Photovoltaik - Speicher funktioniert nicht

22. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
shaggy73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 28x hilfreich)
Photovoltaik - Speicher funktioniert nicht

Ich habe mir kürzlich eine Photovoltaik-Anlage zugelegt, 10 kwp mit 5 kw Speicher. Diese wurde im Februar installiert und am 16. März in Betrieb genommen. Bis hier hin lief alles nach Plan.

Bereits am ersten Tag wurde der Speicher durch den Hersteller (Senec) fernabgeschaltet. Dieses betraf wohl sämtlich zur Zeit installierten Speicher des Herstellers, war also nicht speziell mein Speicher der Probleme machte. Außerdem hat der Hersteller großzügige Entschädigung zugesagt.

Ca. einen Monat später wurde der Speicher wieder in Betrieb genommen. Nur wenige Tage später meldete der Speicher einen Fehler im Ladegerät. Er funktioniert also wieder nicht, diesesmal jedoch aufgrund eines echten Defektes. Diesen habe ich, gleich nachdem ich ihn bemerkt hatte, an den Installateur gemeldet. Reaktion: Wir müssen ein Ersatzteil bestellen, wir melden uns. Ich habe bereits zwei Mal telefonisch nachgefragt, aber bislang hat man mich mit dem Verweis auf das noch nicht gelieferte Ersatzteil vertröstet.

Ich bin damit sehr unzufrieden, weiß aber nicht, welche Möglichkeiten ich habe. Um es nochmal klar zu sagen: Strom produziert die Anlage, dieser wird entweder selbst verbraucht oder der Überschuss eingespeist. Lediglich der Speicher geht nicht.

Ich weiß, dass ich grundsätzlich schriftlich mit Fristsetzung eine Nachbesserung verlangen sollte. Die Frage ist aber, was ist danach? Rücktritt vom Kauf ist ja nicht so simpel, zumal die Anlage vollständig bezahlt ist. Der Installateur wird kaum freiwillig die Anlage zurückbauen - und das ist eigentlich auch nicht, was ich will.

Andererseits schmälert der nicht funktionierende Speicher die Wirtschaftlichkeit der Anlage deutlich. Wenn das so bliebe hätte ich die Anlage so in der Form nicht gekauft.

Was kann ich sinnvoller Weise tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von shaggy73):
Was kann ich sinnvoller Weise tun?

Eine gerichtsfeste Mängelmeldung machen, falls es noch keine Bestätigung mindestens per Text gibt und dann warten bis das Ersatzteil eingebaut wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
shaggy73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine gerichtsfeste Mängelmeldung machen, falls es noch keine Bestätigung mindestens per Text gibt und dann warten bis das Ersatzteil eingebaut wird.


Doch, eine Bestätigung per Mail habe ich. Das das Teil bestellt ist. Und warten tue ich schon. Aber was kann ich nach dem Warten tun. Das ich grundsätzlich schriftlich eine Nachfrist setzten sollte, weiß ich auch. Aber die Frage ist, was dann? Fristsetzung ohne Konsequenzen nützt ja auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von shaggy73):
Aber die Frage ist, was dann?

Da man die Rückgabe nicht will, bleibe nur die Minderung / Schadenersatz für die Zeit des Mangels.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von shaggy73):
Bereits am ersten Tag wurde der Speicher durch den Hersteller (Senec) fernabgeschaltet. Dieses betraf wohl sämtlich zur Zeit installierten Speicher des Herstellers, war also nicht speziell mein Speicher der Probleme machte. Außerdem hat der Hersteller großzügige Entschädigung zugesagt.


Hat man eine derartige Fernzugriffsmöglichkeit für Dritte eigentlich vertraglich vereinbart?
Falls nicht wäre das für mich nämlich kein Feature sondern ein zu behebender Sachmangel.

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