlagen des Forderungseinzugs zu vertreten, so hat er der FKB die dafür anfallenden Mehrkosten einschließlich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € (brutto) zu erstatten.
ZitatSchlägt der Einzug des Parkentgelts fehl, so kommt ein Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag nicht zustande. :
Keine Zahlung, kein Vertrag - das ist so in Ordnung.
Dann warten wir mal auf den Rest ...
ZitatAuch nicht wenn er das in die AGB schreibt. :
Auch wenn es den juristischen Laien immer wieder erstaunt, man kann so einiges vertraglich in den AGB vereinbaren ...
-- Editiert von Harry van Sell am 27.07.2021 21:59
ZitatGebucht haben wir vor 3 Monaten :
Da die Zahlung sofort fällig war, ist der Vertrag also schon 3 Monate vor der Reise geplatzt.
Zitatnd meine Freundin hat einfach nicht dran gedacht :
Woran hat Deine Freundin nicht gedacht?
Zitathätte sie vom Tagesgeld Konto etwas rueber geschickt. :
Da die 79€ direkt zur Zahlung fällig waren, wäre es angemessen gewesen, den Transfer vom Tagesgeldkonto direkt im Anschluss an die Buchung vorzunehmen.
Da die Buchung bereits 3 Monate vor der Reise geplatzt ist, wusste man auch 3 Monate vor der Reise, dass man keine Parkhausreservierung hat. Warum hat man nicht einfach eine neue Buchung vorgenommen, sondern ist stattdessen ohne Reservierung in das teuerste Parkhaus gefahren, das am Flughafen verfügbar war?
Und dann noch eine andere blöde Frage:
Wo genau hat man denn am Flughafen Köln-Bonn geparkt? Das teuerste Parkhaus für Langzeitparker (Parkhaus 1) kostet 33€ pro Tag und nicht 69€.
Zitat:Der Mietzins („Parkentgelt" und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sind sofort bei Abgabe des Angebotes per EC-Karte oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig.
Mit EC-Karten kann man schon seit über 13 Jahren gar nicht mehr zahlen.
Insb. war es noch nie möglich, mit einer EC-Karte online zu zahlen.
Insofern steht hier absoluter Quatsch in den AGB.
Die Lastschrift ist gestern geplatzt
Sonst wär ich ja erst garnicht ins Parkhaus gefahren
Und jetzt?
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