Polizeilich entfernen lassen

16. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Polizeilich entfernen lassen

Hallo,

wenn in einem notariellen Kaufvertrag folgender Satz steht:

"Der Veräüßerer muss zum 30.09. die Wohnung leer und besenrein übergeben"

Aber der Veräußerer macht dies aber nicht, kann man dann die Person wegen Hausfriedensbruch über die Polizei entfernen lassen?

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da noch keine Übergabe stattgefunden hat ist der Veräusserer noch im Besitz des Wohnung und begeht somit keinen Hausfriedensbruch.



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