Pflichten Telefonanbieter

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)
Pflichten Telefonanbieter

Hallo zusammen!

Wir sind mit unserem Büro umgezogen. Dies wurde Vodafone schriftlich per Umzugsauftrag mitgeteilt. Am 16.12. sollte das erste Mal ein Telekom-Techniker erscheinen. Er kam nicht. Am 28.12. erneut. Er kam wieder nicht. Nur durch eigene Nachforschung fand man heraus, dass wohl am 28.12. doch der Techniker da war und von aussen den Anschluss geschaltet hat. Dennoch würde es nicht gehen (Störung-Aussage Vodafone) und man schickt erneut einen Telekom-Techniker. Dieser erschien gestern um mitzuteilen das er nichts machen kann, da es sich um Leitungen von ISIS handeln würden. Dies war wohl mal ein Unternehmen innerhalb der Vodafone-Gruppe. Eine Klärung mit Vodafone stellt sich äußerst schwierig da, weil man nur "Ansprechpartner" im Call-Center hat.

Nun meine Fragen.

Wenn es sich doch um Leitungen von ISIS, daher Vodafone, handelt, hätte Vodafone nicht von Anfang an ohne Telekom handeln können?

Wenn ja, dann wurde durch Vodafone bewusst eine Verzögerung der Schaltung verursacht.

Welche Forderungen kann man gegen Vodafone geltend machen?

Um die Arbeit ausführen zu können werden Internet und Telefon benötigt und die Mitarbeiter können nicht arbeiten.

Darf man daher auch das Gehalt für diese Zeit geltend machen?

An wen kann man sich direkt bei Vodafone wenden?(Ich meine keine Vorstandsbeschwerde, denn es muss ja zeitnah was geschehen).

Des Weiteren wurde schriftliche durch Vodafone bestätigt, dass von Ihrer Seite der Anschluss seit dem 07.12. frei wäre.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

"Darf man daher auch das Gehalt für diese Zeit geltend machen?"

wenn das so einfach wäre ...
Es besteht eine Schadensminderungspflicht, z.B. Internet per UMTS etc.
Besteht ein GK-Vertrag? Wurde der Umzug frühzeitig mitgeteilt?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Gk-Vertrag besteht! Wieso Schadensminderungspflicht?? Wir haben ja keinen Schaden verursacht etc.! Außerdem arbeiten wir mit Servern, da ist UMTS eher unvorteilhaft.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Jedenfalls kann man nicht 5 x Gehalt+Sozialabgaben+ sonstige Hausnummern bei Vodafone einreichen.
Mit einem GK-Vertrag ist die Situation grundsätzlich besser. Allerdings ist die Umzugssituation mit dann laufendem Neuvertrag (vermute ich mal) immer etwas schwierig. Einerseits wegen dem Zusammenspiel der Beteiligten, der Umstellungen etc.. Bei einem Leistungsausfall am bisherigen Standort wäre die rechtliche Situation anders.
Mich wundert allerdings das unprofessionelle Vorgehen bei VF.
Auch bei GK gilt "in Verzug setzen", d.h. formal bei VF reklamieren und Forderungen stellen. Am besten direkt an Geschäftsleitung adressieren. Für Handy-Mehrkosten etc. gibt es sicher Gutschrift. Gegen horrende Forderungen hat sich VF bestimmt in den AGB(dort nachlesen) abgesichert.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Hauptproblem mit VF ist ja, dass sie beratungsresistent sind. Man macht ihnen mehrmals klar, dass kein Telekomtechniker benötigt wird, da die kompletten Leitungen Vodafone selbst gehören. Nichts desto trotz machen sie nichts weiter als einen Telekomtermin zu machen.

Das ist doch bewusste Verar......... in meinen Augen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Die Mitteilungen wem welche Leitungen gehören sind vergebliche Leibesmüh da Vodafone wohl anderer Ansicht ist.


Schlicht und einfach Vodafone in Verzug setzen (schriftlich, Einschreiben, mit Fristsetzung) weil die Leitung nicht funktioniert.
Ohne irgendwelche Laiendiagnosen oder Hinweise auf Besitzverhältnisse der Leitungen. Dies kann nämlich durchaus zu Problemen führen falls diese Infos falsch sind.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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