Plötzlich Abbuchung von Klarmobil

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Plötzlich Abbuchung von Klarmobil

Hi zusammen.

Ich versuche mich kurz zu fassen.
Meine Freundin hatte mal einen Klarmobilvertrag. Dies ist ca. 2,5 Jahre her. Nun haben wir auf unserem gemeinsamen Konto entdeckt, dass 6,63€ abgebucht wurden mit einer Kundennummer und unter 2 Rechnungsnummern (einmal 63 Cent und einmal 6€).

Diese Abbuchung erfolgte laut Verwendungszweck von Klarmobil.

Ich habe bereits versucht, anzurufen, aber die Dame des Kundenservice verwies mich auf den Emailsupport. Hier bekam ich eine automatische Antwort, mein Anliegen werde bearbeitet (von Mobilcom Debitel). Seit Montag keine Antwort. Ich habe bereits eine zweite Mail rausgeschickt und angekündigt, das Geld zurück zu buchen. Diese Mail ging gestern abend raus.

Wie lange sollte ich noch warten?
Ist eine Rückbuchung der richtige Weg?

Kennt jemand eine andere Servicenummer, als ich, an die ich mich wenden könnte?
Ich habe folgende probiert:

Klarmobil: 040 34 8585 500
Mobilcom Debitel: 040/55 55 41 00 0

Gruß,

ticktick

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28 Antworten
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#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wenn der Vertrag incl. Einzugsermächtigung erloschen ist, kann unmittelbar eine Rückbuchung erfolgen, insbesondere dann wenn keine Rechnung gestellt wurde.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zudem würde ich den Anbieter mit einer Prüfung gemäß TKG beauftragen (Google ist dein Freund) und der euch nicht zugegangenen Rechnung schon einmal widersprechen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sehr merkwürdig diese Querbeziehung und Klarmobil zu Mogelcom. Welches Netz und welcher Tarif war das? Ich würde noch diese Woche abwarten ob eine sinnvolle Antwort kommt. Angemahnt wurde ja die Rückzahlung. Nächste Woche würde ich zurückbuchen und nochmals auf Vertragsende hinweisen, daher Rechnung widersprechen und weitere Abbuchungen untersagen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 12.12.2013 22:33

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#4
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich glaube auch, dass ich nochmal ein paar Tage abwarten werde. Nach dem Wochenende kann ich immernoch zurück buchen...

Ich weiß leider nicht mehr, welche Vertragskonditionen meine Freundin hatte, aber ich habe sie gestern abend vorsichtshalber nochmal gefragt, ob sie ordnungsgemäß schriftlich und per Einschreiben gekündigt hatte und das hat sie.

Meint ihr, ich muss z.B. die Aufforderung, weitere Abbuchungen zu unterlassen, per Brief senden?

Ich finde es allein schon eine Frechheit, dass ich mich alle paar Jahre mal um so einen Müll kümmern muss. Der Zeitaufwand und der Ärger ist größer, als es das Geld wert ist. Jedoch werfe ich denen sicher keine 6€ in den Rachen, wenn es ungerechtfertigt ist. Ich spende lieber an Hilfsbedürftige. Wobei bei diesem Unternehmen sich anscheinend auch eine gewisse Hilfsbedürftigkeit abzeichnet, wie es den Anschein macht. ;)

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#5
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Edit: normalerweise ist doch die Einzugsermächtigung mit ordentlicher Vertragskündigung erloschen, oder nicht?

Ich halte euch auf dem Laufenden, was passiert...

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Meint ihr, ich muss z.B. die Aufforderung, weitere Abbuchungen zu unterlassen, per Brief senden?

Oder eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen unbekannt? Vor Jahren Vertrag gekündigt. Merkwürdige Abbuchung, die man nicht zuordnen kann, als hätte einer nochmal das alles genutzt. verweis auf den Bericht des ZDF (Stichwort "Zoom handyfalle"), wo berichtet wurde, dass solche ruhenden Karten auf Anweisung der Chefs aktiviert wurden, um gebühren unbemerkt auszulösen, vielleicht ist hier ähnliches passiert. Jedenfalls kam auch nie eine Rechnung, dass man es zuordnen könnte.
Tja, dann mal sehen, was bei rauskommt. Vermutlich nicht viel, aber KlarMobil würde sich dreifach überlegen, da noch einmal einfach so etwas abzubuchen ;-)

Hinsichtlich Einzugsermächtigung: mit SEPA ist es problemlos möglich, den Anbieter pauschal auf eine Blackliste zu setzen. Dazu deine Bank befragen. Dann dürfen die pauschal nichts mehr abbuchen, fertig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.12.2013 07:48

-- Editiert mepeisen am 13.12.2013 07:51

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
normalerweise ist doch die Einzugsermächtigung mit ordentlicher Vertragskündigung erloschen, oder nicht?
Jein, falls es eine verspätete Abschlußrechnung wegen Roaming, Portierung etc. gab, die tatsächlich gerechtfertigt war, dann wäre es ok. Daher entziehe ich explizit die Einzugsermächtigug meist einen Monat nach Ende des Vertrages. Dann gilt der Fixtermin.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 13.12.2013 11:39

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#8
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

2,5 Jahre später denke ich nicht, dass sowas üblich sein sollte. Wie erwartet habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ich werde dann wohl den Betrag einfach zurück buchen.

Ich werde jetzt hier erstmal kein Geld investieren und ein Einschreiben schicken, um die Einzugsermächtigung zu kündigen. Sie ziehen hier ohne Rechnungszustellung etwas von unserem Konto ab, das reicht wohl als Grund, dem nicht stattzugeben und es zurück zu buchen. Ich warte erstmal ab, was anschließend passiert. Ich kontrolliere eh regelmäßig die Abbuchungen. Sollte also nochmal was kommen, kann ich immernoch den Brief schicken und gehe dann im gleiche Zug zur Bank.




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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Gerade bei dem Laden würde ich auch zurückbuchen.
Leider gibt es Unternehmen, die wirklich erst sehr verspätet berechtigte Vertragskosten abbuchen. Dazu sind diese im Prinzip berechtigt, ja wenn die Einzugsermächtigung nicht zurückgezogen wurde. Mache ich daher immer mit der Kündigung, denn bei Bankwechsel o.a. Umständen kommt man in Schwierigkeiten, wenn man nicht ahnen kann wer abbuchen kann und darf.
Wenn aber wirklich kein Roaming o.a. aussteht, dann zurückbuchen! Die Beträge sehen auch nach unberechtigter Nitsnutzgebühr aus und die darf nach Kündigung gar nicht anfallen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#10
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Andere Frage noch, die mir gerade in den Sinn gekommen ist.

Muss ich vor der Rückbuchung einer solchen Lastschrift einem Unternehmen eine gewisse Zeit einräumen, um auf meine Email zu antworten? Ich dachte da an sowas wie 3 Werktage...



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Also die Tage reichen aus! Kurze Zeit lasse ich grundsätzlich um unnötigen Ärger zu vermeiden. Stichwort auch partnerschaftliches Verhalten gegenüber einem Vertragspartner. Aber 1-2 Tage sollten jedem vernünftigen Anbieter reichen sich zu erklären.
Wenn die Abbuchung unberechtigt ist, kann aber selbstverständlich sofort zurückgebucht werden. Ein Vertragsende beinhaltet auch das Ende aller Vertragspflichten und -rechte. Dazu zählt eigentlich auch die Einzugsermächtigung. Der Anbieter ist auch in der Pflicht vor der Abbuchung eine Rechnung zu liefern!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und ein frohes neues Jahr!

Es gibt Neuigkeiten im Verlauf dieser Geschichte.
An die neue Adresse der Mutter meiner Freundin wurde eine Mahnung geschickt mit der Aufforderung, die offene Rechnung von 6,63€ zu begleichen. Mahngebühren wurden nicht berechnet.

Es hat sich im Gespräch mit ihrer Mutter herausgestellt, dass der Vertrag damals über die Mutter gemacht wurde (Freundin war bei Vertragsschluss noch minderjährig) und mit 18 Jahren auf meine Freundin übertragen wurde.
Freundin und Mutter waren in einem Mobilcom-Shop und haben sich aufklären lassen. Laut diesem Mitarbeiter wurden Konto und Adressdaten im Vertrag damit geändert, nicht aber Vertragsinhaber (Mutter von Freundin). Deshalb wurde die Kündigung (die meine Freundin ja vor 2,5 Jahren an Klarmobil geschickt hat [leider weiß sie nicht mehr, ob per Einschreiben, da sie eh keine Grundgebühr hatte]) wahrscheinlich auch nicht akzeptiert. Jedoch kam diesbezüglich keine Nachricht von Klarmobil!

Die 6,63€ seien nach Aussage des Mobilcom-Shop-Mitarbeiters (er hat wohl auch mit Klarmobil telefoniert) eine "Stillegungsgebühr".
--> Zwischeninfo nochmal: der Vertrag hatte keine Grundgebühr, daher konnten wir anhand von Kontoauszügen nicht sehen, ob der Vertrag noch läuft, oder die Kündigung wirksam war. Kündigungsbestätigung kam anscheinend nie.

Offene Fragen für uns, die es zu klären gilt:
Wurde die Gebühr letztes Jahr auch abgebucht? Wissen wir erst am Montag, wenn wir wieder in die Unterlagen sehen können (sind z.Z. nicht zu Hause)

Offene Fragen an das Forum hier:
Sind solche Gebühren rechtens? --> Habe keinerlei Informationen hierzu in den AGB finden können!
Link: Postpaid AGB

Link: Prepaid AGB

Sollten wir zahlen oder uns schriftlich an Klarmobil wenden und die Fehler seitens Klarmobil (fehlende Rechnungen, fehlende Information, dass die Kündigung nichtig ist usw.) aufzeigen und die Zahlung verweigern?

Gruß!

ticktick

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sehr fragwürdig. Eine Abschlussrechnung hätte man ggf. ja wirklich noch akzeptieren können. Aber so eine "Stillegungsgebühr", war die jemals wirksam vereinbart worden? Interessant wäre vor allem die damaligen Vertragsunterlagen.

Ich wäre skeptisch. Ich würde hier einen Nachweis der Mogelcom fordern. Textvorschlag, wie ich es formulieren würde. Dabei auch der versuchte Trick, nachträglich eine Bestätigung zu erhalten, dass die Kündigung nicht berücksichtigt wurde, weil der Vertragsinhaber abgewichen ist (ab und zu klappt es und die erhälst nachträglich trotz fehlendem Einschreiben die Bestätigung, dass die Kündigung einging). Kannst das vielleicht als Vorlage nutzen, um mal vorzufühlen, wie sie reagieren:

Hallo Mobilcom. Schriftlich erhalten wir von Ihnen ja nichts als Schweigen. Im Kundencetner XYZ wurde uns von einem Mitarbeiter gesagt, dass unsere Kündigung im Jahre XXXX nicht akzeptiert wurde, weil sie bei Vertragsübernahme mit meiner Volljährigkeit des ursprünglich durch meine Mutter unterzeichneten Vertrages zwar wohl die Konto und Adressdaten geändert hätten, aber nicht den Vertragsinhaber. Nun ist es aber so, dass weder mir noch meiner Mutter jemals Rechnungen oder Mahnungen zur Forderung zugingen. Auch keine Ablehnung meiner Kündigung. Zudem haben wir keinerlei Kenntnis über die wirksame Vereinbarung einer sogenannten "Stillegungsgebühr" und ich wundere mich, wie man so etwas fast 3 Jahre später noch einfach so abbuchen darf. Ich erwarte hier eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhaltes und eine Kopie der Vertragsunterlagen, aus denen diese Stillegungsgebühr hervorgeht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
eine "Stillegungsgebühr".

Solche Vertragsabschaltungskosten sind nicht rechtmäßig! Gab schon vor Jahren etliche Klagen des Verbraucherschutzes zu dem Thema. Seither gab es so was nicht mehr nach meinem Kenntnisstand. Vielleicht wieder so was in neuer Verpackung? Würde ich grundsätzlich ablehnen!

Bei Klarmobil würde ich mich stur stellen. Die machen permanent unsaubere Sachen und wissen das auch. Daher kommt von denen auch keine Klage. Hier ist die Umschreibung und die späte Abbuchung einschl. fehlender Rechnung und Ignorieren der Reklamation ein Fehler der Klarmobil.
Deutlich den Kosten widersprechen und nicht zahlen- auch wenn ein Dutzend INkassobriefe kommen sollten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#15
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi Leute.

Vielen Dank erstmal wieder für die weiteren Tipps und Antworten.

Ich wollte den Vordruck an die Mutter meiner Freundin weiter geben und musste erfahren, dass sie der Mahnung nachgegeben und bereits überwiesen hat. Gleichzeitig hat sie eine Kündigung eingereicht.
Ich kann sie einerseits verstehen, aber andererseits finde ich es eine unglaubliche Frechheit, dass es anscheinend Unternehmen gibt, die sich mittels solcher Methoden kleine für den Verbraucher augenscheinlich unbedeutende Beträger erschleichen und somit insgesamt wahrscheinlich mehrere zehntausend Euro pro Jahr machen. Man sollte eine Sammelklage einreichen.

Ich danke für die Hilfe und lasse euch wissen, falls noch etwas von Unklarmobil kommt.

Gruß,

TickTick

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich wollte den Vordruck an die Mutter meiner Freundin weiter geben und musste erfahren, dass sie der Mahnung nachgegeben und bereits überwiesen hat.


Tja, und auf dieses "ich zahle jetzt, weil ich meine Ruhe haben will." spekulieren diese Schurkenanbieter.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen!

Es gibt nun tatsächlich doch noch mal Neuigkeiten in diesem Fall. Dass die Mutter meiner Freundin ja das Geld überwiesen hatte, habe ich ja geschrieben. Allerdings hat sie dann auch eingesehen, dass es unfug war, nachdem Klarmobil dann erneut eine schriftliche Forderung von noch mehr Geld (glaube um die 19 Euro) gemacht hat.

Sie hat all dem widersprochen und Klarmobil mitgeteilt, dass die Nichtnutzungsgebühr nicht mal in deren AGB verfasst ist (auch, wenn sie eh unrechtens ist).

Heute schaue ich auf unser Konto und was sehe ich: vorgemerkte Abbuchung von 13,xx Euro, die in den nächsten Tagen von unserem Konto runter gehen soll.

Ich werde diese selbstverständlich zurück buchen lassen und einen Brief aufsetzen (was ich schon längst selbst hätte machen sollen), in dem ich Klarmobil dann die Einzugsermächtigung entziehen werde.

Hat nicht jemand von euch gesagt, es gäbe da so eine "Blacklist" bei Bankkonten, die vor gaunerhaften Abbuchungen von Firmen schützen kann? Ich habe eine solche Option nicht gefunden, rufe aber kommende Woche mal bei meiner Bank an...

Es ist echt unfassbar, dass bis heute nicht einmal eine Erklärung der Abbuchungen eingegangen ist.

Solche Firmen sollte man auf Schadensersatz verklagen dürfen für meine vergeudete Zeit und diesem Psychoterror, den die betreiben.


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Klär aber bitte um welche Gebührenart es geht!
Vielleicht sind es die "Verwaltungsgebühren für Inaktivität"? Dann ist un-klarmobil formal im Recht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi Mr. Cool. Ich kann es ja nicht klären, wenn ich keine Antwort von denen bekomme.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Mutter meiner Freundin über den Mobilcomshop in der nächsten Stadt herausgefunden, dass es sich um eben solche Gebühren handeln soll. Dies kann aber ja gar nicht sein, denn der Vertrag wurde per Einschreiben gekündigt. Zudem hat sie DANN ja sogar noch die ursprüngliche Forderung von 6,xx Euro überwiesen, bekam DANN aber ja eine nochmalige Forderung von auf einmal 19,xx Euro. Und der Hammer ist doch, dass Klarmobil neben der offenen Forderung an die Mutter meiner Freundin jetzt ZUSÄTZLICH nochmals bei unserem Konto abgebucht hat.

Zudem nochmal der Hinweis, dass in den AGB keine Hinweise auf diese Gebühren zu finden sind.

Ich werde hier gar nichts klären, sondern zurück buchen und schriftlich ohne Absender klar machen, dass ich denen die Einzugsermächtigung entziehe. Die hatten ihre Chance...



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da weder Tarif noch sonstige wichtige Angaben verfügbar sind und dann dreimal Infos ums Eck, kann ich nur darauf hinweisen, das Klarmobil für Schikanegebühren bekannt ist, gegen die selbst die Verbraucherzentrale bislang machtlos ist. Die Gebühr steht in der Preisliste, auf die in den AGB verwiesen wird. Das Vorgehen halte ich grundsätzlich für ok, insbesondere wenn der Zugang einer Kündigung beweisbar ist und die Fristen beachtet wurden. Die Gefahr mir Winkelzügen bei Mogel-Mobil bleibt, wenn die Kostenforderung nicht restlos aufgeklärt werden kann.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi nochmal. Ich hoffe du /ihr schaut hier immernoch rein und könnt mir noch einmal helfen.

Es kam uns eine Kündigungsbestätigung zu und eine Rufnummer, die wir angerufen haben. Die Dame meinte, sie würden alle uns angefallenen Gebühren zurück buchen. Was da dann kam, war eine Überweisung von 1 Euro von Klarmobil. Unter einer 040 Rufnummer konnte ich dann herausfinden, dass die 13,xx €, die vor 2 Wochen abgebucht wurden ausschließlich (!!) die Rücklastschriftgebühr (8,90€)+ Mahnkosten (2,95€) + sonstige seien. D.h. obwohl die Hauptforderung von 6,xx € beglichen ist, hat Klarmobil dadurch, dass ich die Lastschrift zuerst zurück gegeben hatte im Dezember jetzt einfach nochmal sich diese Gebühren von unserem Konto geholt.
Außerdem versuchte mir die Dame die Gebühren von 6,xx €, die es ursprünglich waren, so zu erklären:
Wenn nicht ein Mindestumsatz von 3 Euro im Monat zustande kommt, fällt jeden Monat 1 Euro an Gebühr an(soweit O.k.). Aber jetzt kommts. Angeblich hatten die einen Systemfehler, weshalb über 16 Monate keine Gebühr angefallen ist. Und dann zählte sie mir für 2013 6 Monate auf, in denen die Gebühr von 1 Euro angefallen sei. Ich war zu dem Zeitpunkt bereits so aufgebracht, dass ich nicht nachgefragt habe, warum die anderen Monate des Jahres 2013 nicht mit drin waren.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Rücklastschriftgebühren in der Höhe (8,90€) für den ursprünglichen Betrag von 6,xx€ ziemlich unzulässig sind. Allerdings will ich auch nicht, dass Unklarmobil unsere Adresse hat.

Meine Idee: Ich buche zurück, schreibe einen Brief ohne Absender (per Einschreiben --> geht das ohne Absender??),
widerrufe die Einzugsermächtigung.

--> Unklarmobil wird nach 1-2 Inkassobriefen wohl kaum vor ein Gericht ziehen bei dem geringen Betrag von 13,xx €, oder?

Edit: diese rabiate Methode habe ich mir überlegt, nachdem mir ziemlich klar wurde, dass ich von jetzt an nur noch knapp 2 Wochen habe, die Lastschrift zurück zu buchen und Unklarmobil von selbst auch nach der X. Forderung mit Sicherheit niemals die 13,xx € freiwillig zurück überweisen wird...



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-- Editiert ticktick am 22.02.2014 11:36

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Noch was:

- Klarmobil hatte in der ersten Februarwoche abgebucht, Kündigungsbestätigun kam aber Ende Januar mit Kündigung zum Ende Januar. Können die nun überhaupt grundsätzlich nachträglich noch solche Gebühren geltend machen oder nicht?

- Angeblich sollte meine Freundin eine Email bekommen haben mit der ursprünglichen Forderung von 6,xx €. Kam aber nichts. Natürlich behauptete die freche Angestellte: "haben wir aber zugestellt..." Reicht das?



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Reicht das?

Nö.

quote:
Können die nun überhaupt grundsätzlich nachträglich noch solche Gebühren geltend machen oder nicht?

Wenn es während Vertragslaufzeit entstanden ist und berechtigt ist: Ja.

quote:
geht das ohne Absender??

Ich denke nicht.

Das Grundproblem bleibt: Ohne Rechnung kein Verzug und ohne Verzug keine Berechtigung, da irgendetwas abzubuchen. Die 6€ selbst, sind die mittlerweile bezahlt? Diese Gebühren von 1€, wenn man nicht mindestens für 3€ telefoniert, stehen so im Tarif drin, da kann man nicht gegenargumentieren. Allerdings ist das in meinen Augen extrem fragwürdig, denn die tauchen erst im Kleingedruckten auf. Sei es drum.

Ohne Mahnung sind auch Mahngebühren natürlich Quatsch.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mir ist noch völlig unklar zu welchem Termin die Kündigung bestätigt ist und ob das jetzt mit der Kündigung korrekt gelaufen ist. Mahnkosten und Rücklastgebühren sind ohne Anlaß und ohne Belege, insbesondere wenn man reklamiert nicht reagiert wird, nicht durchsetzbar.

quote:
Deshalb wurde die Kündigung (die meine Freundin ja vor 2,5 Jahren an Klarmobil geschickt hat
... ???
Grundsätzlich endet eigentlich mit einer Vertragsbeziehung auch die Einzugsmöglichkeit. Die Mogelfunker berufen sich dann auf Nachwirkung aus dem Vertrag :augenroll:
Rücklastschriften nach der langen Zeit sind am besten aushebelbar, wenn man begründet "neues Konto". Es bestand ohne Rechnungstellung oder Vertragszustand dann keine Verpflichtung eine neue Bankverbindungen mitzuteilen und solch verblüffende Logik ist besser als manche §-Reiterei.
Jedenfalls kann unklarmobil keinen Zugangsnachweis einer Rechnung vorlegen und damit haben die schon verloren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

erstmal vielen Dank für die Antworten!

- die 6,xx Euro sind bereits nachträglich von der Mutter überwiesen worden, ja.

- Kündigungsbestätigung ist per Email eingegangen, mit Wirkung zum Ende Januar.

- auf die Ursprüngliche Kündigung von vor 2,5 Jahren kam niemals eine Reaktion. Die freche Angestellte behauptete, sie sei nicht eingegangen.

- Mahnung ist soweit ich weiß nach der ersten Lastschriftrückgabe per Email gekommen.

--> ändert nichts an meiner Entscheidung, diese Lastschrift auch wieder zurück zu geben. Werde dann wohl ein Einschreiben mit Rückschein schicken und deutlich die Einzugsermächtigung widerrufen. Ich rechne dann wohl mit 2-3 Inkassobriefen und weiter nichts.


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Kündigungsbestätigun kam aber Ende Januar mit Kündigung zum Ende Januar. Können die nun überhaupt grundsätzlich nachträglich noch solche Gebühren geltend machen oder nicht?
Dem Zeitablauf kann ich zwar überhaupt nicht folgen, aber wenn ein Vertrag bis Januar 2014 besteht, fallen natürlich auch Kosten bis Monatsende 01/14 an, selbst wenn es Unfuggebühren sind.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn hier zweieinhalb Jahre auch die SIM gar nicht mehr genutzt wurde, aber dann nur 6 willkürliche Monate für diese 1€ gefordert werden, ergibt das keinen Sinn. Auch wenn man die pure Behauptung, man habe einen Softwarefehler gehabt, berücksichtigt. Nein, es ergibt einfach keinen Sinn.

Ich würde es einfach dabei belassen. Man hat die 6€ bezahlt, damit ist es gut.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ticktick
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

die Lastschrift habe ich zurück gegeben. Der Brief dazu lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Rechnungsstellung mit Abbuchung vom xx.xx.2014 in Höhe von 13,xx € von unserem Konto mit der Kontonummer xxxx unter der Bankleitzahl xxxxx (Abbuchungsinformationen: RG-Nr. xxxxxxxxx 9,xx EUR RG-Nr. xxxxxxxx 1,00 EUR RG-Nr. Mahnkost¬en 2,xx EUR).
Wie Sie bereits wissen, ist die ursprüngliche Forderung vom xx.xx.2013 in Höhe von 6,xx€ von meiner Mutter nachträglich überwiesen worden. Die Lastschrift habe ich zurück gegeben, nachdem ich weder telefonisch, noch per Email Antwort von der Firma Mobilcom auf die Art der Rechnung erhalten habe. Eine Rechnungszustellung Ihrerseits ist nicht erfolgt!
Eine Mitarbeiterin ihrer Hotline sprach in einem letzten Gespräch von Rücklastschriftgebühren in Höhe von 8,90€, die in den 13,xx€ enthalten seien. Gebühren in dieser Höhe sind nicht rechtens. Ich verweise hierzu auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 26. März 2013 über zu hohe Rücklastschriftgebühren (Az.: 2 U 7/12 )
Zudem ist die Hauptforderung beglichen und weitere Gebühren (z.B. 1€ mit Rechnungsnummer) sind mir absolut schleierhaft. Da der Vertrag bereits wirksam gekündigt wurde, liegt auch hier keine Rechnung vor.
Da ich Ihnen als Unternehmen nicht mehr vertrauen kann, werde ich diese Lastschrift zurück geben, anstatt sie aufzufordern, eine Rücküberweisung zu tätigen. Zudem widerrufe ich hiermit ausdrücklich die Erlaubnis, vom Konto mit der Kontonummer xxxx unter der Blz xxxx Lastschriften vorzunehmen. Sollten Sie dennoch Abbuchungen machen, werde ich Anzeige erstatten und mich an den Verbraucherschutz wenden.
Auf Inkassobriefe werde ich nicht antworten, also sollten Sie sich die Mühe ersparen. Dieser Brief wird als Einschreiben mit Rückschein an Sie rausgehen und den Versand wird zudem ein Zeuge mit aufnehmen.


MfG,

xxxxxxxxxxx

Gruß,

ticktick

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