Hallo,
ich würde mich freuen eure rechtliche Einschätzung zu folgender Situation zu hören:
Person A ist Mitglied in einem Fitnessstudio.
Person B wird nun in diesem Fitnessstudio ebenfalls Mitglied, schließt aber einen Partnervertrag ab der an den Vertrag von Person A (Hauptmitglied) geknüpft ist.
In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge vom Hauptmitglied Person A zu tragen sind und dieser dem Partnervertrag zustimmt.
Person A kündigt nun seinen Hauptvertrag, der Partnervertrag läuft aber weiter.
Weder in den AGBs noch im Vertrag wird spezifiziert was in einem solchen Fall passiert.
Das Fitnessstudio wendet sich nun aber direkt an Person B und verlangt die Begleichung der Zahlungen. Person B verweist seinerseits darauf, dass die Zahlungen von Person A zu begleichen sind.
Dies bejahrt das Fitnessstudio schriftlich, versucht dann aber anschließend nach einiger Zeit immer wieder erneut die Zahlungen von Person B einzufordern.
Ist alleinig Person A zur Zahlung verpflichtet?
Darf das Fitnessstudio immer wieder erneut Person B zur Zahlung auffordern?
Wird der Partnervertrag im Zuge der Kündigung des Hauptvertrages mit gekündigt?
Partnervertrag
24. Mai 2022
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Frage vom 24. Mai 2022 | 07:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Partnervertrag
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#1
Antwort vom 24. Mai 2022 | 07:24
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Wenn das hier genau so im zweiten Vertrag mit B steht, dann ja:ZitatIst alleinig Person A zur Zahlung verpflichtet? :
ZitatIn diesem Vertrag ist geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge vom Hauptmitglied Person A zu tragen sind und dieser dem Partnervertrag zustimmt. :
Klar. Nur dass es B nach dem geschilderten Sachverhalt nicht interessieren muss.ZitatDarf das Fitnessstudio immer wieder erneut Person B zur Zahlung auffordern? :
Woher soll das jetzt jemand wissen?ZitatWird der Partnervertrag im Zuge der Kündigung des Hauptvertrages mit gekündigt? :
=> Dass dazu nichts in den AGB und nichts in den Verträgen geregelt ist, glaube ich nicht.
#2
Antwort vom 24. Mai 2022 | 07:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat=> Dass dazu nichts in den AGB und nichts in den Verträgen geregelt ist, glaube ich nicht. :
Ich konnte es auch nicht glauben ist aber tatsächlich so.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2022 | 08:08
Von
Status: Lehrling (1739 Beiträge, 382x hilfreich)
Selbst wenn dazu nichts geregelt sein sollte, einfach mal logisch rangehen.
Person A ist nicht mehr Mitglied.
Damit kann Person B nicht mehr Partner sein.
Wenn Person B also weiterhin das Fitnesstudio nutzt ist es quasi selbst Mitglied und hat den vollen Beitrag zu zahlen.
Als Fitnesstudiobetreiber würde ich aber auf solche Mitglieder verzichten, mich für die Treue der vergangnen Zeit bedanken und alles Gute wünschen.
#4
Antwort vom 24. Mai 2022 | 09:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Logisch finde ich nur, dass man Verträge vertragsgemäß erfüllen muss.
Da Person A unterzeichnet hat alle Zahlungen zu übernehmen, erschließt es sich mir nicht wieso Person B ohne Zahlungen zugestimmt zu haben nun zahlungspflichtig sein soll?
#5
Antwort vom 24. Mai 2022 | 09:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120146 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatIch konnte es auch nicht glauben ist aber tatsächlich so. :
Nicht jeden Laien erschließt sich das auf Anhieb.
ZitatIst alleinig Person A zur Zahlung verpflichtet? :
Möglicherweise ja.
Kommt auf die uns unbekannten Klauseln an.
Aber A dürfte durchaus einen Erstattungsanspruch gegen B haben.
ZitatDa Person A unterzeichnet hat alle Zahlungen zu übernehmen, erschließt es sich mir nicht wieso Person B ohne Zahlungen zugestimmt zu haben nun zahlungspflichtig sein soll? :
Wenn der Vertag von A tatsächlich nicht mehr existent wäre, gäbe es für A keine Zahlungspflicht mehr.
B hat dann möglicherweise der Zahlungspflicht durch Nutzung konkludent zugestimmt.
-- Editiert von Harry van Sell am 24.05.2022 09:38
#6
Antwort vom 24. Mai 2022 | 09:34
Von
Status: Lehrling (1739 Beiträge, 382x hilfreich)
ZitatDa Person A unterzeichnet hat alle Zahlungen zu übernehmen, :
Hat sie das wirklich? Auch für die Zeit nach Beendigung der eigenen Mitgliedschaft?
Hier besteht anscheinend eine Lücke in den vertraglichen Regelungen. Die muss dann ausgelegt werden.
Was haben die Vertragsparteien gewollt? Was hätten sie vereinbart, wenn ihnen diese Regelungslüke bei Vertragsschluss bewusst gewesen wäre?
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