Premiere Vertragsverlängerung unter neuen Konditionen

3. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pandinus82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Premiere Vertragsverlängerung unter neuen Konditionen

Hallo,
ich hatte mir vor einem Jahr das Premiere Start Abo für 5 € bestellt. Ab Juni wurden jetzt 15 € abgebucht. Als Auskunft erhielt ich von Premiere, dass die Nutzer über die Programzeitschrift informiert wurden, jedoch nicht über ein direktes Anschreiben. Ist dies rechtskräftig, oder gibt es eine Lösung dieses als Kündigungsgrund anzubringen?

MfG aus Paderborn

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fanto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

mir erging es ähnlich wie Dir. habe im Februar letzten Jahres ein 5€-ABO abgeschlossen und wurde allerdings am 27.05.2004!!! darüber schriftlich informiert, das sich zum 01.06.2004 der ABO-Preis um 200% erhöht, auf eben diese € 15,00!

Habe dann zum 31.05.2004 ausserordentlich gekündigt. Am 02.06.2004 bekam ich als schriftliche Antwort, das mein Grund zur ausserordentlichen Kündigung nicht ausreiche und deswegen mein Vertrag zum normalen Ende (am 31.05.2005!) ausläuft. Am 01.06.2004 wurden dann auch schon flux diese € 15,00 abgebucht. Als ich mit so einer Hotline-Nase gesprochen habe, wurde mir mitgeteilt, wie ich den Satz zur ausserordentlichen Kündigung hätte formulieren sollen, ich habe mich nämlich nur auf "Ihre Zeichen" bezogen und nicht auf Grund der Preiserhöhung ausserordentlich gekündigt! (Wenn die Ihre Preiserhöhung in einer Zeitung mitteilen, kann ich mich auch auf Ihre Zeichen beziehen, habe ich mir gedacht) - Die 15 Kröten habe ich zurückgehen lassen und habe noch ein nettes Einschreiben hinterhergeschickt, das sie mir gefälligst die Kündigung zum 31.05.2004 bestätigen sollen, denn es entbehrt nämlicher jeglicher Rechtsgrundlage, wie man eine ausserordentliche Kündigung zu formulieren hat. Andernfalls gehe ich halt zum Anwalt. Diesen Shice tue ich mir nicht mehr an und die haben mich auch zum letzten Mal gesehen, aber das dauert bestimmt eh´ nicht mehr lange mit den Kofler-Angestellten. So viel Unfähigkeit auf einen Haufen muss einfach entsorgt werden!

Mal schauen was kommt, bzw. welches Fell dicker ist!

Fanto


-- Editiert von Fanto am 08.06.2004 11:29:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
N. Rose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich und drei Familienangehörige mit insg. 9 dBox Start 5 Euro-Verträgen haben im Juni 2003 Verträge abgeschlossen.
Ich habe dann am 02.06.2004 (angeblich letzter Tag der außerordentlichen Kündigungsfrist) die jeweiligen außerordentlichen Kündigungen geschrieben.
Wie bei dir kam auch ein Brief mit folgendem Auszug:
Sie haben uns gebeten, Ihr Abo abweichend von den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Kündigungsfristn vorzeitig zu beenden. Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten....
Leider genügt der von Ihnen genannte Grund den nötigen Vorraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Aber selbstverständlich bestätigen wir Ihnen heute vertragsgemäß den 30.06.2005 als Austrittsdatum........
Das kann nicht sein, was soll ich jetzt machen? Werde auf jeden Fall auch jeden Einzug zurückgehen lassen. Soll ich ein weiteres Schreiben aufsetzen? Anwalt einschalten (lohnt sich das - ich denke bei insg. 9 Verträgen auf jeden Fall!) Bitet Antwort.
Gruss,
N. Rose

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fanto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hiho,

9 Verträge - da kommt dann ja doch schon ein nettes Sümmchen zusammen. Ich denke die lesen sich die AO-Kündigung garnicht durch und pfeffern einfach so ein Standard-Schreiben raus wo dann der empfangene Inhalt drin steht. Ist bestimmt auch von diesem André Paulsen Pseudo-unterschrieben.

Ich habe noch mal im BGB geschaut und da steht ganz klar drin, das man außerordentlich kündigen kann "OHNE ANGABE VON GRÜNDEN" - erst auf nachfassen warum man denn kündige muss man dann schriftlich den Grund nachreichen. Kurz gesagt: Premiere kann einem nicht vorschreiben wie eine Kündigung geschrieben sein muss, das wäre ja noch schöner.

Anderes Beispiel: Du kannst ja auch gegen einen erlassenen Steuerbescheid einfach Einspruch erheben. Den Grund Deines Einspruchs musst Du aber garnicht im ersten Schreiben mit aufführen, erst auf Nachfragen des Finanzamtes musst Du dann schriftlich Stellung beziehen. Es gilt dann auf jeden Fall der Tag des Einspruchs, wenn der Grund ausschlaggebend genug ist.

Hast Du denn auch zum 31.05.2004 gekündigt?
Wie hast Du Deine AO denn verfasst?
Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung?

Ich habe, wie bereits erwähnt, ein Einschreiben nachgereicht, wo dann drine steht, das ein Anwalt mir bereits erzählt hat das es jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt, einem vorzuschreiben wie man eine Kündigung zu verfassen hat. Lediglich das Wort Kündigung reicht aus um sein Vorhaben zu unterstreichen, nichts mehr, nichts weniger.

Wer weiß, vielleicht falle ich damit auch auf die Schnauze, aber so einfach mache ich es denen nicht. Am liebsten wäre es mir wenn diese ganze korrupte Kofler-Sippe den Jordan runtergespült wird. Das ist ja schon wie bei der Mafia da oben in Hamburg und ich hoffe das dieses Thema noch richtig oft durch die Medien geht. Wer denen noch Geld hinten reinschiebt und sich alles gefallen lässt hat entweder zu viel Kohle oder durchschaut diese Kundenverarsche nicht. Von mir sehen die keinen Pfennig. Sobald ich etwas von denen höre werde ich mich hier äussern.

Viel Glück und auf bald
Fanto

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#4
 Von 
Fanto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe heute ´ne Mahnung über die Rückbuchung bekommen mit Aufschlag von € 6,00 (Gebühren) Mein derzeitiger Kontostand: - € 21,00
Dann kann der Streit ja losgehen!

Grüße


-----------------
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#5
 Von 
N. Rose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

so habe ich gehandelt:

Betreff: Widerspruch wegen Nichtanerkennung meiner außerordentlichen Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 08.06.2004 von Ihnen 3 Kündigungsbestätigungen zu meinen Verträgen erhalten.
Leider musste ich wider Erwarten lesen, dass sie meine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert haben.
Da Sie jedoch die Gebühren für das Start Paket, welches ich jeweils im Juni letzten Jahres abgeschlossen habe, von 5 Euro auf 5 Euro erhöht haben, sehe ich mich ganz eindeutig im Recht, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Deshalb bin ich enttäuscht, dass Sie meine „außerordentliche Kündigung“, welche ich Ihnen am 02.06.2004 per Fax zugesendet habe nicht akzeptieren.

Auszug aus Ihrem Scheiben:

„Sie haben uns gebeten, Ihr Abonnement abweichend von den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten...
Leider genügt der von Ihnen genannte Grund den nötigen Vorraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Aber selbstverständlich bestätigen wir Ihnen heute vertragsgemäß den 30.06.2005 als Austrittsdatum...“

Ich habe im Übrigen in meiner außerordentlichen Kündigung aller meiner Abonnements ausdrücklich auf den Kündigungsgrund „Gebührenerhöhung“ hingewiesen.

Da ich mich meines Erachtens und nach Auskunft der Verbraucherzentrale Münster im Recht befinde, bitte ich nochmals um Anerkennung der Kündigung und kurze Mitteilung hierüber. Ich hoffe sehr, dass eine Hinzuziehung eines Anwalts nicht erforderlich wird.
Ausdrücklich widerrufe ich hiermit mir seinerzeit erteilte Abbuchungserlaubnis hinsichtlich der Gebühren sämtlicher bei Ihnen bestehenden Beträge zur Kundenummer: x.xxx.xxx.xxx

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#6
 Von 
Fanto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Na, das klingt ja sehr ähnlich. Wir warten´s mal ab. Ich fahr´ nu´ erstmal in den urlaub rein!

Grüße

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#7
 Von 
realTigger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
habe das gleiche Problem.
Meine Frage ist dürfen die das in Ihrer Zeitung
schreiben, oder müss eine Änderung nicht immer schriftlich (Brief) zugestellt werden.
Die wollen auch einen Brief für die Kündigung
oder sollte ich meine Kündigung in die Zeitung schreiben.


Tigger

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
realTigger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier mein Schreiben an Premiere :

Sonderkündigung meines Abos Premiere Start x.xxx.xxx.xxx
auf Grund der Gebührenerhöhung und Anpassung meines Vertrages
um 200%.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich meinem Kontoauszug von Juni entnehmen konnte, haben Sie die Gebühr für mein Start Abo um das Plus Paket erhöht. Da ich bis zum Mai diesen Jahres von einer Zahlung befreit war, habe ich diese Erhöhung erst im Juni 2004 mitbekom-men.

Nach einem Anruf in Ihrem Servicecenter wurde mir mitgeteilt, dass Sie eine An-kündigung in Ihrer Zeitschrift (die Sie mittlerweile eingestellt haben, weil ja die Programminformationen auch in anderen Zeitschriften und dem Internet zu finden sind) im März durchgeführt haben. Da ich Ihre Zeitschrift nicht lese, habe ich Ihre „Vertragsänderung“ somit nicht mitbekommen. Diese Vorgehensweise verstößt gegen Ihre eigenen AGB´s und eine solche Ankündigung reicht nicht aus um hier einen wirksamen und beiseitigen Vertragsabschluss zu gewährleisten. Da ich wei-terhin Ihr Startpaket nutzen möchte, aber dies laut Aussage Ihres Servicecenter nicht möglich ist, möchte ich das Abo bei Ihnen fristlos kündigen.


Die Juni-Zahlung habe ich unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechts-pflicht bezahlt (bzw. abziehen lassen).

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
N. Rose
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
es ist z.B. so, wenn die Telekom die Preise erhöht wird es im fernsehen und in der Tagespresse bekanntgegeben, ángeblich zählt das dann offiziell als Erhöhung und Ankündigung.
Bei Premiere allerdings sehe ich mich ganz klar im Recht, dass die die Preiserhöhung "verschwiegen" haben.
@ realTigger - ich denke du hätetst auf jeden Fall das Wort "außerordentliche Kündigung wg. der Preiserhöhung" erwähnen müssen!
@ all: ich werde auf jeden Fall sofort Info geben, wenn Premiere sich meldet.
question @ all: ich habe für einige alte Smartcards im Zuge des Nagraaustausches bis heute noch keine neuen Karten erhalten.
Was mache ich? Für einige Verträge habe ich Karten per Einschreiben erhalten.
Einige habe ich mit normaler Post bekommen. Ich denke, die Karten, die ich nicht bekommen habe wären, wenn überhaupt, mit normaler Post raus gegangen und die Beweispflicht ist seitens Premiere oder. Müssen mir ein Einschreibenbeleg schicken (wollen die doch auch imemr haben :-))
Oder soll ich da jetzt nen Brief hinschreiben, was mit meinen Austauschkarten sei.
Ich habe mit der Kündigung alle Smartcards, die ich erhalten habe, zurück geschickt!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
worldtrade
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

jetzt bin ich ein bischen verunsichert. Ich habe gerade in der letzten Ausgabe der TVSpielfilm den Beitrag über Premiere gelesen und bin so auf dieses Forum gestossen.

Ich habe vor einem Monat ein Premiere Start Paket mit Receiver für 94 Euro bei ebay ersteigert. Das hat auch alles wunderbar geklappt.

Jetzt lese ich aber, das man aufpassen muss, da nach 3 Monaten automatisch Premiere Plus hinzugeschalten wird und weitere 10 Euro fällig sind.

Da ich aber die Gebühren für das ganze Jahr schon im Voraus bezahlt habe, können die doch nicht einfach eine Rechnung schicken oder abbuchen. Ich glaube, die haben meine Kontonummer gar nicht, da ich das Geld an den Händler bei ebay gezahlt habe.

Was erwartet mich da? Und wie soll ich mich verhalten?

Danke für eure Antworten.

Matze

1x Hilfreiche Antwort

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