Partnervertrag

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2022 09:00:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Partnervertrag

Hallo,

ich würde mich freuen eure rechtliche Einschätzung zu folgender Situation zu hören:

Person A ist Mitglied in einem Fitnessstudio.

Person B wird nun in diesem Fitnessstudio ebenfalls Mitglied, schließt aber einen Partnervertrag ab der an den Vertrag von Person A (Hauptmitglied) geknüpft ist.
In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge vom Hauptmitglied Person A zu tragen sind und dieser dem Partnervertrag zustimmt.

Person A kündigt nun seinen Hauptvertrag, der Partnervertrag läuft aber weiter.

Weder in den AGBs noch im Vertrag wird spezifiziert was in einem solchen Fall passiert.

Das Fitnessstudio wendet sich nun aber direkt an Person B und verlangt die Begleichung der Zahlungen. Person B verweist seinerseits darauf, dass die Zahlungen von Person A zu begleichen sind.

Dies bejahrt das Fitnessstudio schriftlich, versucht dann aber anschließend nach einiger Zeit immer wieder erneut die Zahlungen von Person B einzufordern.

Ist alleinig Person A zur Zahlung verpflichtet?
Darf das Fitnessstudio immer wieder erneut Person B zur Zahlung auffordern?
Wird der Partnervertrag im Zuge der Kündigung des Hauptvertrages mit gekündigt?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Backlight1711):
Ist alleinig Person A zur Zahlung verpflichtet?
Wenn das hier genau so im zweiten Vertrag mit B steht, dann ja:
Zitat (von Backlight1711):
In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge vom Hauptmitglied Person A zu tragen sind und dieser dem Partnervertrag zustimmt.


Zitat (von Backlight1711):
Darf das Fitnessstudio immer wieder erneut Person B zur Zahlung auffordern?
Klar. Nur dass es B nach dem geschilderten Sachverhalt nicht interessieren muss.

Zitat (von Backlight1711):
Wird der Partnervertrag im Zuge der Kündigung des Hauptvertrages mit gekündigt?
Woher soll das jetzt jemand wissen?

=> Dass dazu nichts in den AGB und nichts in den Verträgen geregelt ist, glaube ich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.12.2022 09:00:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
=> Dass dazu nichts in den AGB und nichts in den Verträgen geregelt ist, glaube ich nicht.


Ich konnte es auch nicht glauben ist aber tatsächlich so.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Selbst wenn dazu nichts geregelt sein sollte, einfach mal logisch rangehen.

Person A ist nicht mehr Mitglied.
Damit kann Person B nicht mehr Partner sein.
Wenn Person B also weiterhin das Fitnesstudio nutzt ist es quasi selbst Mitglied und hat den vollen Beitrag zu zahlen.

Als Fitnesstudiobetreiber würde ich aber auf solche Mitglieder verzichten, mich für die Treue der vergangnen Zeit bedanken und alles Gute wünschen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.12.2022 09:00:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Logisch finde ich nur, dass man Verträge vertragsgemäß erfüllen muss.
Da Person A unterzeichnet hat alle Zahlungen zu übernehmen, erschließt es sich mir nicht wieso Person B ohne Zahlungen zugestimmt zu haben nun zahlungspflichtig sein soll?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120146 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Backlight1711):
Ich konnte es auch nicht glauben ist aber tatsächlich so.

Nicht jeden Laien erschließt sich das auf Anhieb.



Zitat (von Backlight1711):
Ist alleinig Person A zur Zahlung verpflichtet?

Möglicherweise ja.
Kommt auf die uns unbekannten Klauseln an.

Aber A dürfte durchaus einen Erstattungsanspruch gegen B haben.



Zitat (von Backlight1711):
Da Person A unterzeichnet hat alle Zahlungen zu übernehmen, erschließt es sich mir nicht wieso Person B ohne Zahlungen zugestimmt zu haben nun zahlungspflichtig sein soll?

Wenn der Vertag von A tatsächlich nicht mehr existent wäre, gäbe es für A keine Zahlungspflicht mehr.

B hat dann möglicherweise der Zahlungspflicht durch Nutzung konkludent zugestimmt.




-- Editiert von Harry van Sell am 24.05.2022 09:38

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von Backlight1711):
Da Person A unterzeichnet hat alle Zahlungen zu übernehmen,

Hat sie das wirklich? Auch für die Zeit nach Beendigung der eigenen Mitgliedschaft?

Hier besteht anscheinend eine Lücke in den vertraglichen Regelungen. Die muss dann ausgelegt werden.
Was haben die Vertragsparteien gewollt? Was hätten sie vereinbart, wenn ihnen diese Regelungslüke bei Vertragsschluss bewusst gewesen wäre?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.