Pilzseminar AGBs rechtens?

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Skinny123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pilzseminar AGBs rechtens?

Hallo!

Wir wollten heute ein Pilzseminar besuchen. Leider wurden wir aufgrund der Mitnahme unseres Hundes direkt am Treffpunkt ausgeschlossen, es wurde weder über einen Kompromiss diskutiert, noch eine andere Lösung besprochen.
Der Umgang mit uns und anderen war ekelhaft. ( Ein Päärchen mit Baby, sollte die Seminarkosten zahlen, und dann gehen, weil das Baby nicht mitkönne - auch hier kein Gespräch über eine Lösung sondern nur Diktatur des Leiters)

Daher frage ich mich ob das als "Rücktritt des Veranstallters" zu bewerten ist. (Siehe AGBs)

Mein Fehler war die AGB nicht wirklich zu lesen, da dort ja die Mitnahme von Tieren beschrieben wird.

Ich habe ca. 46 Stunden vor Beginn des Seminars eine Anfrage an den Veranstalter per Email gestellt, ob ich meinen Hund mitbringen könne - die unbeantwortet blieb. Daher habe ich mich entschieden den Hund einfach mitzunehmen.

Meine Frage ist jetzt, ob der Seminarleiter uns ausschließen kann, und trotzdem auf Basis seiner AGBs den vollen Umfang seiner Bezahlung (24 Euro p.P.) einfordern darf.

Darüber hinhaus würde mich noch interessieren ob die Mahngebühren nicht total willkürlich sind?

Hier die AGBs
https://www.pilz-seminare.de/agb.html

Tausend Dank und Grüße

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Das Problem hier ist zum einen, dass man nicht die AGB gelesen hat denn dort ist klar der Sachverhalt bezüglich der Tiere klar geregelt.

Auf der anderen Seite sind sehr viele Punkte der AGB kritisch zubewerten was dazu führt, dass diese in weiten Teilen ungültig wird.

Bestes Beispiel hierzu dürfte der Teil der Mahnung sein zum einen werden 7 Kalendertage sehr wahrscheinlich als zu kurz bemessen sein, dann noch eine viel zu Hohe Pauschale in Höhe von 20 Euro und dass vorallem noch die zusätzlichen Kosten für eine Zustellung der Mahnnung übernommen werden sollen.

Grundsätzlich hat man hier aber das Problem dass man so zu sagen selbst vereitelt hat die Leistung in Anspruch zu nehmen, daher kann es auch sollte die AGB unwirksam sein zum Schadensersatz verpflichtet sein, man sich in diesem Fall im Annahmeverzug befindet.

Der grundsätzliche Ausschluss von Tieren dürfte nämlich aus diversen Gründen begründet und daher nicht zu beanstanden sein.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Meine Frage ist jetzt, ob der Seminarleiter uns ausschließen kann, und trotzdem auf Basis seiner AGBs den vollen Umfang seiner Bezahlung (24 Euro p.P.) einfordern darf.


Du schreibst von ausschließen. Hat der Leiter Dir (solo) die Teilnahme verweigert oder nur in der Kombination Du und Fellnase.

Ersteres wäre so sicher nicht durchsetzbar, letzteres allerdings schon - geht doch klar aus den Teilnahmebedingungen hervor.

Man könnte noch kurz über Willkür oder überraschende Klausel nachdenken, ich denke allerdings, dass dies angesichts der botanischen Situation zu keinem anderen Ergebnis führt.

Berry

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Bei einem Seminar bei dem in einem Naturschutzgebiet schwer zu findende und mitunter giftige Pilze begutachtet werden sollen ist es m.e.nicbt überraschend, dass Kinder (die sich vergiften können) und Hunde (die Mal eben buddeln und oder Pilze zertreten) verboten sind.

Unabhängig der Mängel der AGB halte ich die Forderung der Teilnahmegebühr für berechtigt, da "ihr" Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte.

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#4
 Von 
Skinny123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Skinny123):
Meine Frage ist jetzt, ob der Seminarleiter uns ausschließen kann, und trotzdem auf Basis seiner AGBs den vollen Umfang seiner Bezahlung (24 Euro p.P.) einfordern darf.


Du schreibst von ausschließen. Hat der Leiter Dir (solo) die Teilnahme verweigert oder nur in der Kombination Du und Fellnase.

Ersteres wäre so sicher nicht durchsetzbar, letzteres allerdings schon - geht doch klar aus den Teilnahmebedingungen hervor.

Man könnte noch kurz über Willkür oder überraschende Klausel nachdenken, ich denke allerdings, dass dies angesichts der botanischen Situation zu keinem anderen Ergebnis führt.

Berry


Es lief so ab. Meine Schwester, meine Freundin und ich kamen mit Hund ca. 10 min später am Treffpunkt an. Unfreundlich wurde mir mitgeteilt, dass wir das Kaufmännische nach dem Seminar machen - hier kein Wort zum mitgebrachten Hund.

Auf dem Weg zum Wald blieben alle kurz an einer Ampel stehen, der Seminarleiter kommt auf mich zu, fragt nach meinem Namen, ob ich mich angemeldet hätte, was ich bestätige.
Er sagt wir würden wegen des Hundes auch nicht mitkommen.
Darauf Frage ich ihn, wieso er mir das nicht per email im Voraus sagen könne. Seine Antwort: Er bekomme so viele Emails am Tag, da könne er nicht alle beantworten.
Dann drehte er sich um und ging weg, kein Gespräch, keine Option B. Außerdem hatte meine Freundin den Hund, die nicht mal gefragt wurde ob sie teil der Gruppe sei.

Darauf hin haben meine Schwester, meine Freundin und ich die Gruppe verlassen.

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#5
 Von 
Skinny123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Bei einem Seminar bei dem in einem Naturschutzgebiet schwer zu findende und mitunter giftige Pilze begutachtet werden sollen ist es m.e.nicbt überraschend, dass Kinder (die sich vergiften können) und Hunde (die Mal eben buddeln und oder Pilze zertreten) verboten sind.

Unabhängig der Mängel der AGB halte ich die Forderung der Teilnahmegebühr für berechtigt, da "ihr" Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte.


Es geht hier nicht darum was in den AGBs steht, und was deiner Meinung nach nachvollziehbar ist.

Der Säugling wäre am Körper getragen worden. Ich habe mich mit den ebenfalls weggeschickten Eltern, die aber erstmal bezahlen durften, dazu unterhalten.
Ein Hund an der Leine zertritt keine Pilze. Wenn er welche Fressen würde, was er nicht tut, wäre das mein Problem, und nicht die des Seminarleiters.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Es geht hier nicht darum was in den AGBs steht
Ja, was ein Glück...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
Skinny123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Skinny123):
Es geht hier nicht darum was in den AGBs steht
Ja, was ein Glück...


Sehr sinnvoll, die Hälfte des Satzes zu zitieren. Und die erklärende Hälfte wegzulassen, die den Kontext ändert. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Sehr sinnvoll, die Hälfte des Satzes zu zitieren
Das ist der teil des Satzes den ich im Bezug auf EP und titel nicht verstehe...

Zitat (von Skinny123):
Danke!
Sehr gerne

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Außerdem hatte meine Freundin den Hund, die nicht mal gefragt wurde ob sie teil der Gruppe sei.

Darauf hin haben meine Schwester, meine Freundin und ich die Gruppe verlassen.

Wenn dann einfach alle gehen und die die einen Anspruch hätten nicht protestieren, wird es sehr schwer da was durchzusetzen.
Da hättem man den Leiter aufklären und die Teilnahme verlangen müssen.



Zitat (von Skinny123):
Es geht hier nicht darum was in den AGBs steht

Und warum genau soll das nun irrelevant sein? Das war doch gerade die von Dir gestellte Frage, ob die AGB rechtens sind ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Skinny123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Skinny123):
Außerdem hatte meine Freundin den Hund, die nicht mal gefragt wurde ob sie teil der Gruppe sei.

Darauf hin haben meine Schwester, meine Freundin und ich die Gruppe verlassen.

Wenn dann einfach alle gehen und die die einen Anspruch hätten nicht protestieren, wird es sehr schwer da was durchzusetzen.
Da hättem man den Leiter aufklären und die Teilnahme verlangen müssen.


Zitat (von Skinny123):
Es geht hier nicht darum was in den AGBs steht

Und warum genau soll das nun irrelevant sein? Das war doch gerade die von Dir gestellte Frage, ob die AGB rechtens sind ...


Der Satz lautet "Es geht hier nicht darum was in den AGBs steht, und was deiner Meinung nach nachvollziehbar ist."

Mich interessiert nicht, was ein Einzelner denkt, was bei einem Pilzseminar erlaubt sein sollte und was nicht:

"Bei einem Seminar bei dem in einem Naturschutzgebiet schwer zu findende und mitunter giftige Pilze begutachtet werden sollen ist es m.e.nicbt überraschend, dass Kinder (die sich vergiften können) und Hunde (die Mal eben buddeln und oder Pilze zertreten) verboten sind."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Sehr sinnvoll, die Hälfte des Satzes zu zitieren. Und die erklärende Hälfte wegzulassen, die den Kontext ändert. Danke!


Es ist auch nicht sinnvoll sich seine eigene Welt auf Teufel komm raus zurecht biegen zu wollen - und zitieren sollte man nur den Teil, auf den sich die Antwort bezieht.

Kinder und Hunde sind bei dem dem Seminar verboten.
Das ist nun mal Fakt. Und warum drei Erwachsene dann die Teilnahme abbrechen, einer hätte ja gereicht um sich mit Hund zu entfernen, ist allenfalls eine persö. Entscheidung des Trios, aber keine rechtliche.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Skinny123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Skinny123):
Sehr sinnvoll, die Hälfte des Satzes zu zitieren. Und die erklärende Hälfte wegzulassen, die den Kontext ändert. Danke!


Es ist auch nicht sinnvoll sich seine eigene Welt auf Teufel komm raus zurecht biegen zu wollen - und zitieren sollte man nur den Teil, auf den sich die Antwort bezieht.

Kinder und Hunde sind bei dem dem Seminar verboten.
Das ist nun mal Fakt. Und warum drei Erwachsene dann die Teilnahme abbrechen, einer hätte ja gereicht um sich mit Hund zu entfernen, ist allenfalls eine persö. Entscheidung des Trios, aber keine rechtliche.

Berry


Da scheinen sie einiges Misszuverstehen.

Ich biege mir nichts zurecht, genau so bin ich mir darüber bewusst, dass die AGBs ausschlagend sind und ich sie nicht vorab gelesen habe.

Mich interessiert nur einfach nicht ob sie, oder ein anderer User persönlich finden, das Hunde und Kinder nicht Teil des Seminars sein sollten, oder nicht.

Mir geht es nur darum, herauszufinden wie der Rauswurf aus der Gruppe zu bewerten ist.

Ich kann ihnen erklären warum 3 Personen das Seminar abbrechen: Solidarität untereinander gegenüber Respektlosigkeit und fehlendem sozial Verhalten des Seminarleiters gegenüber den Teilnehmern.

Neben AGBs gibt es eben zwischenmenschliche Umgangsformen die nicht wie AGBs niedergeschrieben und festgelegt wurden. Werden diese, wie in diesem Fall, missachtet, Biege ich mir nichts zurecht, sondern suche nach einer Lösung so einem Menschen keinen Cent zu zahlen.




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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Ich kann ihnen erklären warum 3 Personen das Seminar abbrechen: Solidarität untereinander gegenüber Respektlosigkeit und fehlendem sozial Verhalten des Seminarleiters gegenüber den Teilnehmern.

Das ist auch absolut ok - nur berücksichtigen die Gesetze so was halt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die AGBs sind doch eindeutig. Und das Hundeverbot macht ja durchaus Sinn. In "meinem" Pilz-Sammel-Wald" dürfen Hunde nur auf den Waldwegen an der Leine geführt werden. Schon deshalb wäre ein Mitnehmen von Hunden gar nicht möglich. Ich denke mal, dass die AGBs hier auch in Abstimmung mit dem Förster bzw. der Zustimmungsbehörde verfasst worden sind. Denn das Pilze sammeln in Gruppen, das wird äußerst ungern gesehen und ist immer an strenge Auflagen geknüpft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Skinny123):
Mich interessiert nicht, was ein Einzelner denkt
Dann bist du hier komplett falsch. Lies dir mal die Nutzungsbedingungen durch. Das ist ein Meinungsforum. Wer keine Meinungen hören will ist ein einem Meinungsforum falsch aufgehoben..
Meine Meinung ist, dass du es nicht schaffst ordentlich zu zitieren und es sein lassen solltest. nimm den Antwort-Button und nicht den zitieren Button wenn du eine Antwort verfassen möchtest..

Zitat (von Skinny123):
Ich biege mir nichts zurecht,
Sondern?

Zitat (von Skinny123):
Mich interessiert nur einfach nicht ob sie, oder ein anderer User persönlich finden, das Hunde und Kinder nicht Teil des Seminars sein sollten, oder nicht.
Wie gesagt, dann bist du hier falsch

Zitat (von wirdwerden):
Die AGBs sind doch eindeutig. Und das Hundeverbot macht ja durchaus Sinn.
Der Te möchte nur diese Meinung nicht lesen :neck: :cheers:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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