Physiopraxis war unprofessionell

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flexl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Physiopraxis war unprofessionell

Guten Abend zusammen,
Folgende Situation:
Termin bei Physiotherapeuten gehabt. Zweiter Termin, erster war klasse und sehr angenehm und freundlich.
Zweiter Termin, pünktlich dagewesen. Kein Patient da, Praxis leer. Nur am Empfang war jemand und die behandelnde Therapeutin.

Mir wird gesagt ich können schon in das Behandlungszimmer gehen. Gesagt, getan. Ziehe mich in dem Zimmer schon um, warte. Höre (Wände dünn) aber dann fast ne Viertelstunde, wie die beiden sich da gemütlich unterhalten in aller Seelenruhe.

Dann kommt die Therapeutin rein und (trotz komplett anderer Absprache am Vortag mit der anderen Kollegin) weiß nichts von meinem Leiden und wirkt auch insgesamt nicht sehr vorbereitet. Das vom Vortag extrem positive Gefühl hat sich komplett ins gegenteilige verlagert. So etwas unprofessionelles und lustloses - das ging gar nicht.

Habe dann gesagt: Nein, unter diesen Voraussetzungen kommen wir nicht zusammen. Es war komplett anders besprochen. Ich werde am Folgetag mit dem Chef telefonieren, da ich mich so nicht gut aufgehoben fühle.

Der Mensch am Empfang wollte mir dann noch eine Unterschrift abluchsen - habe ich ganz klar verweigert. Es wurde von Seiten der Praxis nicht eingehalten, was besprochen war. Außerdem wurde trotz Menschenleerer Praxix nichts gemacht.

Also so etwas geht absolut gar nicht. Ich meine, mir ist schon klar, dass man bei Ärzten usw. auch warten muss. Aber wenn keiner vor mir da ist und die sich gemütlich in einem privatgemütlichen Miteinander austauschen, sehe ich nicht ein, wieso ich meine Zeit vergeuden muss.

Meine Frage ist, kann der Chef dort auf die Zahlung bestehen trotz der beschriebenen Vorgehensweise?

Liebenn Gruß

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Naja. Du hattest einen Termin und hast dich dafür entschieden diesen abzubrechen. Natürlich kannst du keine erfolgte Behandlung auf der Verordnung quittieren, denn diese ist ja nicht erfolgt. Damit darf die Krankenkasse nicht belastet werden

Allerdings darf die Praxis dir diesen Termin in Rechnung stellen. Schließlich hast du ja die Behandlung abgebrochen, obwohl die Zeit und der Therapeut von der Praxis dafür zu Verfügung gestellt wurde.

War denn ein bestimmter Therapeut versprochen? Vielleicht wurde der eigentlich zuständige Therapeut plötzlich krank und konnte so auch die Vertretung nicht entsprechende vorbereiten. Meist fehlt dann auch die Zeit sich zwischen den Patienten noch spontan ausführlich auf einen unbekannten Patienten vorzubereiten.

Und was das "Schwätzchen" angeht. Evtl. was das ja auch grade noch die Pause des Therapeuten.

Ich würde da erstmal freundlich nachfragen, bevor ich so ungehalten reagiere.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Aus Deinem Beitrag kann keiner eine Vertragsverletzung an sich erkennen und deshalb lässt sich auch nicht die Schwere des Vergehens abschätzen.

Auch wird nicht klar ob Du den behandlungsvertrag mit der Praxis hattest oder mit eiem bestimmten Behandler.
Hier gibt es also einiges zu beachten, was aber noch völlig im Nebel liegt.

Zitat (von Flexl):
Es wurde von Seiten der Praxis nicht eingehalten, was besprochen war.
Was genau?

Zitat (von Flexl):
Außerdem wurde trotz Menschenleerer Praxix nichts gemacht.
Doch, die Behandlung wurde Dir angeboten, nur verspätet.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flexl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, danke erstmal. Wenn ich mich behandeln lasse, ist für mich das A und O Vertrauen und ein gutes Gefühl. Das war durch das Verhalten nicht mehr gegeben. Es wurde mir zuvor anders zugesagt wie das ablaufen wird (Das die Kollegin im Bilde ist über die Situation und ich eben nicht alles nochmal runterbeten muss) und die freche Art und Weise wie versucht wurde es zu rechtfertigen hat auch nicht gerade die Situation verbessert für meinen Geschmack.

Aber okay, dass heißt also, mal etwaige Kulanz Außen vor, kann die geplante Behandlung in Rechnung gestellt werden. Das finde ich ja krass. Mich ärgert das auch wirklich, weil ich mich Frage, wie man das in Zukunft wenn man ähnliche Situationen hat, im Vorfeld erkennen soll, ob es passt. Dann zahlt man ggf. immer wieder Lehrgeld - nicht schön.

-- Editiert von Flexl am 21.11.2019 23:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Flexl):
Mich ärgert das auch wirklich, weil ich mich Frage, wie man das in Zukunft wenn man ähnliche Situationen hat, im Vorfeld erkennen soll,

Vermutlich gar nicht.


Handwerkliche Fehler kann man als Begründung genauso nehmen wie "ich mag die jetzt nicht mehr".
Nur ist das letztere keine durchsetzbare Begründung um eine Zahlung zu verweigern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Flexl):
kann die geplante Behandlung in Rechnung gestellt werden.


Nein, aber es kann Schadenersatz beziffert und gefordert werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10680 Beiträge, 4202x hilfreich)

Zitat (von Flexl):
Das war durch das Verhalten nicht mehr gegeben.


Durch welches Verhalten?
Das die Dame ihre Pause wahrnahm?
Das der Therapeut vom Vortag nicht wie versprochen die Kollegin informierte?
Das Du keine Lust hattest die Therapeutin über deine Probleme und Wünsche zu informieren?
Das Du die angebotene Behandlung verweigert hast?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.661 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen