Parkhaus abzocke

27. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
docki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkhaus abzocke

Guten Tag
Ich bräuchte mal eure Hilfe ich bin Grade im Urlaub und mein Auto steht an einem Flughafen im Parkhaus für 8 Tage mit 79 Euro Mietgebuehr.
Leider konnte der Betrag nicht per Lastschrift bei meiner Freundin abgebucht werden weil sie anscheinend im Kaufrausch war.
Jetzt möchte das Parkhaus pro Tag 69 Euro haben also 552 Euro und das Auto als Pfand behalten bis der Betragg bezahlt wurde.

Ist das so rechtens in den AGBs finde ich nix

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von docki):
mein Auto steht an einem Flughafen im Parkhaus

In welchem Land?
Zitat (von docki):
Jetzt möchte das Parkhaus pro Tag 69 Euro haben also 552 Euro und das Auto als Pfand behalten bis der Betragg bezahlt wurde.

Mit welcher Begründung?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Mit welcher Begründung?

Zitat (von docki):
Leider konnte der Betrag nicht per Lastschrift bei meiner Freundin abgebucht werden weil sie anscheinend im Kaufrausch war.


Wer am Flughafen parkt, weiß, dass es keine Schnäppchenpreise sind. Zudem sind die im allgemeinen bei der Einfahrt gut sichtbar. Man hätte wonders parken können und den ÖPNV nutzen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Auf ausreichende Deckung des Kontos sollte man natürlich achten....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Wer am Flughafen parkt, weiß, dass es keine Schnäppchenpreise sind. Zudem sind die im allgemeinen bei der Einfahrt gut sichtbar. Man hätte wonders parken können und den ÖPNV nutzen.


Anscheinend wurde ja ein Vertrag über 8 Tage zu insgesamt 79 Euro geschlossen. Den kann der Parkhausbetreiber nicht einseitig auf 69 Euro / Tag ändern nur weil die Lastschrift platzt. Auch nicht wenn er das in die AGB schreibt.

Ich würde dem Betreiber anbieten, die 79 Euro + 5-10 Euro für die Rücklastschriftkosten zu zahlen. Sollte er sich nicht darauf einlassen, Strafanzeige wegen Betruges / Erpressung und einstweilige Anordnung zur Freigabe des Autos erwirken.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Spielt ds Ganze überhaupt in der BRD, EU oder wo. Deutsches Recht gilt nicht überall !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
docki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Parkhaus ist in Deutschland.
Laut AGBs platzt der Vertrag, wenn die Lastschrift nicht eingezogen werden kann.
Deshalb soll jetzt der normale Tarif gezahlt werden.
Es steht dort aber auch das die Zahlung sofort fällig ist,
Gebucht haben wir vor 3 Monaten und meine Freundin hat einfach nicht dran gedacht sonst hätte sie vom Tagesgeld Konto etwas rueber geschickt.

Auch dass das Auto als Pfand eingezogen wird steht mit drin weshalb mir eine telefonische anwaltliche Beratung sagte das es rechtens is was ich eigentlich nicht glauben kann

-- Editiert von docki am 27.07.2021 21:23

-- Editiert von docki am 27.07.2021 21:27

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von docki):
in den AGBs finde ich nix

Aha ...
Zitat (von docki):
Laut AGBs platzt der Vertrag, wenn die Lastschrift nicht eingezogen werden kann.

Zitat (von docki):
Deshalb soll jetzt der normale Tarif gezahlt werden.




Eventuell mal den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen hier posten, dann kann man mal darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
docki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietzins („Parkentgelt") und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sind sofort bei Abgabe des Angebotes per EC-Karte oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig. Das Zahlungsmedium (EC-Karte oder Kreditkarte) sollte mindestens bis zum Ende der in der Buchungsbestätigung bestimmten Einstelldauer („Mietzeit") gültig sein. Andernfalls wird bei einer Stornierung eine Servicepauschale erhoben (s.u. Ziff. 5). Die Annahme des Angebotes des Mieters erfolgt durch eine Bestätigung der FKB unverzüglich nach Abgabe des Angebotes und Zahlung des Parkentgeltes (Buchungsbestätigung). Der Abschluss des Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der Zahlung des Parkentgeltes auf dem Konto der FKB. Schlägt der Einzug des Parkentgelts fehl, so kommt ein Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag nicht zustande. Hat der Mieter das Fehlschlagen des Forderungseinzugs zu vertreten, so hat er der FKB die dafür anfallenden Mehrkosten einschließlich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € (brutto) zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von docki):
Schlägt der Einzug des Parkentgelts fehl, so kommt ein Reservierungs- bzw. Stellplatzmietvertrag nicht zustande.

Keine Zahlung, kein Vertrag - das ist so in Ordnung.



Dann warten wir mal auf den Rest ...



Zitat (von Tehlak):
Auch nicht wenn er das in die AGB schreibt.

Auch wenn es den juristischen Laien immer wieder erstaunt, man kann so einiges vertraglich in den AGB vereinbaren ...




-- Editiert von Harry van Sell am 27.07.2021 21:59

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von docki):
Gebucht haben wir vor 3 Monaten


Da die Zahlung sofort fällig war, ist der Vertrag also schon 3 Monate vor der Reise geplatzt.

Zitat (von docki):
nd meine Freundin hat einfach nicht dran gedacht


Woran hat Deine Freundin nicht gedacht?

Zitat (von docki):
hätte sie vom Tagesgeld Konto etwas rueber geschickt.


Da die 79€ direkt zur Zahlung fällig waren, wäre es angemessen gewesen, den Transfer vom Tagesgeldkonto direkt im Anschluss an die Buchung vorzunehmen.

Da die Buchung bereits 3 Monate vor der Reise geplatzt ist, wusste man auch 3 Monate vor der Reise, dass man keine Parkhausreservierung hat. Warum hat man nicht einfach eine neue Buchung vorgenommen, sondern ist stattdessen ohne Reservierung in das teuerste Parkhaus gefahren, das am Flughafen verfügbar war?

Und dann noch eine andere blöde Frage:
Wo genau hat man denn am Flughafen Köln-Bonn geparkt? Das teuerste Parkhaus für Langzeitparker (Parkhaus 1) kostet 33€ pro Tag und nicht 69€.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Mietzins („Parkentgelt" ;) und die in der Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sind sofort bei Abgabe des Angebotes per EC-Karte oder Kreditkarte (Master Card, VISA oder American Express) im Voraus zur Zahlung fällig.


Mit EC-Karten kann man schon seit über 13 Jahren gar nicht mehr zahlen.
Insb. war es noch nie möglich, mit einer EC-Karte online zu zahlen.
Insofern steht hier absoluter Quatsch in den AGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
docki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lastschrift ist gestern geplatzt
Sonst wär ich ja erst garnicht ins Parkhaus gefahren

0x Hilfreiche Antwort

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